‚Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.‘

Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren #ADINT

https://netzpolitik.org/2026/adint-ueberwachungsfirmen-koennen-menschen-mit-anonymen-werbe-ids-ausspionieren/

#Netzpolitik #Überwachung #Tracking #Werbung #Daten #Datenschutz #Privacy #Repression

ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

netzpolitik.org

@ueckueck @tazgetroete

https://netzpolitik.org/2026/adint-ueberwachungsfirmen-koennen-menschen-mit-anonymen-werbe-ids-ausspionieren/

Auf der Fachmesse Milipol hat das Unternehmen Wave Guard seine „#ADINT-#Deanonymisierungsplattform“ vorgestellt. Rayzone und Cognyte hätten ähnliche Fähigkeiten.

„Jedes Gerät, jederzeit, überall“, Slogan einer ADINT-Firma. „Wir sammeln permanent Daten“

Der größte Überwachungsapparat der Geschichte: #Handy-#Apps. Standortdaten und andere Informationen fließen zu tausenden #Tracking-Unternehmen, #Datenhändlern, #ADINT-Dienstleistern

ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

netzpolitik.org

"#Remigration"- so finden sie #Dich :

https://netzpolitik.org/2026/adint-ueberwachungsfirmen-koennen-menschen-mit-anonymen-werbe-ids-ausspionieren/

#ADINT nutzt den größten #Überwachungsapparat der Menschheitsgeschichte: populäre

#Handy-#Apps.

RCS Lab will 95% der #Handys de-anonymisieren.
Rayzone #ADINT als Waffe im „Kampf gegen illegale #Migration

Das ist #Business, #Geld

Wave Guard bietet seine „ADINT-#Deanonymisierungsplattform“ an.

„Jedes #Gerät, jederzeit, überall“, so eine ADINT-Firma. „Wir sammeln permanent #Daten“, eine andere.

ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

netzpolitik.org

Praktisch jedes Handy

ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

Überwachungsfirmen, die auf Daten aus der Online-Werbeindustrie zurückgreifen, umwerben offenbar offensiv europäische Sicherheitsbehörden. Das geht aus einer am 22. Januar veröffentlichten Recherche von Le Monde (€) hervor. Die französische Zeitung konnte mehreren vertraulichen Werbe-Präsentationen unterschiedlicher Hersteller beiwohnen und Gespräche mit französischem Sicherheitspersonal führen.

Die Recherche zeigt, wie aktiv mehrere sogenannte ADINT-Firmen auch in Europa für ihre Dienste werben. Die Abkürzung steht für advertising-based Intelligence, werbebasierte Erkenntnisse. Es geht um einen anscheinend wachsenden Zweig der globalen Überwachungsindustrie, der sich darauf spezialisiert hat, Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung für staatliche Akteure aufzubereiten. Insbesondere für Handy-Standortdaten ist die Online-Werbebranche wohl eine Goldgrube, wie nicht zuletzt unsere Databroker-Files-Recherchen gezeigt haben.

Le Monde gibt nun neue Einblicke in die Selbstvermarktung einer sonst verschlossenen Branche. „Jedes Gerät, jederzeit, überall“, so lautet beispielsweise der Slogan einer ADINT-Firma. „Wir sammeln permanent Daten“, rühmt sich der Vertreter einer anderen. Mindestens eine Person aus französischen Sicherheitsbehörden hat das dem Bericht zufolge beeindruckt.

Von wegen anonym: Daten sammeln, Menschen finden

Für ADINT machen sich Firmen und Behörden zunutze, dass die Online-Werbeindustrie in den vergangenen Jahrzehnten den wohl größten Überwachungsapparat der Menschheitsgeschichte aufgebaut hat. Im Mittelpunkt stehen populäre Handy-Apps. Von dort fließen Standortdaten und andere Informationen in einem unübersichtlichen Ökosystem aus hunderten bis tausenden Firmen, für die Betroffenen weitgehend unkontrolliert. Tracking-Unternehmen, Datenhändler und ADINT-Dienstleister sammeln diese Daten auf unterschiedlichen Wegen ein und gründen darauf ihr Geschäft.

