Da hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mal richtig schnell entschieden. Bravo 👏👍
Was Viele vergessen, das Gericht entscheidet beim vorläufigen Rechtschutz nicht in der Sache, sondern prüft nur, ob es einen Grund gibt, einen Anspruch und ob dessen Durchsetzung im Hauptsacheverfahren Aussicht auf Erfolg hat.
Da sich Anfang Juli das Oberverwaltungsgericht in einem parallelen Verfahren zur gleichen Sache bereits in einem Urteil gegen den Anspruch der Anwohner auf Namenserhalt der Straße ausgesprochen hatte (die anderen Verfahren ruhten derweilen), war im vorliegenden Verfahren eigentlich bereits erstinstanzlich gegen den Eilantrag der Bürgerinitiative "Pro Mohrenstraße" zu entscheiden gewesen.
Da im vorläufigen Rechtsschutz die Richter überhaupt keiner rechtlichen Kontrolle unterliegen (freies Ermessen) dürfte das erstinstanzliche Urteil hier daher politisch motiviert gewesen sein, dass die Umbenennung nicht zum Internationalen Tag der Erinnerung hätte stattfinden können. Dafür spricht auch die Zeitachse des Verfahrens, wenn sich die Bürgerinitiative "Pro Mohrenstraße" und der Senat des Verwaltungsgericht von Anfang Juli bis einen Tag vor dem fraglichen Ereignis Zeit gelassen haben.
Deshalb finde ich es doppelt lobenswert, dass das Oberverwaltungsgericht noch in der Nacht zum heutigen Samstag – dem Tag der Erinnerung – so entschieden hat.
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