Die #Mittelstandszahl des #Monats

In 2025 wurden

277.000

#Gewerbe im Haupterwerb neu gegründet. Damit lagen die gewerblichen #existenzgrundungen über dem Vorpandemie-Niveau von 2019. Zur Statistik: https://www.ifm-bonn.org/statistiken/gruendungen-und-unternehmensschliessungen/gewerbliche-existenzgruendungen-und-liquidationen

#AfD #Mitarbeiter des #Monats❗️🤬🤬
Von wegen AfD Politisch stellen, die schreiben offensichtlich bei denen und Trump lieber ab❗️🤬
Jetzt lebe ich also in der letzten #Hälfte des letzten #Monats in diesem Jahr. Es geht dem Ende entgegen. Und ich habe begonnen, die Dinge zusammenzutragen, mit denen ich #zufrieden war. Dabei stören mich Sachen, die mich ankotzten: Seit seiner Wahl täglich der #KannNichtKanzler und seine Konsorten ürgs

ÖPNV in Essen: Diese Betrugsmasche steckt hinter dem Sechs-Monats-Ticket für 2,35 Euro

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Faktencheck

ÖPNV in Essen: Diese Betrugsmasche steckt hinter dem Sechs-Monats-Ticket für 2,35 Euro

Eine Fahrkarte für sechs Monate, die nur 2,35 Euro kosten soll: Dafür wirbt ein Facebook-Beitrag der Seite „ÖPNV Essen“. Hinter dem angeblichen Angebot steckt eine internationale Betrugsmasche, bei der es um Datendiebstahl geht.

von Sara Pichireddu

24. Juli 2025

Mit diesem Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr kann man nicht sechs Monate fahren – hinter dem Angebot steckt Phishing. Damit sollen persönliche Daten abgegriffen werden. (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck) Behauptung

Zum Jubiläum des Verkehrsverbandes Rhein-Ruhr (VRR) würden 500 Karten für nur je 2,35 Euro verkauft, mit denen man sechs Monate den öffentlichen Nahverkehr nutzen könne.

Aufgestellt von: Beiträgen auf Facebook Datum:
07.07.2025

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Falsch
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Falsch. Das angebliche Angebot des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist erfunden, eine Fahrkarte für 2,35 Euro für sechs Monate gibt es nicht. Hinter den Beiträgen steckt eine internationale Betrugsmasche, durch die Daten gestohlen werden sollen.

„VRR feiert sein Jubiläum mit einer besonderen Chipkarte“: Sechs Monate sollen 500 „Einwohner von Essen und Umgebung“ den Nahverkehr kostenlos nutzen können. Das behauptet eine Facebook-Beitrag, der Nutzerinnen und Nutzer in eine Falle locken soll: Angeblich feiert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Jubiläum und bietet dafür eine Nahverkehrs-Fahrkarte für nur 2,35 Euro an. Der Facebook-Beitrag selbst ist zwar nicht viral, doch er wurde mehrfach als Werbeanzeige verbreitet und erreichte auf diesem Weg mehr als 4.400 Ansichten.

In dem Beitrag sind Fotos von Bussen und Bahnen der Essener Ruhrbahn zu sehen, sowie ein grün-weißes „Chipticket“ mit dem VRR-Logo und der Aufschrift „6 Monate kostenlos“. Eine Nutzerin kommentiert: „Alles offiziell, die Website ist seriös, Chipkarte erhalten“ und veröffentlicht selbst nochmal ein Foto der Fahrkarte. Doch das macht so einen Beitrag nicht automatisch glaubwürdig.

Das Bild der Karte geht auf ein sechs Jahre altes Design des VRR zurück. Eine solche Karte ist nicht in Umlauf. (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Mehrere Details wecken Zweifel: Das Profil, von dem der Kommentar stammt, enthält neben einem Beschreibungstext auf Französisch keine Informationen, folgt aber hunderten Seiten, zum Großteil Verkehrsunternehmen – es ist also wahrscheinlich gefälscht.

Die Anzeigen selbst verlinken nicht auf die Ruhrbahn oder den VRR, sondern auf eine Webseite mit völlig anderem Namen und anderer Adresse (URL). Auch die Facebook-Seite „ÖPNV Essen“, von der die Anzeige stammt, wirkt unseriös: Sie hat nur drei Follower, wurde am selben Tag erstellt wie der Beitrag, und hat keine anderen Beiträge veröffentlicht. Zudem haben weder die E-Mail-Adresse noch die Telefonnummer etwas mit der Essener Ruhrbahn oder dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu tun. Die Telefon-Vorwahl gehört zu einem Ort in Ostfriesland (Niedersachsen).

