Viel wurde darüber gestritten, wie man das Potsdamer Treffen beschreiben darf. Wisst ihr noch? Nius, Tichys Einblick, Süddeutsche, LTO, sogar Tagesschau hat berichtet als das Berliner Landgericht nach verschiedensten Klagen an verschiedenen Gerichten feststellte: die Kernaussage von uns (@correctiv_org) sei rechtswidrig, nämlich, dass es auf dem Potsdamer Treffen um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen sei.
In einem anderen Fall zur Konferenz hat jetzt eine Instanz höher das Kammergericht entschieden.
Turns out: „Deportationskonferenz” ist okay.
Das @politicalbeauty.bsky.social hat recht bekommen, das Berliner Landesgerichtsurteil wurde damit einkassiert.
Das lustigste daran ist: die beziehen sich auf die Eidesstattliche Erklärung eines Teilnehmers. Nicht von Ahrens, sondern von Vosgerau. Und als wir dessen Anwalt fragten, reagierte er mit logisch unhaltbaren Widersprüchen.
Dass nun aber hierzu so wenig berichtet wird, zeigt, wie mächtig die rechte Diskursmaschinerie mittlerweile schon ist. Denn das Berliner Gerichtsurteil gegen Correctiv ist ja bis heute nicht rechtskräftig. Und es landet nun vor dem selben Kammergericht. Lest selbst:
https://correctiv.org/aktuelles/afd/2026/05/19/kammergericht-treffen-in-potsdam-darf-als-deportationskonferenz-bezeichnet-werden/