#GeGID: Die Krankenkassen sollen über die ePA-App ein Berichtigungsrecht nach Art. 16 DSGVO auf die Daten der elektronischen Patientenakte bekommen.
Klingt harmlos. Bedeutet aber: Schreibzugriff auf ärztlich erstellte Befunde und Medikationspläne — ohne dass Ärzt*innen als Urheber*innen informiert werden.
Das geht so nicht. Ein Thread. 🧵
@radiologe
Äääh … WAS!?