Ähnliche Anzeigen wurden auch in Berlin, Chemnitz und Düsseldorf geschaltet. Sie gleichen sich im Wortlaut und greifen auf dieselbe IT-Infrastruktur zurück.

Dahinter steckt eine internationale Betrugsmasche, die regionale Verkehrsbetriebe imitiert

Das Muster hinter den Fakes ist bekannt: Die spanische Faktencheck-Organisation Maldita berichtete darüber bereits. Sie deckte mehr als 1.000 Facebook-Seiten auf, die örtliche Verkehrsdienstleister in mehr als 60 Ländern weltweit imitierten. Die Phishing-Masche, also Betrug mit dem Ziel, Zahlungsdaten zu erbeuten, geht immer nach einem ähnlichen Prinzip vor. Das geht so:

  • Immer geht es in den Beiträgen um ein regionales Verkehrsunternehmen, das zu seinem Jubiläum sehr günstige Tickets vergibt. Genutzt werden alte Bilder von unterschiedlichen Webseiten.
  • Nutzerinnen und Nutzer werden beim Klick auf die Anzeige auf eine Webseite geleitet, die mit dem Verkehrsunternehmen nichts zu tun hat. Dort werden drei einfache Quizfragen gestellt.
  • Anschließend erscheinen sechs Geschenkboxen, von denen der Nutzer drei auswählen soll. Nach dem zweiten Klick gewinnt man das vermeintliche „Deutschlandticket – 6 Monate kostenlos“.
  • Danach folgt ein Formular zur Eingabe personenbezogener Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail).
  • Im Anschluss wird zur Eingabe von Kreditkartendaten aufgefordert.
  • Ein weiteres Detail ist auffällig: Wie auch viele der Fake-Webseiten, über die Maldita berichtete, läuft die Webseite mit dem Fake-Angebot aus Essen über den russischen Hosting-Anbieter JSC Selectel.

    Die Webseite läuft über einen Hosting-Dienstleister in Russland (Quelle: Domaintools; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

    Fake-Verkehrsseiten schicken Zahlungsaufforderungen

    So gehen die Betrüger vor: Betroffene berichten laut Maldita, dass sie, nachdem sie die ersten 2,35 Euro gezahlt haben, weitere und immer größere Zahlungsaufforderungen erhielten. Ein Ticket bekamen sie nie. Sie werden aber von den Webseiten dazu aufgefordert, persönliche Daten wie Name, Adresse und Kreditkartennummer zu hinterlegen. Wer diese Daten schließlich erhält, ist unklar.

    Bei Phishing versuchen Betrüger Geld oder Identität von Nutzern zu stehlen, indem sie sie dazu bewegen, persönliche Informationen wie Kontodaten oder Kennwörter auf Webseiten einzugeben, die sich als seriös ausgeben. Phishing ist in Deutschland strafbar.

    Wie uns ein Sprecher der Ruhrbahn bestätigte, sind die Seiten und Angebote nicht echt. „Wir haben die Seiten seinerzeit bei Facebook gemeldet und unsere Kunden via Facebook auf die Betrugsmasche aufmerksam gemacht“, so ein Sprecher. Bereits im Januar 2025 sei dem Verkehrsbetrieb eine Masche dieser Art aufgefallen. Ein entsprechendes Angebot zum Jubiläum habe es nicht gegeben.

    Die Facebook-Seite sowie das Angebot sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 23. Juli noch online. Aktuell hat die Seite aber laut der Werbebibliothek von Meta keine aktiven Anzeigen geschaltet.

    Transparenzhinweis: CORRECTIV ist seit 2017 in einer Kooperation mit dem Facebook-Konzern Meta, um Desinformation auf dem Sozialen Netzwerk zu bekämpfen. Mehr Informationen zu der Kooperation erhalten Sie hier.

