@zendis Komisch, auf den Wahnsinn #planatir trifft das nicht zu?
Es ist wichtig zu begreifen, dass mehr Technik mehr Probleme hervorruft und dann wieder mehr Technik für die Lösung erforderlich ist.
Für mich nutzt die #öffentlicheverwaltung immer noch zu viele Lösungen der #Techgiganten obwohl es #datenschutzfreundliche #offene #alternativen gibt.
Digitale #Filterblasen: Ein #Problem für #Innovation und #Wirtschaft
Der Artikel beschreibt die negativen Auswirkungen von digitalen Filterblasen auf Innovation, Markttransparenz und wirtschaftliche Freiheit. Filterblasen können zu einer eingeschränkten Wahrnehmung von Informationen führen, was wiederum zu einer Verstärkung von #Polarisierung und einer Hemmung von Innovationsprozessen führen kann.
Die Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen, die sich in solchen Filterblasen bewegen, können den Blick für reale Kundenbedürfnisse verlieren und somit Produkte entwickeln, die nicht den Bedürfnissen des Marktes entsprechen. Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bestätigt, dass fehlende externe Impulse Innovationsprozesse hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit mindern können.
Gegenstimme: Filterblasen können auch nützlich sein
Einige Forscher argumentieren jedoch, dass Filterblasen nicht zwangsläufig innovationshemmend sind. Sie können auch dazu beitragen, relevante Nischenmärkte zu entdecken und die Effizienz von Werbekampagnen zu verbessern.
#Desinformation als ökonomischer Risikofaktor
Der Artikel beschreibt auch die negativen Auswirkungen von Desinformation auf die Wirtschaft. Gezielte Falschinformationen können zu Marktverwerfungen und Verlusten führen. Das Beispiel der Vinci-Aktie zeigt, wie eine gefälschte Pressemitteilung zu einem Kursverlust von 18% führen kann.
Digitale Werbung kann ineffektiv werden, wenn sie in algorithmisch erzeugten Echokammern läuft und somit nicht die richtige Zielgruppe erreicht.
Polarisierung behindert Zusammenarbeit
Gesellschaftliche Polarisierung kann auch auf Unternehmen ausstrahlen und zu einem toxischen Arbeitsklima und erschwerten Innovationsprozessen führen.
Ausweg: #Offene Systeme statt #proprietärer #Abhängigkeit
Der Artikel schlägt vor, dass offene, föderierte Netzwerke und transparente #Algorithmen Informationsvielfalt fördern, Innovation erleichtern und die wirtschaftliche Resilienz stärken könnten.
Fazit
Digitale Filterblasen sind ein komplexes Problem, das sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben kann. Es ist wichtig, dass Unternehmen und politische Entscheidungsträger sich dieser Herausforderung bewusst sind und Lösungen entwickeln, um die negativen Auswirkungen zu minimieren und die positiven Auswirkungen zu maximieren.
#deltachat statt #whatsapp und Co.
So viele offene Fragen: Knockout 51-Mitglied sagt vor Gericht aus
Seit April läuft in Jena der Prozess gegen Kevin N., Marvin W. und Patrick W., mutmaßliche Mitglieder bzw. Unterstützer der Neonazi-Kampfsportgruppe Knockout 51. Ihnen wird vorgeworfen, spätestens ab April 2021 auch die Tötung politischer Gegner*innen zum Ziel gehabt zu haben, weshalb sie der Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagt werden.
Es wird immer mit Spannung erwartet, wenn ein Angeklagter sich entscheidet, vor Gericht zu sprechen und sich den Fragen der Richter und der Anklage zu stellen. Die Aussage des Rechtsextremisten Kevin N. vor dem Oberlandesgericht Jena am 21. Juli fiel jedoch recht erwartbar aus. Deutlich interessanter war dagegen der Umgang der Richter und der anklagenden Generalbundesanwaltschaft (GBA) mit seinen Einlassungen.