Insgesamt habe LeMonde um die 15 Firmen gezählt, die ADINT-Dienstleistungen anbieten. Darunter mehrere Anbieter mit Sitz in Israel oder den USA wie Penlink, Rayzone, Cognyte und Wave Guard. Doch auch das italienische RCS Lab biete mit seinem Produkt Ubiqo laut Bericht ADINT-Services an. Die genannten Anbieter ließen eine Presseanfrage von netzpolitik.org unbeantwortet.

Eine Vertriebsperson von RCS Lab soll dem Bericht zufolge in einer vertraulichen Präsentation damit geprahlt haben, man könne mit hoher Trefferquote Personen hinter pseudonymen Werbe-IDs identifizieren. Das sind einzigartige Kennungen, die mobile Betriebssysteme von Apple und Google ihren Nutzer*innen verpassen. Apps schicken diese Kennungen ins Werbe-Ökosystem, oftmals gemeinsam mit Standortdaten. Gelegentlich werden solche IDs als „anonym“ bezeichnet.

Laut Le Monde wolle RCS Lab mithilfe von Werbedaten angeblich 95 Prozent der italienischen Handys de-anonymisieren können. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Aussagen eines Verkäufers. Auf offizielle Anfrage habe das Unternehmen das gegenüber Le Monde jedoch „vehement“ bestritten.

Durchwachsene Datenqualität

Wie leicht es möglich ist, konkrete Personen mithilfe von Standortdaten aus der Werbe-Industrie zu identifizieren, zeigen die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org, dem Bayerischem Rundfunk und Partnermedien. Mit verhältnismäßig einfachen Mitteln und kostenlosen Vorschaudatensätzen ist das mehrfach gelungen. Welcher Aufwand notwendig wäre, um dies im großen Stil zu machen, lässt sich nur schätzen.

Laut Le Monde haben jedoch auch andere Firmen mit ihren Fähigkeiten geworben, Personen gezielt zu identifizieren. Auf der Fachmesse für innere Sicherheit Milipol habe etwa das Unternehmen Wave Guard im Jahr 2025 seine „ADINT-Deanonymisierungsplattform“ vorgestellt. Auch Rayzone und Cognyte hätten demnach ähnliche Fähigkeiten versprochen. Penlink wiederum solle Ermittlern gesagt haben, es nutze gehackte und geleakte Daten aus dem Internet, um Standortdaten und Werbe-IDs echten Personen zuzuordnen.

Im Widerspruch zu vollmundigen Marketing-Versprechen der Branche steht die mangelhafte Qualität der Daten aus der Online-Werbeindustrie. Einer Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom aus 2021 zufolge könnten wohl nur 50 bis 60 Prozent der kursierenden Werbe-Daten als präzise angesehen werden. Die Vertriebsperson eines israelischen Unternehmens habe gegenüber Le Monde geschätzt, dass sogar 80 bis 85 Prozent der Daten, die sie sammeln, unbrauchbar seien.

Realistischerweise könne man weltweit etwa zehn oder 15 Prozent der Handys mit ADINT überwachen, soll eine andere anonyme Quelle geschätzt haben, wie Le Monde berichtet. Für Strafverfolgung eigne sich das weniger, für Geheimdienste jedoch mehr.

Zur Zielgruppe zählt offenbar auch der private Sektor

Beworben werden solche Überwachungsprodukte offenbar auch als Werkzeuge, um Migrant:innen ins Visier zu nehmen. So berichtet Le Monde aus einer vertrauliche Präsentation des Unternehmens Rayzone, das sein ADINT-Produkt als Waffe im „Kampf gegen illegale Migration“ angepriesen haben soll. Durch das gezielte Sammeln von Werbe-IDs an bekannten Grenzübergängen für Geflüchtete sollen Behörden demnach in die Lage versetzt werden, Telefone zu identifizieren, die dort regelmäßig auftauchen. So könnten etwa Schleuser gefunden werden. Gegenüber Le Monde habe Rayzone mitgeteilt, Kund:innen streng zu prüfen. Das Produkt könne nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, etwa um Kriminalität oder Terror zu verhindern.

