Wann dürfen kirchliche Arbeitgeber Kirchenmitgliedschaft verlangen?

Das Bundesarbeitsgericht befasst sich erneut mit dem Fall Egenberger. Es geht um die Frage, wann die Selbstbestimmung der Kirchen, deutsches Recht oder europäische Paragrafen Vorrang haben.

📰 Betriebsteil von Ryanair-Tochter kann Betriebsrat wählen

Wie selbstständig im arbeitsrechtlichen Sinn ist ein deutscher Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland? Gewerkschafter sehen in einem Urteil des #Bundesarbeitsgericht​s ein Signal.

#Recht #Politik

📰 Betriebsteil von Ryanair-Tochter kann Betriebsrat wählen

Wie selbstständig im arbeitsrechtlichen Sinn ist ein deutscher Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland? Gewerkschafter sehen in einem Urteil des #Bundesarbeitsgericht​s ein Signal.

#Recht #Politik

📰 Betriebsteil von Ryanair-Tochter kann Betriebsrat wählen

Wie selbstständig im arbeitsrechtlichen Sinn ist ein deutscher Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland? Gewerkschafter sehen in einem Urteil des #Bundesarbeitsgericht​s ein Signal.

#Recht #Politik

Die Frage, ob Urlaubstage aus dem Vorjahr verfallen, sorgt pünktlich zum Frühjahr für Stress. Doch die alte Drohung mit dem 31. März ist juristisch meist eine Luftnummer, da dein Arbeitgeber heute in einer strikten Hinweispflicht steht. #arbeitsrecht #resturlaub #urlaubsanspruch #bundesarbeitsgericht #arbeitnehmerrechte #bueroalltag #karrieretipps #urlaubsgesetz

https://alltagsfuchs.de/karriere/arbeitsrecht-jobwechsel/verfallen-urlaubstage-aus-dem-vorjahr/

Keine Sonderrechte

Kirchliches Arbeitsrecht — Kirchenmitgliedschaft ist nicht Voraussetzung

(eugh/pm) Allein wegen ihres Kirchenaustritts dürfen Arbeitgeber Beschäftigte nicht kündigen – wenn die Kirchenmitgliedschaft keine berufliche Voraussetzung für ihre konkrete Tätigkeit ist. Das hat jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. In dem konkreten Fall ging es um eine Sozialpädagogin, die jahrelang für einen katholischen Träger in der Schwangerschaftsberatung gearbeitet hat.

Als sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, wollte der Arbeitgeber ihr kündigen. Von ihren evangelischen Kolleg*innen wurde weder ein Übertritt verlangt noch drohte ihnen bei Austritt aus der Kirche der Verlust des Arbeitsplatzes. Bereits vor dem Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht hatte die Frau Recht bekommen; das Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem EuGH zur Prüfung vor. Auch der entschied zugunsten der Frau.

“Die Gerichte senden ein weiteres klares Signal: Kirchliche Betriebe sind kein rechtsfreier Raum”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. “Konfessionelle Arbeitgeber können sich nicht auf ihre Sonderrechte berufen, um Beschäftigte wegen ihrer persönlichen Lebensführung willkürlich zu benachteiligen.” Es sei Sache der Gerichte und nicht der betreffenden Kirche oder Organisation, zu beurteilen, ob eine berufliche Anforderung aufgrund der Art der betreffenden Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sei. Bühler sieht darin eine gute Nachricht für die rund 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas.

Aktenzeichen C-258/24

Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

Keine Sonderrechte – Beueler-Extradienst

📰 Richter: Keine Freistellung während der Kündigungsfrist

Kündigungsregelungen spielen vor dem #Bundesarbeitsgericht​ immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

#Recht #Politik

📰 Entlassungen: Bundesrichter rechnen mit mehr Klagen

Seit Jahren sinken die Fälle, die beim #Bundesarbeitsgericht​ landen. Das könnte sich als Folge der Wirtschaftskrise ändern. Aber nicht nur der Kündigungsschutz beschäftigt die Bundesrichter in #Erfurt​.

#Recht #Politik

In eigener Sache: ZOR goes #Erfurt.

Unser lieber Kollege und Teammitglied Dr. Markus Weingarth ist zum Richter am #Bundesarbeitsgericht gewählt worden und hat uns deshalb zum 1.3. verlassen. Wir sind mächtig stolz und freuen uns für ihn – und für das Bundesarbeitsgericht 😉

Sein Nachfolger für den arbeitsrechtlichen Content hier steht in den Startlöchern – stay tuned.