Seit 1959❗️war die Mindestgröße von Fraktionen in schleswig-holsteinischen Gemeindevertretungen und Kreistagen auf 2 Personen festgelegt. Dies galt unverändert bis 2023.
Im März hat der Landtag für Gemeindevertretungen ab einer Größe von 31 Mitgliedern und für Kreistage die Mindestgröße von Fraktionen auf 3 Personen angehoben.
Die Freien Wähler Schleswig-Holstein klagen gegen das Fraktionsgrößen-Gesetz. Wir haben beim Landesverfassungsgericht einen #Organstreit eingereicht. (Az. LVerfG 5/23)