#Wallrabenstein ist jetzt tatsächlich Berichterstatterin fürs #Wahlrecht beim #BVerfG, außerdem fürs gesamte #Parlamentsrecht außer den beiden Verfahren zu den AfD-Ausschussvorsitzen, die bei #Langenfeld bleiben. Fürs #Parteienrecht inklusiv #Parteiverbot⁠en und #Nichtanerkennungsbeschwerde⁠n wird künftig #Offenloch zuständig sein. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Geschaeftsverteilung/gv2024/geschaeftsverteilung_2024_node.html
Bundesverfassungsgericht - Geschäftsverteilung 2024

Inzwischen hat das #BVerfG auch Stellungnahmen zu den Klagen der #Linke⁠n gegen die #Wahlrechtsreform angefordert (es gibt je 1 #Organstreit von #Partei und #Fraktion). Erstaunlicherweise wird bei denen trotzdem wieder #PeterMüller als Berichterstatter gelistet und nicht #Wallrabenstein. Am 24. November sollte der #Bundesrat aber endgültig einen Nachfolger wählen, auch wenn davon noch nichts auf der Tagesordnung steht. Für seine 3 ausstehenden #Urteilsverkündung⁠en wird es dann allmählich Zeit.

#Wallrabenstein hat inzwischen dem #Bundesrat (und dann wohl auch dem #Bundestag usw.) Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beiden Klagen gegen die #Wahlrechtsreform gegeben: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/r/termine-to/2023-09-13-Anlage-Umfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=2 #BVerfG #btw25

Bemerkenswert ist übrigens der Hilfsantrag der #CSU zu einer länderbezogenen #Sperrklausel. Bei der Formulierung ist offen, in welcher Weise sie sich auch oder ausschließlich auf Ergebnisse in einzelnen oder mehreren Bundesländern beziehn müsste.

Sind das die Klagen von bayrischer #Staatsregierung und #CSU gegen die #Wahlrechtsreform der #Ampel? https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/GV_2023/GV_2023_S2_VI_Beschluss_Entlastung_Dezernat_M%C3%BCller_20230725.html

Wird #Wallrabenstein Nachfolgerin von #PeterMüller als Berichterstatter fürs #Wahlrecht? Das #BVerfG scheint es jedenfalls sehr eilig zu haben; Müller scheidet ja in einigen Wochen ohnehin aus, sofern der #Bundesrat zügig einen Nachfolger wählt.

Bundesverfassungsgericht - Homepage - Beschluss vom 25. Juli 2023 bezüglich Entlastung des Dezernats Müller

"Die Bundeskanzlerin hat keinen Verfassungsverstoß begangen. Äußert sie sich zu politischen Fragen, unterliegt der Aussageinhalt keiner Neutralitätskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht." Meine Heldin am @BVerfG heisst #Wallrabenstein