Bekannt ist, dass in den USA die paramilitärische ICE-Truppe bereits ADINT-Dienstleister nutzt, um Menschen für die Deportation aufzuspüren. Neu ist hingegen, dass ADINT-Firmen ihre Produkte offenbar nicht nur an staatliche Abnehmer verkaufen. Dem Bericht von Le Monde zufolge soll beispielsweise Wave Guard seine Dienste auch als Werkzeug für Finanzinstitute vermarkten – für „verbesserte Sicherheit und Betrugsprävention“.

Ob auch deutsche Behörden ADINT-Produkte beziehen, ist nicht öffentlich bekannt. Expert:innen halten das für wahrscheinlich, da diese Praxis in anderen europäischen Ländern wie Norwegen und den Niederlanden bereits belegt ist. Erst im Dezember verweigerte die Bundesregierung jedoch der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) eine Antwort auf diese Frage.

Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Praktisch jedes Handy – Beueler-Extradienst

#Netzpolitik:
"
ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren
"
"Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. .."

https://netzpolitik.org/2026/adint-ueberwachungsfirmen-koennen-menschen-mit-anonymen-werbe-ids-ausspionieren/

27.1.2026

#ADINT #BigBrother #Daten #Geheimdienst #GläsernerBürger #ICE #Internet #LeMonde #Mobiltelefon #Rayzone #RCSLab #Smartphone #Stratcom #Überwachung #WaveGuard #Werbung #WerbeID

ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

netzpolitik.org

Handy-Standortdaten für "Werbezwecke" 👉 Databroker 👉 Überwachungsfirmen 👉 Sicherheitsbehörden

Das ist der Ablauf der Massenüberwachung namens #ADINT, die wir mit den #DatabrokerFiles in den Fokus nehmen.

Die News: Die Anbieter umwerben auch Behörden in der EU, berichtet Le Monde.

@roofjoke mit der Zusammenfassung für @netzpolitik_feed

https://netzpolitik.org/2026/adint-ueberwachungsfirmen-koennen-menschen-mit-anonymen-werbe-ids-ausspionieren/

ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

netzpolitik.org

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

Zusammenfassung und Einordnung von @roofjoke #ADINT https://netzpolitik.org/2026/adint-ueberwachungsfirmen-koennen-menschen-mit-anonymen-werbe-ids-ausspionieren/

ADINT: Überwachungsfirmen können Menschen mit „anonymen“ Werbe-IDs ausspionieren

Meist im Verborgenen bereiten Unternehmen Daten aus der Online-Werbung für Geheimdienste auf. Manche prahlen damit, praktisch jedes Handy verfolgen zu können. Eine Recherche von Le Monde gewährt seltene Einblicke in eine Branche, die auch europäische Sicherheitsbehörden umwirbt.

netzpolitik.org
Ce matin dans la presse : « Des entreprises vendent désormais des prestations d’"Advertising Intelligence" (#Adint) : en récupérant sur les marchés publicitaires la géolocalisation de millions de téléphones dans le monde entier, elles promettent à des services de renseignement ou de police de les suivre à la trace, à quelques mètres près » .
https://www.lemonde.fr/pixels/article/2026/01/21/comment-l-industrie-de-la-publicite-en-ligne-alimente-en-secret-la-surveillance-d-etat_6663454_4408996.html
Comment nos données publicitaires alimentent l’industrie de la surveillance

Des entreprises proposent aux forces de l’ordre de pister des utilisateurs de smartphones grâce à leurs données publicitaires. « Le Monde » a assisté à des présentations confidentielles de ces nouveaux outils de surveillance.

Le Monde

Staatsgeheimnis

Sicherheitsbehörden und Databroker: Bundesregierung macht Datenkauf zum Staatsgeheimnis

Die Bundesregierung verweigert Transparenz darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern einkaufen. Die Frage ist brisant, denn für den Kauf gäbe es keine sichere Rechtsgrundlage. Das zeigen Dokumente aus dem Bundestag, die wir exklusiv vorab veröffentlichen.

Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk. Sie ist Teil der Databroker Files.

