Klingt harmlos. Bedeutet aber: Schreibzugriff auf ärztlich erstellte Befunde und Medikationspläne — ohne dass Ärzt*innen als Urheber*innen informiert werden.
Das geht so nicht. Ein Thread. 🧵
Spätestens, wenn man den Facharzttermin auf Basis der Daten in der EPA zugewiesen bekommt, war es das mit der Freiwilligkeit. Die gilt dann nur noch für Gesunde oder lebensmüde.
@radiologe
…aber bitte nicht nur den Dudes unter Atztpersonen und Patient*innen.
Generisch maskulin zu schreiben ist geade in der Medizin, wo nicht-männliche Personen oft vergessen und der männliche Körper als „normal-Vorlage“ galt, echt schwierig.
Ich finde dazu nichts, kannst du mir bitte eine Quelle nennen?
Dann würde ich das auch bei Bluesky posten.
Ach so!
Ich hätte es ohne weiteres für denkbar gehalten. Da siehste mal!
@why_not
Spätestens, wenn die KK-Verwaltung durch LLMs bei der Fallbearbeitung „unterstützt“ wird, wird sowas früher oder später einreissen. Und das wird kommen, schon weil die Kassen ja Fortschritt simulieren müssen.
@radiologe
"Die ePA muss ein Tresor sein, dessen Schlüssel nur Patient*innen und Ärzt*innen halten."
Nein.
Die ePA muss ein Tresor sein, dessen Schlüssel nur Patienten und Patientinnen haben. Diese können dem Behandelnden selektiv und zeitlich begrenzt aufschließen.
Nichtbinäre und agender Menschen sollten also keinen Zugriff auf ihre eigenen Daten haben?
IIRC ist die ePA jetzt schon so ausgestaltet, dass sie nicht wirklich verschlüsselt ist (oder dass es "Nachschlüssel" geben muss). Das ist ein grundlegendes Problem.
Die ePA wird jetzt automatisch angelegt, es sei denn. es wurde schon vorher widersprochen.
Wnn nicht, muss leider muss jetzt jeder der ePA gegenüber der Krankenkasse widersprechen, auch für die eigenen Kinder, die noch nicht volljährig sind.
Das mit den Kinder scheint mir nicht wirklich kommuniziert worden sein.
Ab 15 dürfen kinder erst selbst widersprechen.
#epa #ePatientenakte #epa-widerspruch
#Kinder #Kinder-ab-15
@FairB @deBaer Wichtiger Hinweis, danke! Der Punkt mit den Kindern wird kaum kommuniziert.
Ergänzung: Selbst wer widerspricht, ist nicht vollständig geschützt. Krankenkassen müssen Abrechnungsdaten ans Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weitergeben – kein Widerspruchsrecht. Die Pseudonymisierung (Geschlecht, Geburtsjahr, Region) erlaubt faktisch Re-Identifizierung. Auch privatwirtschaftliche Akteure können Zugang beantragen.
Widerspruch ist richtig – aber nicht der ganze Schutz.
Ich habe dazu noch einen eigenen Beitrag geschrieben, weil mir das wichtig war:
https://digitalcourage.social/@FairB/116409719671823356
@radiologe
Mir ist nicht klar, warum die Krankenkasse nach Art. 16 DSGVO ein Berichtigungsrecht haben soll.
Im Verordnungstext in Artikel 16 steht nur was von der betroffenen Person, also dem Patienten persönlich.
Generell gilt die DSGVO nur für natürliche Personen was Krankenkassen definitiv nicht sind.