@verizane @markus_netzpolitik Du übersiehst, dass das nur ein Anfang sein kann. Das Kardinalübel ist das Provider-Privileg, das mit vollkommen anderen Voraussetzungen eingeführt wurde. Wer #algorithmen einsetzt ist nicht mehr neutral und darf sich nicht auf's #providerprivileg berufen, sondern fällt unter eine (leider noch auszuformulierende) Spezial-Medienregulierumg, nämlich eine für Algorithmen. Gerne auch einzelstaatlich, damit die Kosten für die rücksichtslosen Geschäftsmodelle steigen.
Wenn Musk meint, über dem Recht zu stehen, braucht es Böhmermann

YouTube
@_tillwe_ @KalleWirsch warum nur bis 16? Generell sollte das gelten. Algorithmengestützt nach dem Prinzip "anderen, die dies lasen, gefiel auch jenes" ist manipulativ. Es begünstigt in der #Aufmerksamkeitsökonomie die Extreme. Ein zentrales Element von (zukünftiger) #Medienkompetenz muss sein dass Leute wieder lernen ihre Informationen selbst zu suchen. Und #Plattformen, die mit Algorithmen arbeiten, haben kein Recht auf ein #Providerprivileg. Neue Aufgaben für Medienkonzentrationskontrolle.

Bei welchem Umfang am #Mittäterschaft wird ein #Unternehmen als "#KriminelleVereinigung" verboten bzw. ab welchem #Umsatz wandern die Entscheider*innen wie Mitarbeiter*innen in #Knast?

Solange es dafür nur #Geldstrafen für #ShitBook gibt wird sich daran auch nix ändern!

  • Hier wären #Regulatoren wie @EUCommission, @bsi & Co. gefragt, denn wenn ein Konzern >32% aller #Betrug|sfälle in den #USA mitverantwortet kann kaum wer sich hinter #OCILLA aka. #Providerprivileg verstecken - schon garnicht wenn z.T. 500+ Beschwerden pro Account (!!!) notwendig sind um entsprechende Sperrungen zu verursachen.

Aber wehe mensch Bekennt sich zur #FGDO & #Grundgesetz durch posten von "Ich bin #Antifa!", dann ist der Account eingestampft!

Zucc's $16 Billion Scam Secret LEAKED

YouTube

Alphabet zahlt Trump 25 Mio.

Außergerichtliche Einigung: YouTube zahlt 25 Millionen US-Dollar an Trump

Erneut gibt ein milliardenschwerer Medienkonzern kampflos einen Rechtsstreit mit Donald Trump auf. Weil YouTube den Account des US-Präsidenten vor Jahren gesperrt hatte, zog dieser vor Gericht. Die Videoplattform hätte den Fall wohl gewonnen, doch YouTube überweist Trump lieber 25 Millionen US-Dollar aufs Konto.

Mit Alphabet knickt ein weiterer Medienkonzern vor US-Präsident Donald Trump ein. In einem außergerichtlichen Vergleich hat sich das US-Unternehmen, zu dem unter anderem Google und Youtube gehören, darauf geeinigt, knapp 25 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Damit geht ein weiterer Rechtsstreit rund um die Moderation von Inhalten im Internet ohne richterliches Urteil und zugunsten Trumps zu Ende.

Der Löwenanteil, 22 Millionen US-Dollar, soll laut Gerichtsdokumenten an Trump gehen, um damit den pompösen Umbau eines Ballsaals im Weißen Haus zu finanzieren. Den Rest der Summe, 2,5 Millionen US-Dollar, teilen sich die Mitkläger:innen auf, darunter die rechtsnationalistische American Conservative Union und die für Verschwörungserzählungen bekannte Autorin Naomi Wolf. YouTube selbst räumt den Unterlagen zufolge keine Schuld ein.

