âGrenzpartnerschaftâ EU-USA
Erzwungene âGrenzpartnerschaftâ: EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und âHerkunftâ abzufragen
Laut dem nun vorliegenden Entwurf eines Rahmenabkommens ĂŒber eine âGrenzpartnerschaftâ mit der Trump-Administration dĂŒrfen US-Behörden in EU-Staaten nicht nur Gesichtsbilder, sondern auch Namen, Gesundheitsdaten oder sexuelle Orientierung in Polizeidatenbanken abfragen.
Die EuropĂ€ische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA ĂŒber eine âGrenzpartnerschaftâ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische BĂŒrgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit ĂŒber die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.
Den Abschluss einer âEnhanced Border Security Partnershipâ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt â mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten LĂ€ndern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA â und umgekehrt.
Nun knĂŒpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der âGrenzpartnerschaftâ: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken fĂŒr US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten â sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.
Mehr als FingerabdrĂŒcke und Gesichtsbilder
Im Entwurf fĂŒr das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass âPersonen, die ein echtes Risiko fĂŒr die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellenâ, daran gehindert werden, in den USA âzu verbleibenâ. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgefĂŒhrt werden. UrsprĂŒnglich hieĂ es, die âGrenzpartnerschaftâ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.
AuĂerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf FingerabdrĂŒcke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darĂŒber hinaus, dass auch âalphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatumâ abgefragt werden können.
Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde â in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt â ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle âbei der anfragenden zustĂ€ndigen Behörde verfĂŒgbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordernâ.
Weitergabe an Drittstaaten möglich
Unter bestimmten Bedingungen dĂŒrfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten ĂŒbermittelt werden, darunter Informationen zu ârassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Ăberzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeitâ sowie Angaben zu âGesundheit oder Sexuallebenâ.
Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen â allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der ĂŒbermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lĂ€sst der Entwurf offen. In Betracht kĂ€men neben Interpol auch enge VerbĂŒndete der USA, etwa GroĂbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.
In Deutschland wÀren Millionen DatensÀtze betroffen
Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden â auf US-Seite kĂ€men vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage â enthĂ€lt der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schlieĂen muss.
In Deutschland betrĂ€fe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der LĂ€nder, die derzeit Fotos und FingerabdrĂŒcke von 5,4 Millionen Personen enthĂ€lt â darunter mehr als die HĂ€lfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten â das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.
Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten DatensĂ€tzen. Zwar sollen Entscheidungen mit âerheblichen nachteiligen Auswirkungenâ nicht ausschlieĂlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit âmenschlicher Beteiligungâ. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies ânach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulĂ€ssigâ ist. In der EU wĂ€re dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.
EingeschrĂ€nkte Rechte fĂŒr Betroffene
Der Entwurf enthĂ€lt auch Vorgaben zur Protokollierung fĂŒr âPrĂŒftĂ€tigkeitenâ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht auĂerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft ĂŒber ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.
Diese Rechte stehen jedoch unter EinschrĂ€nkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus GrĂŒnden der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.
Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgĂŒltige Entscheidung ĂŒber den Abschluss wird dann im Rat der EuropĂ€ischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.
Matthias Monroy, Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift BĂŒrgerrechte & Polizei/CILIP. AuĂerdem Redakteur fĂŒr Innenpolitik der Zeitung nd.Der Tag. Texte auf Englisch unter digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Dieser Beitrag ist eine Ăbernahme von netzpolitik, gemĂ€ss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.