    Mitarbeit: Johannes Gille
    Redigatur: Steffen Kutzner, Sarah Thust

    Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

    • Recherche zum weltweiten Netzwerk aus Betrugsseiten, Maldita, 16. Juli 2025: Link (Englisch)

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    Author: Sara Pichireddu

    #betrugsmasche #diese #essen #hinter #monats #sechs #steckt

    ÖPNV in Essen: Diese Betrugsmasche steckt hinter dem Sechs-Monats-Ticket für 2,35 Euro

    In einem Beitrag wirbt eine betrügerische Seite mit einer ÖPNV-Fahrkarte für nur 2,35 Euro für Essen und die Region. Hinter dem Angebot steckt eine internationale Masche.

    correctiv.org

    Nein, die Rheinbahn verlost keine 6-Monats-Tickets für 2,35 Euro

    Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

    Faktencheck

    Nein, die Rheinbahn verlost keine 6-Monats-Tickets für 2,35 Euro

    Ein Facebook-Beitrag wirbt mit „unbegrenzten Fahrten für nur 2,35 Euro“ mit der Rheinbahn in Düsseldorf. Dahinter steckt eine internationale Betrugsmasche, um an persönliche Daten und Kreditkarten-Informationen zu kommen.

    von Johannes Gille

    17. Juli 2025

    Mit diesem Beitrag wirbt eine Facebook-Seite für eine angebliche Fahrkarte zum Schnäppchenpreis – dahinter steckt Betrug (Quelle: Facebook, Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck) Behauptung

    Zum 25. Jubiläum der Rheinbahn in Düsseldorf würden 500 Guthabenkarten für nur je 2,35 Euro verkauft, mit denen man sechs Monate den öffentlichen Nahverkehr nutzen könne.

    Aufgestellt von: Beiträgen auf Facebook Datum:
    07.07.2025

    Quelle

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    Das angebliche Angebot der Rheinbahn ist erfunden, eine „Guthabenkarte“ für 2,35 Euro gibt es nicht. Hinter den Beiträgen steckt eine internationale Betrugsmasche, durch die persönliche Daten und Kreditkarten-Informationen erbeutet werden sollen.

    „6 Monate unbegrenzte Fahrten für nur 2,35 €“, heißt es in einem Beitrag der Facebook-Seite „ÖPNV Düsseldorf“. Angeblich verkaufe die Rheinbahn anlässlich ihres 25. Jubiläums 500 „Guthabenkarten“ für den örtlichen Nahverkehr zum Sonderpreis. Das klingt zu gut, um wahr zu sein – und das ist es auch.

    Bei der Facebook-Seite handelt es sich um kein offizielles Profil des Verkehrsunternehmens „Rheinbahn“, das für Düsseldorf zuständig ist. Das lässt sich an mehreren Indizien erkennen: Der Seite folgen beispielsweise nur 10 Nutzer, während über 47.000 Menschen der echten Facebook-Seite der Rheinbahn folgen. Auch wurde sie erst am 30. Juni 2025 erstellt – nicht einmal zwei Wochen, bevor der erste betrügerische Post veröffentlicht wurde.

    Wer auf den Link im Facebook-Beitrag klickt, gelangt auf eine Internetseite mit dem Logo der Rheinbahn, auf der Fragen beantwortet werden sollen. Abgesehen vom Logo hat diese Webseite jedoch auch nichts mit dem Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen zu tun. Sie heißt anders als die offizielle Webseite rheinbahn.de und hat auch kein Impressum. Das Foto mit der Bahn selbst ist mehrere Jahre alt.

    Warum Webseiten ohne Impressum oft unseriös sind, erklären wir hier.

    Ticket und Jubiläum sind frei erfunden

    CORRECTIV.Faktencheck hat über einen sicheren Weg ausprobiert, was passiert, wenn man die Fragen auf der dubiosen Webseite beantwortet: Daraufhin zeigt die Seite ein vermeintliches Glücksspiel, bei dem das Angebot scheinbar verlost wird. Bei unseren Versuchen haben wir ohne Ausnahme beim zweiten Versuch das angepriesene Ticket „gewonnen“.

    So sieht die Webseite aus, die mit der Rheinbahn nichts zu tun hat: Sie imitiert das Unternehmen und versucht Nutzerdaten abzugreifen. Ein Impressum fehlt. (Quelle: Fake-Webseite; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

    Die Seite fordert danach dazu auf, persönliche Daten wie die eigene Kreditkartennummer einzugeben. Nutzerinnen und Nutzer sollten in diese Falle auf keinen Fall tappen, solange nicht klar ist, wer diese Daten erhält.

    Die spanische Faktencheck-Organisation Maldita hat im Juli 2025 über die Vorgehensweise der Betrüger hinter den Facebook-Seiten, die solche Links verbreiten, berichtet. Berichte von Betroffenen zeigen, dass die Betrüger nach den ersten 2,35 Euro weitere Zahlungsaufforderungen um größere Summen stellen. Ein Ticket wird nicht versandt.