Die Klage stammt aus dem Oktober 2021. Nach dem Sturm des US-Kapitols durch Trump-Getreuehatten YouTube und andere soziale Netzwerke eine Reihe an Accounts gesperrt, unter anderem den von Donald Trump. US-Konservative versuchten damals mit allen Mitteln, die formelle Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden zu verhindern. Dazu verbreiteten sie auf allen erdenklichen Kanälen Lügen und Desinformation, was schließlich in die gewaltsame, aber letztlich erfolglose Erstürmung des Parlamentsgebäudes mündete.

Begründet hatten die Tech-Konzerne die Account-Sperren mit der Gefahr von Gewalt, die von den Nutzer:innen ausgehen würde. Trump und andere Konservative, die damals von den Online-Diensten geflogen waren, sahen sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.

Mit fragwürdigen Klagen zum Erfolg

Jurist:innen räumten den Klagen allerdings nur geringe Erfolgsaussichten ein: Das in der sogenannten „Section 230“ gesetzlich verankerte Providerprivileg gibt den Online-Diensten freie Hand bei der Moderation von Inhalten. Zugleich garantiert ihnen die US-Verfassung, dass sie ihre Produkte weitgehend uneingeschränkt ausgestalten können. Ein Anbieter wie YouTube kann in seinen Nutzungsbedingungen beispielsweise das Hochladen mutmaßlich pornographischer oder terroristischer Inhalte untersagen.

In den vergangenen Jahren haben viele Online-Dienste ihre Moderationsregeln wieder gelockert und lassen wieder mehr Desinformation und fragwürdige Inhalte zu. Die Accounts von Trump hat sein politischer Verbündeter Elon Musk gleich nach seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, inzwischen zu X umbenannt, im Jahr 2022 wieder hergestellt.

Alphabet und Meta zogen im Jahr darauf nach, zudem ist Hetze gegen ganze Menschengruppen oder Desinformation über Impfungen auf Instagram, Facebook und YouTube wieder erlaubt. Trump selbst hat sich von den Diensten mittlerweile unabhängig gemacht und verbreitet seine Botschaften vornehmlich auf seinem eigenen Netzwerk „Truth Social“ oder in rechten TV-Kanälen wie Fox News.

Ein Kniefall nach dem anderen

Ähnlich gelagerte Verfahren hatten andere Online-Dienste ebenfalls nicht bis zum Ende durchgefochten: Anfang des Jahres zahlte Meta 25 Millionen US-Dollar an Trump, Elon Musks X kam mit 10 Millionen US-Dollar davon. Gegenüber der New York Times bezeichnete der Jura-Professor Carl Tobias diese Kniefälle als Versuch, Einfluß bei der US-Regierung einzukaufen. Es scheint, als wollten sich die Unternehmen bei der Trump-Administration einschmeicheln, so Tobias – völlig ohne Not: „Das Recht war auf ihrer Seite“.

Allein in ihrem offenkundigen Bestreben, sich mit Trump gutzustellen, bleiben die Online-Dienste nicht. Mutmaßlich aus Sorge, bei geplanten Firmenfusionen Probleme mit gleichgeschalteten Regulierungsbehörden zu bekommen, hat sich etwa der US-Medienriese Paramount im Sommer bereit erklärt, Trump außergerichtlich 16 Millionen US-Dollar zu zahlen. In vorauseilendem Gehorsam hatte ABC noch vor Trumps Amtsantritt 15 Millionen US-Dollar an ihn überwiesen.

Der steigende Druck auf die Medienlandschaft macht sich zunehmend bemerkbar. Zuletzt verschwand der Talkshow-Moderator Jimmy Kimmel vorübergehend von den TV-Bildschirmen, weil er sich nach der Ermordnung des rechtsradikalen Charlie Kirk kritisch über das rechte Biotop in den USA geäußert hatte. Sein CBS-Konkurrent Stephen Colbert hat seine Sendung bereits im Juli verloren. Einen Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Übernahme durch Paramount hatten die Eigentümer:innen jedoch zurückgewiesen. Ausschlaggebend seien einig und allein „finanzielle Gründe“ gewesen. Auch im Online-Bereich gab es jüngst eine lang umkämpfte und umstrittene Übernahme: Das US-Geschäft der aus China stammenden Video-Plattform TikTok soll an ein Konsortium aus Trump-Verbündeten verkauft werden.