„Jugendsünden“ und „Selbstverteidigung“
Kevin N. ist nicht der erste Angeklagte, der in den Prozessen gegen Knockout 51 selbst spricht, aber der erste, der es so ausführlich tut. Vor allem eine, ihn entlastende Botschaft wollte er wohl vermitteln: Der 26-Jährige wiederholte mehrmals, dass frühere gewaltvolle Taten und Aussagen auf eine jugendliche Unreife zurückzuführen seien und er heute Gewalt ablehnen würde. Gleichzeitig seien diese „Jugendstrafsünden“ erst in Reaktion auf vermeintliche Angriffe durch „Linksextreme“ entstanden.
Hier weiterlesen: Darum geht es im Prozess gegen Knockout 51
Angriffe dieser Art waren das zweite Thema, das sich durch die Aussage des Angeklagten zog. Der Zusammenzug mit Gleichgesinnten, die „Kiez-Streifen“, die Bewaffnung mit Messern, die Beschaffung von Waffen, besondere Kampfsporttrainings zum Umgang in Gruppenkämpfen – all das hätte allein dem Selbstschutz gedient, so Kevin N.
Diese Kombination aus „Jugendsünden“ und „Selbstverteidigung“ spiegelt auch die bisherige Argumentationslinie der Verteidiger wider. Die GBA wirft den Angeklagten hingegen vor, dass sie das Notwehrrecht bewusst ausreizen wollten, um tödliche Gewalt straffrei ausüben zu können.
Inspiration Martin Sellner
Bezüglich seiner politischen Einstellung bezeichnete Kevin N. sich als Rechten, der sein Volk bewahren wolle und gegen illegale Migration sei. Den Begriff des Nazis bzw. National-Sozialisten lehne er ab. Aus aktionistischer Perspektive befürworte er einen „gewaltfreien Widerstand“, den er als „greenpeace-artig“ beschreibt. Dazu hätte ihn vor allem die rechtsextreme Identitäre Bewegung (IB) und insbesondere deren führender Kopf Martin Sellner inspiriert, sagt Kevin N. Im Gegensatz zu Greenpeace setzte sich die IB allerdings nicht in Boote, um gegen Gasbohrungen oder Meeresverschmutzung zu protestieren, sondern um Flüchtlingsboote im Mittelmeer zu blockieren.
Nach seinem Umzug nach Erfurt 2020 hätte Kevin N. sich in der IB-nahen Gruppe Kontrakultur Erfurt organisiert und seitdem immer weniger von Knockout 51 mitbekommen. Die Eisenacher Gruppe beschrieb er als reine Sportgruppe, in der politische wie auch „apolitische“ Menschen trainiert hätten. Fragen zu internen Strukturen, die auf einzelne Anklagepunkte abzielten, beantwortete er meist ausweichend, wüsste vieles nicht oder würde sich nicht mehr erinnern.
Offene Fragen
Viel mehr erfährt die Öffentlichkeit an diesem 15. Verhandlungstag nicht über die politische Ideologie und die damit verbundenen Ziele des Angeklagten. Das liegt auch daran, dass er schlicht nicht weiter dazu befragt wurde.
So wäre es interessant gewesen, zu hören, welche übergeordneten politischen Ziele Kevin N. mit seiner Organisierung verfolgt und was oder wem er beim „gewaltfreien Widerstand“ widerstehen will. Was bedeutet es für ihn konkret, wenn er sagt, er wolle seine „Volksgruppe schützen und bewahren“?
Ebensowenig wurde der Angeklagte von Richtern oder GBA nach Fundstücken aus den Hausdurchsuchungen gefragt und in welchem Zusammenhang diese mit seiner Ablehnung von Gewalt stünden: Bei Kevin N. wurden unter anderem eine Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“, Plakate mit der Aufschrift Plakate „Nazi Kiez! Wir dulden keine Zecken, Demokraten und Drogendealer“ und ein T-Shirt mit der antisemitischen Aufschrift „Juden-Jägermeister“ im Stile des Logos der Schnapsmarke gefunden.
