@DeutscherBildungsserver EXAKT DAS!
- Zumal sämtliche #Schulgesetze (von Art. 5 Abs. 3 GG bis hinab zu den einzelnen Ländern) ganz eindeutig nicht nur das Bekenntnis zum #Grundgesetz und #FDGO verlangen sondern die aktive Wertevermittlung derselben!
Daraus ergibt sich die Unverhandelbarkeit von #Menschenrechte|n und #Bürgerrechte|n sowie Unvereinbarkeit von Verfassungsfeindlichen Gruppen und Parteien mit dem Bildungsuftrag.
- Außerdem haben #Schulen durchaus viel #Kompetenz was #Hausrecht angeht: So ist ein #Unformverbot (auch gegenüber Eltern!) und ein generelles Betretungsverbot (ausgenommen natürlich Notfälle & Notrufe wo das Hausrecht gebrochen werden darf…) des Geländes für Nicht-Schüler*innen und andere 'betriebsfremde Personen' zulässig.
#WasFehlt ist politische und administrative Rückendeckung derselben.
"#Neutralität" bezieht sich allenfalls auf parteipolitische Werbung, niemals auf die eigentlichen #Werte!