    Auch die Rheinbahn bestätigte gegenüber CORRECTIV.Faktencheck, dass das Ticket nicht existiert: Ein sechsmonatiges Ticket gebe es nicht zu kaufen, schrieb uns eine Sprecherin des Unternehmens. Auch das angebliche 25. Jubiläum ist erfunden –  die Rheinbahn feierte bereits 2021 ihr 125-jähriges Bestehen.

    Internationaler Ring aus Kreditkartenbetrügern

    Bei ihrer Recherche fand die spanische Faktencheck-Organisation Maldita mehr als 1.000 Facebook-Seiten, die örtliche Verkehrsdienstleister in über 60 Ländern weltweit imitieren. Sie gehen alle nach demselben Prinzip vor und verwenden nahezu identische Beitragstexte.

    Die Betreiber der Seiten geben sich Mühe, den Beiträgen auf Facebook Reichweite und Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Das zeigt auch unser Beispiel aus Düsseldorf: In den Kommentaren scheinen Nutzerinnen und Nutzer zu bestätigen, dass sie ihre Karte erhalten haben. Hinter diesen Accounts stehen jedoch höchstwahrscheinlich keine echten Menschen. Sie kommentieren die Beiträge zwar alle auf Deutsch, geben aber in ihren Profilen an, dass sie im Ausland leben, wie zum Beispiel in der Ukraine. Einige von ihnen folgen neben der Seite für Düsseldorf auch zahlreichen weiteren Fake-Verkehrsbetrieben an anderen Orten.

    Unter dem Beitrag kommentieren andere Facebook-Profile, dass sie angeblich ein Ticket erhalten haben. Doch die Profile wirken nicht authentisch (Quelle: Facebook, Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

    Der Fake-Beitrag wurde zwischen 2. und 16. Juli immer wieder über Werbeanzeigen auf Facebook verbreitet, die gezielt Menschen im Raum Düsseldorf erreichen sollten. Ein Blick in die Werbebibliothek von Meta zeigt, dass diese Anzeigen oft nur wenige Stunden aktiv sind und dann abgeschaltet werden. Doch in der Zwischenzeit erreichten sie hunderte Nutzerinnen und Nutzer.

    Transparenzhinweis: CORRECTIV ist seit 2017 in einer Kooperation mit dem Facebook-Konzern Meta, um Desinformation auf dem Sozialen Netzwerk zu bekämpfen. Mehr Informationen zu der Kooperation erhalten Sie hier.

    Redigatur: Sarah Thust, Sophie Timmermann 

    Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

    • Recherche zu 59 betrügerischen Facebook-Seiten in Spanien, Maldita, 12. Juni 2025: Link (Englisch)
    • Recherche zum weltweiten Netzwerk aus Betrugsseiten, Maldita, 16. Juli 2025: Link (Englisch)

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    Author: Johannes Gille

    #keine #monats #rheinbahn #tickets #verlost

    Urteile des Monats Mai: Urteil zerstört Identitäre Zeitung

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    Urteile des Monats Mai: Urteil zerstört Identitäre Zeitung

    von Sophie Scheingraber | Mai 31, 2025 | Serie

    Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Im April ging es um einige Gerichtsklatschen für die rechtsextreme AfD. Und auch im Mai beschäftigten die Rechtsextremen einmal wieder die deutschen Gerichte, so wies unter anderem das Landgericht Schwerin eine AfD-Klage zurück. Aber auch aus Österreich erhielten wir im Mai Good News – das rechtsextreme Identitäre Magazin „Heimatkurier“ muss bezahlen. Dazu gleich mehr!

    Urteile April: Hat Queere als ‚Satansbrut‘ bezeichnet – Hetzende AfD-Politikerin verurteilt!

    1. Landgericht weist AfD-Klage zurück

    Anfang April kam es wohl zu einem Eklat im Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Während einer Debatte im Landtag sollen zwei AfD-Abgeordnete den Linkenpolitiker Bruhn imitiert haben, der aufgrund seiner Parkinson-Erkrankung zittert. Bruhn sprach dies offen an und las den beiden AfD-Politikern ordentlich die Leviten – auch wir berichteten damals:

    Bruhn: Er rechnet mit dem ekelhaften Verhalten der AfD ab!

