⚡ Abgeblitzt: Staatsanwaltschaft Flensburg erfolglos mit Kriminelle-Vereinigungs-Anklage gegen Letzte Generation
📣 Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Flensburg hat die Eröffnung eines Verfahrens gegen Miriam Meyer wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung abgelehnt.
🗣️ Der heute veröffentlichte Beschluss 𝗲𝗻𝘁𝗹𝗮𝘀𝘁𝗲𝘁 die Betroffene Miriam Meyer, aber die erlittenen Grundrechtseingriffe während der Ermittlungen bleiben Realität. Trotz des Erfolgs in Flensburg bestehen bundesweit drei weitere Anklagen nach § 129 StGB in Potsdam und München. Zudem kann die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen, sodass die Unsicherheit für Miriam Meyer und alle, die sich am Protest der Letzten Generation beteiligt haben, bestehen bleibt.
⚠️ Während in diesen Verfahren riesiger Aufwand betrieben wird, um die Protestierenden zu kriminalisieren, schreitet die Klimakatastrophe weiter ungehindert voran.
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