Gewaltfrei in der Fremdenlegion
Generell schwankte die Befragung durch die Richter zwischen entspanntem Plauderton und Desinteresse. Kritisch nachgehakt wurde selten, stellenweise wurde gelacht. Auf Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in der Aussage von Kevin N. wurde kaum reagiert. So liegen Aufnahmen vor, in denen sich andere Mitglieder von Knockout 51 darüber beschweren, dass einige der Trainierenden nicht politisch genug eingestellt wären und man politischen Nachwuchs stärker aufbauen wolle. Nahegelegen hätte allein die Frage, warum Kevin N. dies anders dargestellt hatte.
Ebenfalls interessant wäre die Frage gewesen, wie andere Mitglieder von Knockout 51 auf seine Entwicklung hin zum „gewaltfreien Widerstand“ reagiert haben. Gab es dazu Auseinandersetzungen? Warum wurde auch nicht nachgefragt, als Kevin N. erzählte, er hätte mit dem im ersten Prozess angeklagten Leon R. darüber sinniert, wie es wäre, in der Fremdenlegion in der Ukraine zu kämpfen – und wie das mit seiner Ablehnung von Gewalt zusammenpasse?
Gegen Ende der Anhörung sagt Kevin N. in Bezug auf die Teilnahme an Konzerten der rechten Szene im Flieder Volkshaus, der Parteizentrale der „Heimat“ (ehemals NPD) in Eisenach: „Wenn es ein Linker gut angestellt hätte, hätte er auch dahin gehen können.“ Aus Sicht der Richter sollte sich die Frage aufdrängen: Was meint er mit „gut angestellt“? Und was wäre passiert, wenn die Konzertbesucher*innen ihn als Linken identifiziert hätten? Doch es kommt keine Nachfrage.
Gelegenheiten zur Aufklärung wurden verpasst
Bei diesen Fragen wäre es weniger darum gegangen, was genau Kevin N. geantwortet hätte. Sicher hätte er sich nicht selbst belastet oder detailliertere Einblicke in die internen Strukturen von Knockout 51 gewährt. Doch entsprechende Nachfragen hätten gegenüber den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit Zusammenhänge herstellen und Widersprüche aufzeigen können.
Anders war zumindest die Stimmung in der Befragung durch die Vertreter der GBA. Diese stellten sehr viel direktere Fragen, wirkten genervt von ausweichenden Antworten und ließen sich an keiner Stelle zu einem Lachen hinreißen. Sie konfrontierten den Angeklagten zudem mit Aussagen zum Beispiel aus einer Chatgruppe namens „Shitposting”, in der sich auch andere Knockout 51-Mitglieder befanden: Diese beinhalteten Gewaltfantasien und Hinweise auf eine mögliche Ausreizung des Notwehrparagrafen. Kevin N. sagt, wie so oft an diesem Tag, dass dies nur „Gequatsche“ gewesen sei und sowas ja „nie passiert“ wäre. Die Vertreter der GBA reagierten sichtlich entrüstet und entgegneten, dass nicht „alles nur Spaß“ gewesen sein könne, wenn „entsprechende Gegenstände“ bei den Angeklagten gefunden wurden, mit denen genau solche Taten verübt werden könnten.
Es bleibt abzuwarten, ob Richter und GBA, ausgehend von den heutigen Aussagen des Angeklagten, im weiteren Verlauf der Verhandlung die Möglichkeit nutzen, an der ein oder anderen Stelle stärker nachzuhaken. Kevin N. hat ausgesagt, dass er Nachfragen im Zuge der Beweisaufnahme beantworten würde. Die anderen beiden Angeklagten hatten bislang nicht die Intention bekundet, vor Gericht aussagen zu wollen. Verhandlungstermine sind noch bis Dezember anberaumt.
Eine ausführliche Prozessdokumentation der einzelnen Verhandlungstage ist auf prozessdoku-thueringen.de nachzulesen.