    Die beiden AfD-Abgeordneten, um die es geht, nämlich Thore Stein und Enrico Schult, haben dann eine einstweilige Verfügung gegen Bruhn beantragt. Sie wollten damit erreichen, dass Bruhn nicht mehr sagen darf, sie hätten die Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Sie leugnen die Nachahmung und legten sogar eine eidesstattliche Erklärung ab. Im Video der entsprechenden Landtagssitzung sind Stein und Schult nicht zu sehen, daher stand am Ende Aussage gegen Aussage. Hier könnt ihr sehen, wie Bruhn mit der AfD abrechnet:

    Das Landgericht Schwerin wies schließlich die AfD-Klage zurück. Die Klägerseite hätte im Zivilverfahren ihren Vorwurf glaubhaft machen müssen, das sei nicht ausreichend geschehen. Enrico Schult unterlag auch bei der Landratswahl im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er verlor die Stichwahl an seinen CDU-Konkurrenten Thomas Müller. 

    2. Revision abgewiesen: Auschwitz-Post ist Volksverhetzung

    Ein Facebook-Post, abgesetzt zu Beginn der Pandemie, beschäftigte Ende April (nach Redaktionsschluss der vergangenen Urteile-Ausgabe) die Richter:innen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Der Post, abgesetzt von einem Impfgegner, beinhaltete ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: „Impfen macht frei“. Wegen Volksverhetzung und Verharmlosung des NS-Völkermords verurteilte ihn bereits das Landgericht Köln. Der Mann legte Revision ein.

    Diese wies nun der Bundesgerichtshof ab und das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen (80 Tagessätze zu je 50 €). Der BGH sah es als erwiesen an, dass der Post das Potenzial hat, aggressive Emotionen zu schüren und den öffentlichen Frieden sowie das Vertrauen in Rechtssicherheit zu gefährden.

    3. Good News aus Österreich: Identitäre müssen „Heimatkurier“ stilllegen

    Auch wegen eines Gerichtsurteils gegen das rechtsextreme Blatt „Heimatkurier“ musste dieser vorübergehend stillgelegt werden. Wie „Der Standard“ aus Österreich berichtet, kam es zu einer Verurteilung des „Heimatkuriers“ durch das Handelsgericht Wien. Der „Heimatkurier“ ist, wie „Der Standard“ schreibt, das „Haus- und Hof-Medium“ der Identitären Bewegung in Österreich.

    Bereits im vergangenen Jahr verlor der Heimatkurier sein Bankkonto. Keine Bank möchte gern Fascho-Geld, daher ist es immer eine gute Idee, die Banken darauf aufmerksam zu machen. Der AfD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt laut NDR den Chefredakteur des Heimatkuriers, trotz eines Unvereinbarkeitsbeschlusses mit den Identitären – kein Einzelfall. Mehr zu den Identitären und ihren Verbindungen zur AfD haben wir hier analysiert:

    So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

    Doch zu den Hintergründen:

    Zweimal veröffentlichte der „Heimatkurier“ in der Vergangenheit eine KI-generierte Darstellung einer bekannten österreichischen Politikwissenschaftlerin. Die Darstellung, laut „Der Standard“:

    Darin ist ihr Gesicht vermummt, hinter ihr steht eine Gruppe von anscheinend gewaltbereiten Männern, die ebenso vermummt sind und die Faust in den Himmel recken. In dem dazugehörigen Artikel wird sie unter anderem als „Linksradikale mit Antifa-Nähe“ bezeichnet. In einem weiteren wird berichtet, dass die „Linksradikale“ eine Auszeichnung der SPÖ erhalten hat.

    Die Politikwissenschaftlerin klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Handelsgericht Wien gab ihr nun im Hauptverfahren recht und ist damit Vorreiter in Verhandlungen, die rechtswidrige KI-Darstellungen zum Thema haben. Es stellte eine „völlig inakzeptable Darstellung der Klägerin als bedrohliche Meinungsmacherin“ fest und bestätigte damit, dass ein wahrheitswidriger Eindruck erzeugt werde, wie der Standard schreibt. Der „Heimatkurier“ muss der Politikwissenschaftlerin jetzt einen Schadensersatz von 4500 Euro sowie 7519,08 Euro Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

    4. Wegen menschenverachtender Chats: Gericht bestätigt Entlassung von Polizisten

    Weil er menschenverachtende und rechtsextremistische Bilder bei WhatsApp veröffentlicht hat, wurde ein Polizist aus Bottrop zu Recht entlassen. Dies bestätigte jetzt in zweiter Instanz und im Eilverfahren das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil ist rechtskräftig. Unter anderem wurden Tierpornografie und Verharmlosung nationalsozialistischer Gewalt auf seinem Handy gefunden. 

    Der Polizist war noch Beamter auf Probezeit. Zu seiner Entlassung führte eine „fehlende charakterliche Eignung“ für den Beruf des Polizisten. Er hatte vor Gericht versucht, seine Taten als „geschmacklose Witze“ herunterzuspielen. 

