Ende für Rhein in Flammen in Bonn? 2026 findet das Feuerwerk letztmals in der Rheinaue statt
🐦 Mit ihrem leuchtend gelben Gefieder, besonders beim Männchen in der #Brutzeit, ist die #Goldammer ein echter Hingucker in der Natur.
Ihr Gesang ist in manchen ländlichen Gebieten allgegenwärtig. Doch ihre #Populationen sind trotz ihrer Anpassungsfähigkeit leicht rückläufig. Warum ist das so? Mehr über den Lebensraum im Artikel.🌾🎶
#Vögel #Singvögel #Naturschutz #Wildlife #Ornithologie #Umweltschutz
REMINDER: Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 #Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung des Verbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch für Hecken im Garten.
Vor allem zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der #Vögel Störungen vermieden werden. Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der #Hecken ohnehin am besten geeignet.
Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert. Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester. Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der #Brutzeit verhindern wollte, und die Nester werden (häufig bestimmt auch aus Versehen) zerstört.
Außerdem besiedeln #Igel und andere Kleintiere gerne diese „Totholzstrukturen". Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.
Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten. Schnittgut muss daher ebenso zeitlich behandelt werden wie die Heckenpflege.
Daher gilt: am besten das Schnittgut sofort entfernen. Solange dies nicht der Fall ist, könnten vernünftige Initiativen örtlicher Naturschützer möglicherweise ein Umdenken bei den ausführenden Gemeinden oder Behörden bewirken.
Danke, dass ihr auch einem Info-Post ein Like gebt. 😊
Hecken sind mehr als dekoratives Grün, sie sind Kinderstuben.
Viele Vögel bauen hier ihre Nester. Deshalb gilt: Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nur noch bis zum 28. Februar stark zurückgeschnitten werden.
Ab dem 1. März beginnt die Brutzeit, dann brauchen die Tiere Schutz und Ruhe.
Wenn ein Schnitt noch nötig ist: jetzt erledigen.
Und danach gilt: wachsen lassen statt stören.
Für mehr Artenvielfalt direkt vor der Haustür. 🌿🐦
Nach langem Widerstand begannen im Juli die Bauarbeiten für fünf #Windräder auf dem Hohfleck bei #Sonnenbühl.
Die #Stadtwerke #Tübingen übernehmen das Projekt, das ab Ende 2025 rund 15.000 Haushalte mit Strom versorgen soll.
Voraus gingen jahrelange Auseinandersetzungen um Sichtschutz und #Naturschutz. Gerichte wiesen die Einwände ab, eine Abschaltung während der #Brutzeit des #Rotmilans wurde zugesichert.
Für den Gründer der „Tiernothilfe“ ist es unbegreiflich, warum die Veranstalter von „Rhein in Flammen“ das #Feuerwerk ausgerechnet hier zünden, in unmittelbarer Nähe zum #Rheinauensee und der Vogelinsel. Es ist die Heimat hunderter #Wasservögel, Kanadagänsen und Schwänen. In den Bäumen nistet eine Graureiher-Kolonie.
Hinzu komme, dass die Groß-Veranstaltung mitten in der #Brutzeit stattfindet.
https://www.express.de/nrw/bonn/rhein-in-flammen-in-bonn-video-zeigt-tierquaelerei-1-1019267