EuGH:

"#DSGVO: Die Mitgliedstaaten können #Mitbewerbern eines mutmaßlichen Verletzers von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten die Möglichkeit einräumen, diesen Verstoß als verbotene unlautere Geschäftspraxis gerichtlich zu beanstanden"

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-10/cp240159de.pdf

Urteil des I. Zivilsenats vom 31.10.2018 - I ZR 73/17 -