@DeutscherBildungsserver EXAKT DAS!

Daraus ergibt sich die Unverhandelbarkeit von #Menschenrechte|n und #Bürgerrechte|n sowie Unvereinbarkeit von Verfassungsfeindlichen Gruppen und Parteien mit dem Bildungsuftrag.

  • Außerdem haben #Schulen durchaus viel #Kompetenz was #Hausrecht angeht: So ist ein #Unformverbot (auch gegenüber Eltern!) und ein generelles Betretungsverbot (ausgenommen natürlich Notfälle & Notrufe wo das Hausrecht gebrochen werden darf…) des Geländes für Nicht-Schüler*innen und andere 'betriebsfremde Personen' zulässig.

#WasFehlt ist politische und administrative Rückendeckung derselben.

"#Neutralität" bezieht sich allenfalls auf parteipolitische Werbung, niemals auf die eigentlichen #Werte!

Art 5 GG - Einzelnorm