Seit Monaten häufen sich Berichte über menschenfeindliche Übergriffe von Beamt*innen der US-Abschiebebehörde ICE. Sie inhaftieren massenhaft Menschen, die nach dem Willen der Regierung von US-Präsident Donald Trump das Land verlassen sollen. Um sie aufzuspüren, kann die Behörde ein mächtiges Werkzeug nutzen: Mit Tracking-Daten aus der Online-Werbeindustrie kann sie Milliarden Standorte von Handys ausspionieren.

Die Angebote für solche Informationen kommen von Databrokern und darauf spezialisierten Dienstleistern. Gesammelt werden die Daten angeblich nur zu Werbezwecken, doch auch staatliche Stellen können beherzt zugreifen. Kommerzielle und staatliche Überwachung sind weltweit inzwischen eng verwoben.

Neue Dokumente aus dem Bundestag zeigen jetzt: Die Bundesregierung verweigert zwar eine Auskunft darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden auf solche Standortdaten zugreifen – die Möglichkeit schließt sie aber ausdrücklich nicht aus.

Zugleich nährt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Zweifel daran, ob staatliche Shoppingtouren bei Databrokern überhaupt rechtmäßig wären: Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehlt demzufolge eine Ermächtigungsgrundlage; selbst für die mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Geheimdienste ist die Rechtslage unklar.

„Wir haben es hier mit einer echten Black Box zu tun“, konstatiert die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke). Sie lehnt es ab, dass Sicherheitsbehörden den Handel mit Werbedaten anheizen. Als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München​​​​​​​ mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden. Auch Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling von der Denkfabrik Interface warnt: Behörden könnten beim Kauf von Datenbanken verfassungswidrig handeln.

Regierung verweigert Transparenz

Über die vielfältigen Gefahren von Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie haben wir in unserer Recherche-Reihe Databroker Files ausführlich berichtet. Anhand echter Datensätze konnten wir zeigen, wie detaillierte Bewegungsprofile auch Millionen Menschen in Deutschland gefährden. Ausspionieren lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Datenschützer*innen gehen davon aus, dass der Datenhandel in der Regel gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Wie also hält es die Bundesregierung mit Databrokern? Das und mehr wollte die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt durch eine Kleine Anfrage erfahren. Solche Anfragen sind ein Werkzeug, das die Fraktionen im Bundestag nutzen können, um die Regierung zu kontrollieren.

In der Antwort, die wir hier veröffentlichen, stellt die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen keine Transparenz her. Fragen dazu, ob Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bei Databrokern einkaufen, beantwortet sie nicht. Sie tut dies auch nicht in „eingestufter Form“; das heißt, selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten keine Informationen zu einer möglichen Teilnahme am umstrittenen Datenhandel bekommen.

„Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, rechtfertigt sich die Bundesregierung. Demnach könnten „Täter oder potenzielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln“. Weiter könnte eine Antwort „fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.“

„Absolut nicht hinnehmbar“

Möglich ist es jedoch durchaus, dass deutsche Sicherheitsbehörden bereits bei Databrokern einkaufen. So schreibt die Regierung:

Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann. Dies muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden.

Details nennt die Bundesregierung lediglich bei weniger sicherheitsrelevanten Behörden. So kauft etwa das „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ seit einigen Jahren regelmäßig personenbezogene Daten ​​bei kommerziellen Anbietern. Zum Beispiel bei einem Unternehmen, das nach eigenen Angaben unter anderem Adressen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern anbietet. Solche Daten sind jedoch weitaus weniger brisant als etwa detaillierte Bewegungsprofile von Handy-Nutzenden.

Die größtenteils ausgebliebene Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage kritisiert die Abgeordnete Donata Vogtschmidt scharf: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben.“ Die Digitalpolitikerin fordert ​“​​​​​Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind“.

Weiter kritisiert die Abgeordnete, dass der riesige und in der Öffentlichkeit kaum bekannte Markt für personenbezogene Daten entstehen konnte: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“ Eine Reform der DSGVO wäre wichtig, so Vogtschmidt, würde das Problem aber nicht an der Wurzel packen. Als solche benennt sie den Kapitalismus und das unausgeglichene Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Betroffenen. Ihre Forderung: „Wir brauchen Online-Plattformen im Gemeinwohl ohne Profitabsichten.“

Mehr Transparenz in anderen Staaten

Während die Bundesregierung jeglichen Einblick in mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden für ein Risiko hält, liefern andere Staaten mehr Transparenz. Einkäufe von Handy-Standortdaten durch US-Behörden wurden spätestens ab dem Jahr 2020 schrittweise bekannt. Im November stellte ein Bericht des Kontrollgremiums PCLOBheraus, dass das FBI Kunde bei kommerziellen Datensammlern wie Clearview AI und Babel Street ist.

