#GeGID: Die Krankenkassen sollen über die ePA-App ein Berichtigungsrecht nach Art. 16 DSGVO auf die Daten der elektronischen Patientenakte bekommen.
Klingt harmlos. Bedeutet aber: Schreibzugriff auf ärztlich erstellte Befunde und Medikationspläne — ohne dass Ärzt*innen als Urheber*innen informiert werden.
Das geht so nicht. Ein Thread. 🧵

@radiologe
Mir ist nicht klar, warum die Krankenkasse nach Art. 16 DSGVO ein Berichtigungsrecht haben soll.

Im Verordnungstext in Artikel 16 steht nur was von der betroffenen Person, also dem Patienten persönlich.

Generell gilt die DSGVO nur für natürliche Personen was Krankenkassen definitiv nicht sind.