#GeGID: Die Krankenkassen sollen über die ePA-App ein Berichtigungsrecht nach Art. 16 DSGVO auf die Daten der elektronischen Patientenakte bekommen.
Klingt harmlos. Bedeutet aber: Schreibzugriff auf ärztlich erstellte Befunde und Medikationspläne — ohne dass Ärzt*innen als Urheber*innen informiert werden.
Das geht so nicht. Ein Thread. 🧵
@radiologe Scheinbar haben nicht genug Leute der #ePA widersprochen bisher. Und jetzt testen sie einfach mal aus, wie weit sie gehen können und hoi polloi es über sich ergehen lässt.

@deBaer @radiologe

Die ePA wird jetzt automatisch angelegt, es sei denn. es wurde schon vorher widersprochen.
Wnn nicht, muss leider muss jetzt jeder der ePA gegenüber der Krankenkasse widersprechen, auch für die eigenen Kinder, die noch nicht volljährig sind.

Das mit den Kinder scheint mir nicht wirklich kommuniziert worden sein.
Ab 15 dürfen kinder erst selbst widersprechen.

#epa #ePatientenakte #epa-widerspruch
#Kinder #Kinder-ab-15

@FairB @deBaer Wichtiger Hinweis, danke! Der Punkt mit den Kindern wird kaum kommuniziert.

Ergänzung: Selbst wer widerspricht, ist nicht vollständig geschützt. Krankenkassen müssen Abrechnungsdaten ans Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weitergeben – kein Widerspruchsrecht. Die Pseudonymisierung (Geschlecht, Geburtsjahr, Region) erlaubt faktisch Re-Identifizierung. Auch privatwirtschaftliche Akteure können Zugang beantragen.

Widerspruch ist richtig – aber nicht der ganze Schutz.

#ePA

@radiologe @deBaer

Ich habe dazu noch einen eigenen Beitrag geschrieben, weil mir das wichtig war:
https://digitalcourage.social/@FairB/116409719671823356