In den Niederlanden beaufsichtigt das Gremium CTIVD die Geheimdienste. Bereits dessen Bericht aus dem Jahr 2018 handelte davon, wie Agent*innen kommerzielle Datensätze erworben haben. Auch in Norwegen bestätigte das parlamentarische Kontrollgremium EOS-Committee 2023 in einem öffentlichen Bericht, dass der militärische Geheimdienst massenhaft personenbezogene Daten gekauft hat. Die Aufseher*innen sparten nicht mit Kritik, weil der Behörde für das Daten-Shopping eine Rechtsgrundlage fehlte.

Eine grundsätzliche Kritik am Handel mit personenbezogenen Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung ist, dass er in der Regel gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Daten aus dem Angebot von Databrokern haben oftmals schon eine lange Reise hinter sich, noch bevor Sicherheitsbehörden überhaupt ins Spiel kommen. Bereits die Erhebung, etwa durch Apps und Tracking-Firmen, kann rechtswidrig sein, weil die Einwilligung der Nutzer*innen oft nicht informiert erfolgt und somit ungültig ist. Der Weiterverkauf wiederum kann gegen die Zweckbindung verstoßen, die etwa die DSGVO verlangt. Von Werbezwecken kann nämlich keine Rede mehr sein, sobald die Daten zur offenen Handelsware werden.

Diesen Standpunkt vertrat 2024 auch das deutsche Verbraucherschutzministerium. Jüngst sprach die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Interviewmit netzpolitik.org von einer „unglaublichen Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden“.

Datenkauf als „besondere Gefahr“ für Grundrechte

Hätten Sicherheitsbehörden des Bundes überhaupt eine Rechtsgrundlage, um bei Databrokern einzukaufen? Dieser Frage geht ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach. Die dort tätigen Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Ebenfalls im Auftrag der Abgeordneten Vogtschmidt haben sie die „rechtlichen Voraussetzung und Grenzen des behördlichen Ankaufes von personenbezogenen Daten aus Werbedatenbanken“ untersucht. Hier veröffentlichen wir das 25 Seiten umfassende Gutachten [PDF].

Aus dem Gutachten geht hervor: Sicherheitsbehörden fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Kauf von personenbezogenen Daten von Databrokern. Der Kauf kann zudem einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen, für den es deshalb sehr hohe Hürden gibt. So könnten die Behörden damit etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungeingreifen.

„Betroffene können in aller Regel weder überschauen noch beherrschen, welche Daten aus welchen Quellen in Werbedatenbanken gespeichert und miteinander verknüpft werden“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Zudem besteht „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung“.

Wie intim Erkenntnisse aus solchen Daten sein können, zeigen die Databroker Files: Handy-Ortungen offenbarten beispielsweise Besuche in Bordellen, Kliniken oder Gefängnissen; die Nutzung bestimmter Apps kann Aufschluss über Krankheiten oder sexuelle Orientierunggeben.

Wissenschaftliche Dienste: schwere Belastung für Betroffene

Weiter gehen die Wissenschaftler*innen auf die „Schwere der Belastung“ von Betroffenen ein, wenn Behörden ihre personenbezogenen Daten kaufen. Zunächst erfahren die Betroffenen nichts davon, die Maßnahme ist also heimlich. Außerdem könne es sein, dass die Daten selbst rechtswidrig erhoben wurden. Weiter sei unklar, ob die gekauften Daten „überhaupt inhaltlich korrekt“ sind.

Eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom schätzte 2021, dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten von Databrokern „als präzise angesehen werden können.“ Auch unsere Recherchen zeigten, dass immer wieder Zeitstempel oder Geräte-Kennungen in den Datensätzen von Databrokern falsch sind. Im Fall von geheimdienstlicher Überwachung könnten also Unbeteiligte ins Visier geraten.