    5. Mehr als 4 Jahre Haft für Neonazis nach Brandanschlag

    Im Februar 2020 kam es im linksalternativen Bremer Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“ zu einem Brandanschlag. Das Feuer legte ein Neonazi, der jetzt vom Landgericht Bremen wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung in 24 weiteren Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Er legte das Feuer während eines Konzerts, das rund 30 Menschen besuchten, der Sachschaden betrug fast 190.000 Euro. Zum Glück konnten sich alle Konzertbesucher:innen ins Freie retten. Einige von ihnen kämpfen aber bis heute mit den physischen und psychischen Folgen des Brandanschlags. Der Strafkammervorsitzende Hendrik Göhner sagte: 

    „Es war die Verachtung, der Hass auf politisch andersdenkende Menschen, die ihn dazu bewog, das Feuer zu legen. Es war Glück im Unglück, dass an diesem Abend nicht noch mehr Menschen im Gebäude waren, nicht noch mehr Menschen verletzt wurden.“

    Zwei Gesinnungsgenossen des Neonazis Jan Henrik E. erhielten wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen. Nebenklageanwältin Lea Voigt begrüßte das deutliche Urteil, äußerte jedoch scharfe Kritik am Staatsschutz der Bremer Polizei. Der Hauptverdächtige sei vorab über die anstehende Hausdurchsuchung informiert worden und habe sein Handy beiseiteschaffen können. Auch die lange Verfahrensdauer wirft Fragen auf. 

    Titelbild: Canva

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    #identitare #monats #urteil #urteile #zeitung #zerstort

    Sophie Scheingraber

    Volksverpetzer
    Wen wundert das? " #AfD erklärt #Linnemann zu #Mitarbeiter des #Monats" *Ironie Off* 🤬🤬🤬🤦‍♂️

    Die News des Monats: S&P bricht wegen Trump um 73 % ein!

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    Die News des Monats: S&P bricht wegen Trump um 73 % ein!

    von Thomas Laschyk | Apr. 23, 2025 | Aktuelles

    Ups, habe ich S&P geschrieben? Ich meinte natürlich den Zustand der Ökosysteme und Tierbestände. Auch wenn Trumps erratische Wirtschaftspolitik mit Zöllen, Deregulierung und Isolationismus die Märkte massiv destabilisiert und Wohlstand sowie Arbeitsplätze vernichtet, ist diese akute Meldung von mir erfunden. Ich wollte damit nur zeigen, wie viel „spannender“ sie wäre, als ein gleicher Einbruch von 73%, der aber real ist. Sie wäre die größte Schlagzeile der nächsten Wochen – und würde (genau wie Trumps reale Chaos-Politik) eine fundamentale Debatte über notwendige Kurskorrekturen in der Politik auslösen.

    Der Einbruch von 73 % betrifft nicht den S&P 500 – zumindest nicht heute. Aber er betrifft etwas viel Wichtigeres: die Tierwelt unseres Planeten.

    Der wahre Crash: Der Living Planet Index

    Laut dem aktuellen Living Planet Report 2024 des WWF ist die durchschnittliche Größe der weltweiten Wirbeltierpopulationen – also Säugetiere, Vögel, Fische, Amphibien und Reptilien – seit 1970 um erschütternde 73 % zurückgegangen. Der Living Planet Index (LPI), der auf Daten von über 5.000 Arten basiert, zeigt damit einen dramatischen Verlust an Biodiversität.

    So sieht die richtige Grafik aus, WWF

    Besonders betroffen sind Regionen wie Lateinamerika und die Karibik mit einem Rückgang von 95 %, gefolgt von Afrika mit 76 %. Die Hauptursachen: Lebensraumzerstörung, Übernutzung, invasive Arten, Umweltverschmutzung und der Klimawandel. (Auch der Living Planet Index ist nicht völlig unkritisch zu beachten und zeigt auch nicht direkt das Artensterben oder wie viele Tiere sterben, ist aber ein wichtiger Indikator, wen das interessiert, hier mehr dazu).

    Biodiversität ist kein „Nice-to-have“ – sie ist essenziell für unser Überleben. Sie reguliert das Klima, reinigt Wasser, bestäubt Pflanzen und sichert unsere Nahrungsversorgung. Der Verlust dieser Vielfalt gefährdet die Stabilität unserer Ökosysteme und damit unsere Lebensgrundlagen. Und, ihr wisst schon, unsere Wirtschaft. Auf lange Sicht schadet das dann doch dem S&P, DAX & Co.

