RE: https://sueden.social/@kein_palantir_bw/116318073211606342
Ich weiß ehrlich nicht wie ich in diese Rolle reingerutscht bin.
Aber es ist einfach viel zu wichtig als zu schweigen.
#OpenSource and #OpenData fanboy & contributor (#KDE, #NixOS, #OpenStreetMap)
hopelessly idealistic - realistically pessimistic
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RE: https://sueden.social/@kein_palantir_bw/116318073211606342
Ich weiß ehrlich nicht wie ich in diese Rolle reingerutscht bin.
Aber es ist einfach viel zu wichtig als zu schweigen.
Ich sehe sehbehinderte Menschen in einem Land ohne Vergrößerungssoftware. Warum? Weil höhere Zuzahlungen sie zwingen, zu verzichten. Auf Lesen. Auf Bildung. Wer wenig Geld hat, spart zuerst an Technik. Dann verschwimmen Texte. Briefe werden unlesbar. Auch die letzten Rechte können nicht mehr genutzt werden. So entsteht Ausgrenzung. Nicht durch Zufall, sondern durch politische Entscheidungen. Dieses Land heißt Deutschland.
#GKV #Inklusion #Barrierefreiheit #Ableismus #EinfacheSprache
Es geht nicht darum Social Media zu zensieren. Es geht darum, das Geschäftsmodell der Internetgiganten zu zerstören. Sehenswertes Interview mit Cindy Cohn in der #DailyShow.

Starting next week: a 7-part series on information governance — what it actually means to build systems where context, provenance, and ownership travel with the data.
No vendor pitches. Architecture and open standards.
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Ein neues Projekt von #LBV und #VDI rückt #Mähroboter in den Fokus des #Naturschutz.
Untersuchungen zeigen, dass bisher kein Gerät #Igel oder andere #Wildtiere zuverlässig vor Verletzungen schützt. Besonders nachtaktive Arten in #Gärten sind gefährdet. Gemeinsam mit dem Leibniz-IZW entsteht bis 2027 eine technische Richtlinie, mit der Hersteller die Wildtier-Sicherheit ihrer Modelle objektiv prüfen können.
https://www.bfn.de/aktuelles/technik-trifft-naturschutz-projekt-fuer-sichere-und-artenreiche-gaerten

Für mehr Sicherheit und Artenvielfalt in den Gärten macht sich ein neues Projekt stark. Partner im Projekt „Mähroboter und die Bewahrung der Artenvielfalt in Gärten“ sind der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) und der Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Fachliche Unterstützung erhalten sie vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW). Gefördert wird das Projekt vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums.
Ob bei der Polizei, an Schulen oder in der Verwaltung: 1,8 Millionen Beamt:innen und mehr als 20.000 Richter:innen gibt es in Deutschland. Sie genießen bestimmte Privilegien: Beispielsweise können sie nur in Ausnahmefällen entlassen werden.
Sie haben aber auch besondere Verpflichtungen: Sie dürfen nicht streiken und müssen sich dem Dienst laut Beamtenstatusgesetz „mit vollem persönlichen Einsatz“ widmen.
Außerdem müssen Beamt:innen und Richter:innen durch ihr gesamtes Verhalten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik eintreten. Doch was passiert, wenn Zweifel daran aufkommen?
Fall 1: Ein Bundestagsabgeordneter will nach seinem Mandat wieder als Richter arbeiten. Er hat sich mehrmals rassistisch und abwertend geäußert.
In sozialen Medien und bei öffentlichen Veranstaltungen war ein Bundestagsabgeordneter mehrmals mit rassistischen und abwertenden Aussagen aufgefallen.
Der Mann hatte vor seinem Mandat als Richter gearbeitet hatte und wollte nach Ablauf seines Mandats erneut als Richter tätig werden.
Doch das Land Sachsen versetzte ihn kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag in den vorläufigen Ruhestand.
Der Bundesgerichtshof entschied zwei Jahre später, dass die Entscheidung korrekt war.
Begründet wurde das mit seinen Aussagen, die Menschen herabwürdigten.
Dadurch sei das Vertrauen der Öffentlichkeit „in die Person und die Amtsführung“ des Mannes beschädigt worden.