Bei BKA und Bundespolizei konstatiert das Gutachten, dass ihnen eine „Ermächtigungsgrundlage“ fehle, um solche Daten zu kaufen. Das heißt: Es gibt in den Gesetzen, die die Arbeit dieser Sicherheitsbehörden regeln, keine Normen, die ein Shopping bei Databrokern erlauben oder rechtfertigen würden.

Weniger deutlich fällt die rechtliche Einordnung allerdings bei den Geheimdiensten des Bundes aus, also Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Auch hier finden die Wissenschaftlichen Dienste keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Kauf solcher Daten möglicherweise in Einzelfällen gerechtfertigt sein könnte, wenn auch unter sehr begrenzten Umständen.

Das Gutachten stellt zudem heraus:

Unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Daten erhoben und in die Datenbank eingepflegt wurden, ist daher völlig offen und für den ankaufenden Nachrichtendienst auch kaum mit hinreichender Sicherheit überprüfbar. Es erscheint daher möglich, dass Nachrichtendienste durch den Ankauf an Daten gelangen könnten, die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften.

„Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“

Thorsten Wetzling forscht für die gemeinnützige Denkfabrik Interface zu Geheimdiensten und ADINT. So nennt man die Erlangung geheimdienstlicher Erkenntnisse („intelligence“) durch Daten aus der Werbeindustrie („Ad“). Gerade die Aussicht auf Daten, die Geheimdienste sonst nicht erheben dürften, sieht Wetzling als wesentlichen Anreiz für ADINT. Hierbei könnten sich Geheimdienste auch umfangreiche Genehmigungsverfahren, Nutzungsbeschränkungen und Kontrollvorgaben sparen.

Mit Blick auf das Gutachten beschreibt Wetzling die unklare Rechtslage als besorgniserregend. Gewichtige Gründe sprechen ihm zufolge dagegen, dass die entsprechenden Normen den verfassungsrechtlichen Standards der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.​​​​​ Der Forscher warnt:

​​​​​Sollte die Bundesregierung nachrichtendienstliche Datenkäufe tätigen, so ist deren rechtliche Grundlage ungewiss und verfassungswidriges Handeln durchaus möglich.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider deutet die Rechtslage ähnlich. Ankauf und Nutzung von Werbedaten bedürften „spezieller gesetzlicher Regelungen, welche für die Sicherheitsbehörden bisher nicht bestehen“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org und BR. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage reiche nicht aus. „Hier gilt: Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“, so der Sprecher.

Deutlich wird auch Mark Zöller, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Polizeirecht forscht. Er sagt, es wäre „eindeutig rechtswidrig“, wenn Behörden personenbezogene Daten aus der Werbeindustrie kaufen würden. „Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den Ankauf solch privater Datenbestände gibt es in keinem Sicherheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Es sei jedoch typisch für Sicherheitsbehörden, dass sie neue Instrumente ohne Rechtsgrundlage erst mal nutzen würden, „bis sich Widerstand regt“. Juristisch könne das aber zum Problem werden, weil damit auch die gerichtliche Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Beweise in Frage stehe.

Forscher Thorsten Wetzling sieht im Ankauf kommerzieller Daten „einen Paradigmenwechsel bei der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung“, der dringend reguliert werden muss. Das Mandat der unterschiedlichen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sei für das Phänomen nicht ausreichend. ​​​​​​​Der Gesetzgeber sollte bei der anstehenden Geheimdienstreform jedoch nicht nur auf ADINT schauen, sondern „die ganze Palette des möglichen Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen näher in den Blick nehmen“. Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordert Wetzling eine Diskussion über Schutzvorkehrungen beim Kauf sensibler Daten – bis hin zu einem möglichen Verbot, hochsensible Daten überhaupt zu kaufen.