    Klimakrise: Die nächste Katastrophe

    Der Biodiversitätsverlust ist eng mit der Klimakrise verknüpft. 2024 war das erste Jahr, in dem die globale Durchschnittstemperatur 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau lag. Wissenschaftler warnen vor dem Überschreiten von Kipppunkten, wie dem Abschmelzen der Eisschilde oder dem Absterben des Amazonas-Regenwaldes, die irreversible Veränderungen nach sich ziehen könnten.

    Trotz dieser alarmierenden Entwicklungen bleiben viele Regierungen untätig. Rechtsextreme und autoritäre Bewegungen wie die AfD in Deutschland oder Trumps Republikaner in den USA leugnen wissenschaftliche Erkenntnisse, blockieren Klimaschutzmaßnahmen und fördern umweltzerstörende Politiken. Zusätzlich dazu, dass sie die Weltwirtschaft torpedieren und die Demokratie abschaffen. Sie gefährden nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die natürlichen Lebensgrundlagen unseres Planeten. Nicht, dass demokratische Regierungen zuvor den großen Wurf in dieser Hinsicht geleistet hätten. Aber zu wenig tun ist immer noch besser als alles schlimmer machen.

    Auch die kommende Regierung behält zwar einen Kurs Richtung Energiewende bei, aber ein größerer Kurswechsel, wie wir ihn dringend nötig hätten, bleibt wieder aus, wenn man nach dem Koalitionsvertrag geht.

    Zeit für einen Kurswechsel. Das hilft auch unserem Wohlstand

    Wenn der S&P 500 um 73 % einbrechen würde, wären die Schlagzeilen voll davon. Doch der dramatische Rückgang der Tierpopulationen bleibt weitgehend unbeachtet. Ebenso wie andere Schlagzeilen im Klima oder Umwelt, ich wollte diese aktuelle nur als Beispiel herausnehmen, auch weil Peter Jelinek die Idee zuerst dazu hatte in einem entsprechenden Beitrag auf Linkedin. Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Prioritäten überdenken und den Schutz der Biodiversität sowie den Kampf gegen die Klimakrise ernst nehmen. Und hey, man bekämpft auch gleichzeitig den Faschismus, wie praktisch.

    Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: canva.com

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    #bricht #monats #trump #wegen

    Thomas Laschyk

    Volksverpetzer

    Urteile des Monats März II – Wahlausschluss für Rechtsextreme Le Pen

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    Urteile des Monats März II – Wahlausschluss für Rechtsextreme Le Pen

    von Sophie Scheingraber | Apr. 1, 2025 | Serie

    Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

    Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Im März gibt es jedoch schon so viele Urteile, dass wir uns entschlossen haben, diesen Monat zwei Artikel zu veröffentlichen. Im ersten Teil ging es vor allem um die Verurteilung der „Vereinten Patrioten“, die unter anderem planten, Karl Lauterbach zu entführen. Und im zweiten Teil berichten wir unter anderem über das Urteil gegen Le Pen, den Fail der AfD gegen den Verfassungsschutz Baden-Württemberg, ein krasses Eigentor sowie weitere Urteile. 

    Urteile des Monats März I – Lange Haftstrafen für “Vereinte Patrioten”

    1. Le Pen: Rechtsstaat gilt auch für Rechtsextreme

    Wegen Veruntreuung von EU-Geldern darf die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen die kommenden 5 Jahre nicht bei Wahlen antreten. Le Pens Anwalt kündigte bereits Berufung an. Zusätzlich zum Entzug des passiven Wahlrechts wurde Le Pen zu zwei Jahren Haft mit Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft wurden auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem fällig ist eine Geldstrafe von 100.000 Euro. 

    „Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden“, wie die Tagesschau schreibt. Gleichbehandlung für alle also, oder? Das sehen die französischen Rechtsextremen natürlich anders. 

    „Die Schwere des Vergehens begründe sich auch in der Dauer der Taten von insgesamt 12 Jahren und durch die Höhe der veruntreuten Gelder. Das Gericht bezifferte sie auf über vier Millionen Euro“, wie der Spiegel schreibt. Einsicht zeigte Le Pen vor Gericht keine, auch das wurde vom Gericht noch als verschlimmernd betrachtet.

    Genau wie die AfD hierzulande inszeniert sich Le Pen jetzt als Opfer – obwohl das Gericht lediglich geltendes Recht umsetzte. Le Pen gehört, jetzt auch gerichtlich bestätigt, zu eben dieser korrupten Elite, die sie eigentlich immer vorgibt zu bekämpfen.

