@mewawuschel @michaela Juristisch realistisch ist, dass Liebig, falls die Justiz Ls habhaft werden sollte, nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen in einer (Frauen)JVA vorgestellt, da mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit als Fake eingestuft und in ein MÀnner-GefÀngnis verlegt wird. Vielleicht isoliert, vielleicht speziell bewacht, keine Ahnung. Da gibt es viele Möglichkeiten.
Es könnte maximal sein, dass L eine psychologische Begutachtung erfĂ€hrt, was ich so richtig witzig fĂ€nde, weil ausgerechnet L dann wohl den ersten Geschlechts-TĂV a'la TSG nach Abschaffung desselben bekĂ€me.
Dass diese Fremdbeurteilung bei Menschen richtig sch**sse schief gehen kann, die definitiv trans sind, aber vielleicht nicht den gÀngigen Vorstellungen der Vollzugsleute entsprechen, ist eine andere, aber viel wichtigere Sache, die damit auch gleich mal untern Bus geworfen wird.
Anyway: L mag klagen, aber das wird die Haftstrafe weder verzögern, noch GefÀhrdungen in irgendeine Richtung bedeuten. Das Vollzugssystem weiss mit weit gefÀhrlicheren TÀtys umzugehen, egal ob cis, trans, fake, whatever. Meint irgendwer, in "FrauengefÀngnissen" gÀbe es keine gefÀhrlichen oder gefÀhrdeten cis Insassinnen?
L ist auch nicht der erste Fall einer (amtlich gestempelten) trans Person im Strafvollzug. Das TSG gab es immerhin seit 1981(1). Und die Justiz inklusive Vollzug wird sich auch an das SBGG anpassen. Das sĂ€chsische Gesetz und die DurchfĂŒhrungsverordnung sind ĂŒbrigens von 2024 und vom Ansatz her hervorragend modern.
Also: Es gibt real keine Möglichkeit, das SBGG zu "missbrauchen", weil sich damit keinein irgendwelche Vorteile tatsÀchlich, real, in der Praxis verschaffen kann. Nichts wird allein nach amtlichem Eintrag final entschieden; nur unter welchem Namen eins Post vom Amt bekommt.
Versuchen: Ja. Schaffen: Nein. So wie bei hunderten Versuchen, sich durch Klagen oder sonstwas in anderen Rechtsbereichen und Gesetzen irgendwas zu erschummeln. Das ist tÀgliche Jura-Praxis. Insofern könnten wir einfach mal viel gelassener sein und die Profis ihren Job machen lassen.
Das ganz groĂe Problem dieser Diskussion angeblicher MissbrĂ€uche ist, dass wieder irgendeine institutionalisierte Form von Fremdbeurteilung eingefĂŒhrt werden soll und zwar prĂ€ventiv. D.h. fĂŒr alle, die das SBGG nutzen wollen. Motto: âWir wissen/sehen/fĂŒhlen schon, ob du wirklich trans oder nichtbinĂ€r bistâ(2).
Und das ist in jedem Fall abzulehnen, weil es keinen Test, kein Instrument, einfach nichts gibt, um die selbstbestimmt geÀusserte GeschlechtsidentitÀt eines Menschen zu verifizieren oder zu falsifizieren. Das ist u.a. die einhellige Meinung des Fachverbands deutschen Psychologys. Genau deshalb wurden die Gutachten abgeschafft und es gilt die Selbstaussage.
Der eigentliche Knackpunkt ist, dass unglaublich viele Strukturen aus unsinnigen GrĂŒnden geschlechtlich zweigeteilt sind, statt fĂŒr alle Menschen unabhĂ€ngig von Geschlechts zu funktionieren. Einrichtungen, RĂ€ume, Gruppen sind nicht automatisch âsicher(er)â, weil dort nur Frauen sind. Wir mĂŒssen von dieser Denke weg.
#SBGG #trans #TSG #Liebig #Gender #Geschlecht #IdentitÀt
ââ
(1) und bis 2011 mussten sich Menschen vor/fĂŒr eine Vornamens- und PersonenstandsĂnderung noch zwangsoperieren lassen.
(2) Das spiele ich immer wieder gerne mit cis Leuten: âBeweis mir bitte mal deine GeschlechtsidentitĂ€t, ohne auf deinen Körper, deine Sozialisation oder Stereotype zurĂŒckzugreifenâ. Hat bisher keinein hinbekommen.