Der Vorstoß des Bauernverbands ist rechtlich bedenklich: Ein geringerer #Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen ist gar nicht zulässig, weil dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Dies hatte selbst eine rechtliche Prüfung durch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ergeben.
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