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Retröt: #Klimaschutz braucht nicht nur Gesetze und internationale Abkommen, sondern auch Engagement. 🌍

#Petitionen, #Spenden, #Volksbegehren oder #Umweltinitiativen – viele kleine Aktionen machen einen großen Unterschied.

Schaut Euch um, vernetzt Euch und werdet aktiv fĂŒr eine bessere Zukunft. Jede*r kann etwas bewegen! đŸ’Ș

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#Klimaschutz #Umweltschutz #Engagement #MobilitÀtswende

Gemeinsam stark fĂŒrs Klima – So kannst Du Dich engagieren

Werde selbst aktiv im Klimaschutz: Erfahre, wie BĂŒrger die Umwelt schĂŒtzen und wie Du Teil von Initiativen werden kannst! Du bist nicht allein, es gibt Milliarden andere wie dich.

Der lauwarme Linksliberalismus

Lediglich rund 70.000 Menschen haben „NRW Appell: AfD-Verbot jetzt“ auf der Campact-Plattform bislang unterzeichnet. Das selbstgesteckte (Zwischen)ziel liegt bei 75.000. Bei der Landtagswahl 2022 wĂ€hlten 368.271 Menschen die „Alternative fĂŒr Deutschland“, das entsprach 5,2 Prozent der Erststimmen; das Zweitstimmenergebnis lag leicht darĂŒber. Bei der Bundestagswahl wird der Stimmenanteil bereits ein Vielfaches dessen gewesen sein.

HĂ€tten diese siebzigtausend Menschen ihre Landtagsabgeordneten kontaktiert â€“ per E-Mail oder Brief, gar telefonisch oder persönlich â€“, hĂ€tten sie womöglich mehr erreicht als mit diesem „Appell“ von dem die adressierten Personen aller Voraussicht nach nie etwas mitbekommen werden.

Der lauwarme Linksliberalismus schafft es nicht, sich aus dem Modus der Petitiönchen, der Latschdemos mit pfiffigen Schildchen fĂŒr Instagram und der Dialoge mit Ministerien im Social Network of Choice zu irgendwas aufzuraffen. Involviertheit wird gescheut. Nirgendwo wird vernehmbar die wahrscheinliche Möglichkeit erwogen, dass kein Verfassungsorgan jemals ein AfD-Verbotsverfahren anstrengen wird.

Noch wirkungsÀrmer als ein Petitiönchen

Bemerkenswert ist ĂŒberdies die BegrĂŒndung fĂŒr die Wahl eines „Appells“:

Leider sind in NRW öffentliche Petitionen wie beim Petitionsausschuss des Bundestages nicht vorgesehen. Der Petitionsausschuss befasst sich nur mit Eingaben einzelner BĂŒrger:innen, die sich von einer Behörde ungerecht behandelt fĂŒhlen. Deshalb haben wir uns fĂŒr den obigen Appell an die Landespolitiker:innen entschieden.

Die Veröffentlichung einer Petition beim Deutschen Bundestag hat nicht den geringsten Einfluss auf ihre Erfolgschancen. Die Funktion dient eher als Partizipationstheater und Honey Pot. Zudem ist jede Petition eine Eingabe einer Person, die Bitten oder Beschwerden ausdrĂŒckt, so sieht es Art. 17 GG vor:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zustÀndigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das Petitionsrecht ist ein vordemokratisches Recht fĂŒr Bittsteller und Untertanen. Die Urheberinnen des „Appells“ haben es vollbracht, mit diesem ein noch wirkungsĂ€rmeres Instrument als das der Petition zu schaffen.

Bei der Gelegenheit habe ich nach dem Status der Ende letzten Jahres mit großem Eifer und wuchtigen Moralkeulen geteilten Petition 183950 Keine FĂŒhrung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinĂ€rer Personen vom 14. Juli 2025 geschaut. Sie befindet sich nach wie vor in der PrĂŒfung. Scheint inzwischen aber egal zu sein. Die Karawane zog weiter.

NRW Appell: AfD-Verbot jetzt

Mit großer Sorge sehen wir, dass kein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD initiiert wird, obwohl der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat.* Wir mĂŒssen die Grundwerte des Grundgesetzes – MenschenwĂŒrde, Demokratie und Rechtsstaat – aktiv verteidigen. Das ist die Lehre aus der Nazi-Zeit. Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot prĂŒfen und gegebenenfalls aussprechen. Dazu muss der Bundesrat, der Bundestag oder die Regierung einen...

WeAct
Der Stadtrat tagte: Wieviel AnonymitÀt ist bei Petitionen in Leipzig möglich? · Leipziger Zeitung

Eigentlich lebt Demokratie von Transparenz. Aber gilt das auch fĂŒr die BĂŒrger, die Petitionen schreiben? Immer wieder ploppen im Informationssystem der

Leipziger Zeitung

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Abends habe ich die Tröts fĂŒr neue #Petitionen der vergangenen 3 Wochen rausgesucht und manuell nochmal alle 15 Minuten getrötet.

Blöd dabei ist, dass die Zahlen natĂŒrlich nicht mehr stimmten. Das habe ich dann auch irgendwann gemerkt. đŸ€Ł 😆 đŸ€­

Die Mitzeichnungen sind ĂŒbrigens jĂ€mmerlich. Selbst das viel diskutierte bedingungslose #Grundeinkommen ist mit nur 807 Zeichnungen beendet.

Bleibt festzuhalten, dass #Schlaf definitiv nicht ĂŒberbewertet ist.

Gute Nacht.

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Retröt: #Klimaschutz braucht nicht nur Gesetze und internationale Abkommen, sondern auch Engagement. 🌍

#Petitionen, #Spenden, #Volksbegehren oder #Umweltinitiativen – viele kleine Aktionen machen einen großen Unterschied.

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Stand der Petition und der Verordnung zum Offenbarungsverbot

Wie schon vor einem Monat befindet sich die Ende letzten Jahres mit großem Eifer und wuchtigen Moralkeulen geteilte Petition 183950 Keine FĂŒhrung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinĂ€rer Personen vom 14. Juli 2025 noch in der PrĂŒfung.

Sie hat aufgrund der 41101 erreichten Online-Mitzeichnungen das „Quorum“ erreicht, ab dem eine öffentliche Behandlung im Petitionsausschuss erfolgen kann (bzw. muss?). Man könnte inzwischen wohl von einem Ausbremsen durch Mitzeichnung sprechen. Persönlich finde ich die Gestaltung der Website des Petitionsausschusses bzw. des Verfahrens an der Stelle grob irrefĂŒhrend. Es wird der Eindruck erweckt, als sei die Mitzeichnung ausschlaggebend fĂŒr die Erfolgschance einer Petition.

Das Innenministerium hĂ€lt derweil an der internen Weitergabe von Deadnames fest, wie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen bekundet wird. Der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ĂŒber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen hatte im Herbst nicht den Bundesrat passiert; mutmaßlich erhofft man sich eine gĂŒnstigere Zusammensetzung der LĂ€nderkammer nach den anstehenden Wahlen im SĂŒdwesten.

Die „Ampel“-Koalition hatte weitreichende Ausnahmen vom Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen, derer sich das CSU-gefĂŒhrte Innenministerium nun bedienen will. Daher ist eine Zustimmung des Petitionsausschusses zu obiger Bitte nicht zu erwarten. Sie könnte als „Material“ an das Innenministerium ĂŒberstellt werden.

So behandelt der Bundestag Petitionen – Wolf Witte

@SchreibeEinfach

🚹Mit #cducsuspd wird es wohl auch kein #afdVerbot geben. 🚹

#Petitionen ‌