Das anhand eines Gerichtsurteils neu in die Enzyklopädie aufgenommene Beispiel aus dem Rettungsdienst zeigt: Die Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses bietet keinen ausreichenden Schutz selbst vor überführt pädokriminellen Tätern.
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Verwaltungsgericht Hannover – 7 B 3794/15 – 11. November 2015
Ein überführt pädokrimineller Rettungsassistent konnte seine berufliche Tätigkeit lange Zeit ungehindert fortsetzen. Selbst eine erste Verurteilung wegen Körperverletzung im Einsatzdienst änderte daran nicht. Erst anlässlich eines Strafverfahrens wegen erneuter Körperverletzung durch ebenfalls unberechtigte Medikamentengabe wurde ihm die Berufsbezeichnung ''Rettungsassistent'' entzogen, jedoch behielt er den Status als Rettungssanitäter.