Der Ex-Abgeordnete ist Mitglied der AfD, die auf Bundesebene als rechtsextremer Verdachtsfall gilt. Mehrere Landesver-bände werden als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Allerdings:
Ob eine Partei verfassungsfeindlich ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Ein solches Urteil gibt es zur AfD (bislang) nicht. Es braucht also eine umfassende Einzelfallprüfung, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Partei-mitglied seiner Pflicht zur Verfassungs-treue nachkommt und im Staatsdienst verbleiben kann.
Fall 2: Ein Polizist aus Bayern gibt auf öffentlichen Veranstaltungen und in den sozialen Medien zu erkennen, dass er Anhänger der „Reichsbürgerideologie“ ist.
Sogenannte „Reichsbürger:innen“ vertreten den Verschwörungsmythos, dass die Bundesrepublik kein souveräner Staat sei. Deshalb lehnen sie die politischen Institutionen und Gesetze der Bundesrepublik ab.
Nachdem ein „Reichsbürger“ im Herbst 2016 im bayerischen Georgensgmünd einen Polizisten erschoss und drei andere verletzte, gingen Sicherheitsbehörden bundesweit energischer gegen Anhänger:innen dieses Verschwörungsmythos vor. Besonders in Bayern wurden Polizist:innen, die sich öffentlich zur Reichsbürgerideologie bekannten, aus dem Dienst entfernt.
Gerichte bestätigten diese Entscheidungen, weil es in sich widersprüchlich sei, „einerseits die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland zu leugnen, andererseits aber als Beamter [...] für die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Länder hoheitlich tätig sein zu wollen“.
Das schreibt der Würzburger Jura-Professor Ralf Brinktrine in seinem Aufsatz „Verfassungstreue als Leitbild und Dienstpflicht“, erschienen in der Ausgabe zu Verfassungsresilienz unserer Zeitschrift „Bürger & Staat“.
Fall 3: Eine muslimische Jura-Studentin strebt eine Laufbahn als Richterin an. Sie trägt ein Kopftuch, was sie als religiöse Pflicht ansieht.
In Deutschland gilt die Religionsfreiheit - so steht es im Grundgesetz. Gleichzeitig gilt für Beamt:innen und andere Staats-diener:innen - so auch Richter:innen - die Pflicht zur neutralen und zurück-haltenden Amtsführung. Ist das ein Gegensatz?
Viele Bundesländer verbieten das Tragen sichtbarer religiöser Symbole während Amtshandlungen mit Bezug auf die Pflicht zur neutralen Amtsführung - das schließt auch das Kopftuch mit ein.
Doch diese Position ist umstritten: Denn muslimischen Juristinnen, die ein Kopftuch tragen, wird in den meisten Fällen ja gar keine Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen.
Stattdessen wird argumentiert, dass das Kopftuch „das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung“ beeinträchtigen könnte.
Doch ist dieses Argument stichhaltig?
Der deutsche Juristinnenbund beispielsweise argumentierte 2025 in einer Stellungnahme dafür, muslimische Juristinnen mit Kopftuch nicht pauschal von der Richterlaufbahn auszuschließen. Mögliche gesellschaftliche Vorbehalte seien dafür keine ausreichende Rechtfertigung.
Der Juristinnenbund schlug stattdessen vor, schwarze oder weiße Kopftücher vorzuschreiben, „die sich stilistisch und farblich in die Amtstracht einfügen und damit ein ‘neutrales’ Erscheinungsbild [...] erkennen lassen“.
Dieser Post beruht teilweise auf dem Aufsatz „Verfassungstreue als Leitbild und Dienstpflicht“ des Würzburger Juristen Ralf Brinktrine.
Es ist erschienen in der Ausgabe zur „Verfassungsresilienz” unserer Zeitschrift Bürger&Staat.
Ihr könnt es kostenlos bestellen unter https://www.lpb-bw.de/bis
Wenn ihr euch eine Meinung zum Thema #Wölfe jenseits der Schlagzeilen bilden wollt: Der immer extrem gut informierte @ThomasKrumenacker im @riffreporter Podcast:
https://www.riffreporter.de/de/umwelt/woelfe-abschiessen-nutztiere-naturschutz-podcast
(Folge von 2024)