    2. Beobachtung von AfD Baden-Württemberg erlaubt

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage des baden-württembergischen Landesverbandes der AfD zurückgewiesen, die gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall geklagt hatte. Zuvor war bereits im Eilverfahren so entschieden worden. Die AfD könnte in Berufung gehen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. 

    Seit 2022 stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsfall ein und beobachtet die Partei. Zur Begründung schreibt hier Endstation-Rechts, welche Aussagen von baden-württembergischen AfD-Politiker:innen in die Entscheidung des Verfassungsschutzes eingeflossen sind. Unter anderem trug auch Alice Weidel dazu bei. 

    So extrem ist Alice Weidel

    Übrigens: Seit mehr als einem Jahr liegt in den Schubladen des Verfassungsschutzes (auf Bundesebene) nun wohl schon das Gutachten, in dem die Gesamt-AfD höchstwahrscheinlich als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Doch der Verfassungsschutz gibt es einfach nicht heraus. Wer soll da geschützt werden ?!

    3. Martin Rutter: sowohl „Verschwörungstheoretiker“ als auch „rechtsextrem“

    Der österreichische Impfgegner Martin Rutter darf sowohl Verschwörungstheoretiker als auch Rechtsextremist genannt werden. Das urteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

    Rutter hatte gegen das österreichische Blatt „Profil“ geklagt, das in einem Artikel über die Verschwörungsmythen berichtete, die Rutter verbreitet. Dem Blatt ist laut Urteilsspruch der Wahrheitsbeweis gelungen, mehr noch: Sie dürfen Rutter nun nicht nur Verschwörungstheoretiker nennen, sondern auch rechtsextrem. Rutters Klage ging komplett nach hinten los. 

    4. Haftstrafe für Reichsbürger Fitzek rechtskräftig

    Schon im Juli 2023 war der selbsternannte „König von Deutschland“, der Reichsbürger Peter Fitzek, zu einer achtmonatigen Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden. Der Grund: er hatte im Jahr zuvor eine Security-Mitarbeiterin im Landratsamt von Wittenberg an die Wand gedrückt. „Zwei Bundeswehrsoldaten, die ihr zur Hilfe eilten, hatte Fitzek als ‚Faschistenschweine‘ beleidigt“, wie Endstation Rechts berichtet

    Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt verwarf nun die Revision Fitzeks gegen das Urteil, er muss ins Gefängnis. Bereits 2018 wurde der Reichsbürger und Extremist wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haftstrafe verurteilt. Er beschäftigt die deutsche Justiz ohnehin schon häufiger. 

    Fitzek ist Oberhaupt der Gruppierung namens „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

    Der Wissenschaftsjournalist, Arzt und Fernsehmoderator Eckart von Hirschhausen hat sich gerichtlich gegen Meta durchgesetzt. Doch was steckt dahinter? 

    Von Hirschhausen wird schon seit längerem im Internet für Deepfakes missbraucht. Seine Bekanntheit und Kompetenz wird von Betrügern ausgenutzt, die mit seinem Gesicht und seiner Stimme Geld machen wollen, oft mit Diätvideos. Er beschreibt es in der SZ selbst so:

    „Bei Maischberger halte ich scheinbar eine Packung „Glucoslim“ in der Hand. Bei Lanz, Schöneberger und Zamperoni gibt es sogar Nachfragen der Moderatoren. Und sogar Angela Merkel ist offenbar begeistert. Wer fällt auf solchen Mist herein? Viele! Genug, um damit Geschäft zu machen.“

    Plattformen wie Instagram, auf denen die Fakes ausgespielt werden, drücken sich gern um ihre Verantwortung. Daher ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt umso wegweisender: Es entschied, dass entsprechende Plattformen eine aktive Prüfpflicht haben. Wenn ein Fake gemeldet wird, müssen sie weitere, die sinngleiche Inhalte haben, selbstständig erkennen und löschen – ohne erneute Abmahnung. Das Urteil ist nicht anfechtbar, Meta müsste in die Hauptsacheinstanz gehen, möglicherweise bis zum BGH oder EuGH. 

    Weitere Hintergründe zum Urteil und warum es sich hierbei um eine bahnbrechende Rechtssprechung für Opfer von Fake News handelt, liefert Anwalt Jun auf seinem YouTube-Kanal:


    Artikelbild: Michel Euler/AP/dpa

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    #monats #rechtsextreme #urteile #wahlausschluss

    Sophie Scheingraber

    Volksverpetzer