@mewawuschel @michaela Juristisch realistisch ist, dass Liebig, falls die Justiz Ls habhaft werden sollte, nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen in einer (Frauen)JVA vorgestellt, da mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit als Fake eingestuft und in ein Männer-Gefängnis verlegt wird. Vielleicht isoliert, vielleicht speziell bewacht, keine Ahnung. Da gibt es viele Möglichkeiten.
Es könnte maximal sein, dass L eine psychologische Begutachtung erfährt, was ich so richtig witzig fände, weil ausgerechnet L dann wohl den ersten Geschlechts-TÜV a'la TSG nach Abschaffung desselben bekäme.
Dass diese Fremdbeurteilung bei Menschen richtig sch**sse schief gehen kann, die definitiv trans sind, aber vielleicht nicht den gängigen Vorstellungen der Vollzugsleute entsprechen, ist eine andere, aber viel wichtigere Sache, die damit auch gleich mal untern Bus geworfen wird.
Anyway: L mag klagen, aber das wird die Haftstrafe weder verzögern, noch Gefährdungen in irgendeine Richtung bedeuten. Das Vollzugssystem weiss mit weit gefährlicheren Tätys umzugehen, egal ob cis, trans, fake, whatever. Meint irgendwer, in "Frauengefängnissen" gäbe es keine gefährlichen oder gefährdeten cis Insassinnen?
L ist auch nicht der erste Fall einer (amtlich gestempelten) trans Person im Strafvollzug. Das TSG gab es immerhin seit 1981(1). Und die Justiz inklusive Vollzug wird sich auch an das SBGG anpassen. Das sächsische Gesetz und die Durchführungsverordnung sind übrigens von 2024 und vom Ansatz her hervorragend modern.
Also: Es gibt real keine Möglichkeit, das SBGG zu "missbrauchen", weil sich damit keinein irgendwelche Vorteile tatsächlich, real, in der Praxis verschaffen kann. Nichts wird allein nach amtlichem Eintrag final entschieden; nur unter welchem Namen eins Post vom Amt bekommt.
Versuchen: Ja. Schaffen: Nein. So wie bei hunderten Versuchen, sich durch Klagen oder sonstwas in anderen Rechtsbereichen und Gesetzen irgendwas zu erschummeln. Das ist tägliche Jura-Praxis. Insofern könnten wir einfach mal viel gelassener sein und die Profis ihren Job machen lassen.
Das ganz große Problem dieser Diskussion angeblicher Missbräuche ist, dass wieder irgendeine institutionalisierte Form von Fremdbeurteilung eingeführt werden soll und zwar präventiv. D.h. für alle, die das SBGG nutzen wollen. Motto: „Wir wissen/sehen/fühlen schon, ob du wirklich trans oder nichtbinär bist“(2).
Und das ist in jedem Fall abzulehnen, weil es keinen Test, kein Instrument, einfach nichts gibt, um die selbstbestimmt geäusserte Geschlechtsidentität eines Menschen zu verifizieren oder zu falsifizieren. Das ist u.a. die einhellige Meinung des Fachverbands deutschen Psychologys. Genau deshalb wurden die Gutachten abgeschafft und es gilt die Selbstaussage.
Der eigentliche Knackpunkt ist, dass unglaublich viele Strukturen aus unsinnigen Gründen geschlechtlich zweigeteilt sind, statt für alle Menschen unabhängig von Geschlechts zu funktionieren. Einrichtungen, Räume, Gruppen sind nicht automatisch „sicher(er)“, weil dort nur Frauen sind. Wir müssen von dieser Denke weg.
#SBGG #trans #TSG #Liebig #Gender #Geschlecht #Identität
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(1) und bis 2011 mussten sich Menschen vor/für eine Vornamens- und PersonenstandsÄnderung noch zwangsoperieren lassen.
(2) Das spiele ich immer wieder gerne mit cis Leuten: „Beweis mir bitte mal deine Geschlechtsidentität, ohne auf deinen Körper, deine Sozialisation oder Stereotype zurückzugreifen“. Hat bisher keinein hinbekommen.