Tomas Rudl ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Alphabet zahlt Trump 25 Mio. – Beueler-Extradienst

@chrbartels @altpapier

Du schreibst auch, dass die sog. #InitiativeFürEinenHandlungsfähigenStaat das #Providerprivileg abschaffen will. Und dass das denjenigen Ini-Gründern, die mal Teil der Bundesregierung waren, früher hätte einfallen können. Klingt, als fändest du das eine gute Idee.

Ich bin kein Jurist und denke bei Providerprivileg vor allem an die #Störerhaftung, die es überhaupt erst praktikabel macht, dass Internet-Provider ihrer Arbeit nachgehen können, ohne jedes transportierte Byte selbst auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu müssen. Ehrenamtlich betriebene Netze wie #Freifunk und Anonymisierungsdienste wie das #TorProject sind ohne Störerhaftung undenkbar.

Wenn ich euren Quellen zum Providerprivileg folge, lande ich letztlich bei einem Telepolis-Artikel, in dem vom #Plattformprivileg die Rede ist, das dafür sorgt(e), dass Social-Media-Konzerne nicht für die Beiträge ihrer User haften. Ist das nicht etwas anderes? Meines Wissens werden diese Plattformpflichten inzwischen im DSA geregelt – mit Ausnahmen für kleine Anbieter.

Es muss doch eine bessere Quelle als Telepolis geben? Meine Versuche, die Begriffsverwirrung mit Hilfe von Wikipedia und LTO aufzulösen, haben bisher nichts gebracht.

Kolumne: Das Altpapier am 15. Juli 2025 – Wie die Digitalgesetze sprießen

Können Plattformen wie X in Deutschland verklagt werden oder muss das in Irland geschehen? Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Die Bundesdatenschützerin gab ein teilweise bemerkenswertes Interview.

MDR

#rp25

Chan-jo Jun und Dr. Jessica Flint auf #stage1 6/x

Daher ist dafür zu sorgen, dass auch Plattformen und deren Betreiber:innen das Grundgesetz einzuhalten haben bzw gesetzlich dazu verpflichtet werden.

Wir müssen aufhören, Mitleid mit den Plattformen zu haben. Wir gehen damit der Propaganda der Plattformen auf den Leim. #providerprivileg

Haftung für die Verwendung von Daten!

Wichtig für #Regulierung von #KI. Regulierung von #socialmedia hat nicht funktioniert.

Eine der besseren Folgen des #Golem #BesserWissen #Podcast u.a. über #Freifunk, #ProviderPrivileg, #Abmahnindustrie, #DSL, #OPAL, die ersten #Flatrates, #UKW-#Rundfunk, freies #Radio, #Piratensender, das Anpeilen von Radio/TV-Empfängern(!) und die philosophischen Fragen der #Wahrnehmungsforschung, #FreierWille und Signallaufzeiten im #Gehirn:

"Freifunk und Philosophie"
https://besserwissen.podigee.io/132-elektrawagenrad

#Funk #Amateurfunk #SDR #Telekommunikation #Philosophie

Freifunk und Philosophie

Dieser Podcast ist gesponsert von AVM: AVM ist Europas führender Hersteller von Produkten für das digitale Zuhause. Mit 900 Mitarbeitenden und der bekanntesten Marke für WLAN-Router bringt AVM Millionen von Menschen ins Internet. Spannende Jobs unter: jobs.avm.de

Besser Wissen
@ulrichkelber Ich hab lediglich ein kleines Problem mit Punkt 10, er greift das #Providerprivileg an, das meiner Ansicht nach wichtig auch für die Meinungsfreiheit ist. Eine Einschränkung davon führt eigentlich zwangsläufig zu Uploadfiltern.