Die Björn-Steiger-Stiftung fordert im Behörden-Spiegel Nr. 165 von April 2026 eine bundesweit einheitliche Zuordnung des Rettungsdienstes zum Gesundheitswesen anstatt zur (nichtpolizeilichen) Gefahrenabwehr. So weit, so gut; aber: würde eine einheitliche Ressortierung bei den Gesundheitsministerien der Länder anstatt den Innenministerien die aktuellen Probleme lösen?
Derzeit ist Deutschland nach meiner Zählung rettungsdienstlich zweigeteilt: die Hälfte der Bundesländer verortet ihn bei den Innenministerien/-senatoren, die andere Hälfte bei den Gesundheitsressorts. Ich vermag nicht zu erkennen, dass die Zuordnung in die eine oder andere Richtung signifikante Veränderung in der Qualität der Leistungserbringung mit sich bringt. Der Vorschlag der Björn-Steiger-Stiftung dürfte daher unter diesem Gesichtspunkt eher „Schmuck am Nachthemd“ sein.
Das Problem liegt an einer anderen Stelle, nämlich dass das Sozialgesetzbuch (SGB V) den Rettungsdienst in völlig anachronistischer Manier lediglich als „Transportleistung“ sieht und nicht als moderne präklinische Gesundheitsdienstleistung. Daraus resultieren auch die aktuellen Diskussionen und Verwerfungen, die mancherorts an der Sinnhaftigkeit der Strukturen in unserer Gesellschaft zweifeln lassen.
Was wir brauchen ist nicht eine Diskussion darüber, welches Ministerium für Rettungsdienst zuständig sein soll, sondern eine Modernisierung des SGB V dergestalt, dass Rettungsdienst als medizinische Hilfeleistung im Gesundheitswesen akzeptiert und aus seiner Nische der „Patientenspedition“ der 60er Jahre herausgeholt wird. Hier könnte sich die Björn-Steiger-Stiftung Lorbeeren erwerben - nicht aber mit einer in meinen Augen unnötigen Zuständigkeitsdiskussion!
#BjörnSteigerStiftung #Rettungsdienst #SGB5 #DRK #JUH #ASB #MHD #Behördenspiegel