Die Versuchung der Daten

Darüber, wie Geheimdienste mit Databrokern umgehen sollten, gibt es im Bundestag gespaltene Meinungen. „Ich lehne es ab, dass Sicherheitsbehörden den vor Datenschutzverletzungen strotzenden Handel mit Werbedatenbanken anheizen und fordere einen gesetzlichen Riegel davor“, sagt Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt mit Blick auf die neusten Recherchen. Bereits zuvor sagte sie: „Geheimdienste sind Fremdkörper in der Demokratie und müssen schrittweise durch Informationsstellen ohne nachrichtendienstliche Mittel ersetzt werden“.

Eine ambivalente Position äußerte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter gegenüber netzpolitik.org und BR im Sommer 2024: „Angesichts der Bedrohungslage und der Ressourcenknappheit kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Daten verstärkt für die Aufklärung zu nutzen.“ Andererseits sprach er davon, Datenmarktplätze und Verkäufer zu regulieren, „damit solche Datensätze nicht von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden“ und um „unsere Bürger vor dem Datenabgriff durch ausländische Staaten zu schützen.“

Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sprach sich 2024 für eine rechtliche Klärung aus. Er verglich das mit anderen Mitteln wie etwa dem Abhören von Telefongesprächen, bei denen es auch klare Regeln gibt.

Auch der Thinktank Hybrid CoE, bei dem Fachleute im Auftrag von EU und NATO hybride Bedrohungen erforschen, bewertet ADINT als zweischneidig. „Die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, ist schwer zu beantworten, da sich beide offenbar die Waage halten“, sagte Sprecherin Kirsi Pere auf Anfrage von netzpolitik.org.

Aus Perspektive von Daten- und Verbraucherschutz sollten die Maßnahmen bereits früher ansetzen, und zwar schon bei der schieren Anhäufung der Daten. Nicht zuletzt der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.

EU-Kommission: „wachsendes Problem“

Zumindest scheint im Zuge der Databroker Files das Bewusstsein dafür zu wachsen, wie gefährlich es ist, wenn Angebote von Databrokern praktisch allen offenstehen. Am 4. November haben netzpolitik.org und Recherche-Partner berichtet, wie Datenhändler metergenaue Standortdaten von EU-Personal verkaufen. Wenig später, am 19. November, thematisierte die EU-Kommission Databroker in einem Schreiben an EU-Parlament und Ministerrat. Darin heißt es, leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt:

Der Handel mit personenbezogenen Daten ist zu einem wachsenden Problem geworden. Solche intransparenten Praktiken untergraben zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und unterminieren das öffentliche Vertrauen in digitale Märkte. Eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften ist erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um diese Praktiken einzudämmen und die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen.

Dabei stehen die Zeichen eigentlich auf Deregulierung. Anlass des Schreibens ist das Vorhaben der EU-Kommission, Daten für KI-Innovationen zu befreien. Auch der Digitale Omnibus, ein Gesetzpaket der EU-Kommission, will Unternehmen beim Datenschutz mehr freie Hand lassen. Offenbar erweisen sich die Databroker Files als Sand im Getriebe der Deregulierung.

Bundesregierung „beobachtet aufmerksam“

Noch im Herbst hatte sich die Bundesregierung mit möglichen Regulierungslücken beim Handel mit personenbezogenen Daten beschäftigt. Anlass war eine schriftliche Frage des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne). Eine Lücke können etwa Datenmarktplätze sein, die Kontakt zwischen Databrokern und potenziellen Käufern herstellen. Prominentes Beispiel für einen Datenmarktplatz ist der Berliner Anbieter Datarade, der offenbar durch die Maschen der Datenschutz-Regulierung schlüpft und sogar von einer teilweise staatlichen Investition profitiert hat. Über Datarade konnte netzpolitk.org Kontakt zu einem Datenhändler herstellen, der dem Team letztlich 3,6 Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland zur Verfügung stellte.

In ihrer Antwort vom 16. September schreibt die Bundesregierung, sie „beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels“. Auch Datenmarktplätze erwähnt sie ausdrücklich. Zu Konsequenzen äußert sie sich jedoch zurückhaltend. „Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen“, heißt es. „Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen.“

Allein in den drei Monaten nach dieser Antwort sind vier große Enthüllungen über die Gefahren von Handy-Standortdaten erschienen – mit Daten aus Belgien, Irland, Frankreichund Italien.

Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Staatsgeheimnis – Beueler-Extradienst