Das #Bundesarbeitsgericht hat gestern bestätigt, dass der Anspruch auf €€€ #Abgeltung von nicht genommenem Alt-#Urlaub nach Beendigung des #Arbeitsverhältnis|ses der #Verjährung unterliegt und auf drei Jahre gedeckelt ist

#Arbeitsrecht #HR #BR
https://www.betriebsratspraxis24.de/news/urlaubsabgeltung-bag-bestaetigt-drei-jahres-frist-13718/

Urlaubsabgeltung: BAG bestätigt Drei-Jahres-Frist

Arbeitnehmer können sich offenen Alt-Urlaub nach ihrem Ausscheiden aus der Firma laut BAG nur binnen drei Jahren auszahlen lassen.

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