Inzwischen hat das #BVerfG auch Stellungnahmen zu den Klagen der #Linke⁠n gegen die #Wahlrechtsreform angefordert (es gibt je 1 #Organstreit von #Partei und #Fraktion). Erstaunlicherweise wird bei denen trotzdem wieder #PeterMüller als Berichterstatter gelistet und nicht #Wallrabenstein. Am 24. November sollte der #Bundesrat aber endgültig einen Nachfolger wählen, auch wenn davon noch nichts auf der Tagesordnung steht. Für seine 3 ausstehenden #Urteilsverkündung⁠en wird es dann allmählich Zeit.
Seit 1959❗️war die Mindestgröße von Fraktionen in schleswig-holsteinischen Gemeindevertretungen und Kreistagen auf 2 Personen festgelegt. Dies galt unverändert bis 2023.
Im März hat der Landtag für Gemeindevertretungen ab einer Größe von 31 Mitgliedern und für Kreistage die Mindestgröße von Fraktionen auf 3 Personen angehoben.
Die Freien Wähler Schleswig-Holstein klagen gegen das Fraktionsgrößen-Gesetz. Wir haben beim Landesverfassungsgericht einen #Organstreit eingereicht. (Az. LVerfG 5/23)