#GeGID: Die Krankenkassen sollen über die ePA-App ein Berichtigungsrecht nach Art. 16 DSGVO auf die Daten der elektronischen Patientenakte bekommen.
Klingt harmlos. Bedeutet aber: Schreibzugriff auf ärztlich erstellte Befunde und Medikationspläne — ohne dass Ärzt*innen als Urheber*innen informiert werden.
Das geht so nicht. Ein Thread. 🧵
2/7:
Szenario 1: Eine Kasse „korrigiert" einen Arztbrief, der eine kostenintensive Therapie stützt. Das PDF wird überschrieben aber der oder die Ärzt*in erfährt nichts. Bei der nächsten Behandlung fehlt die Grundlage für die Therapieentscheidung.
Patientenschaden durch Unterlassung — und niemand merkt, warum.
3/7:
Szenario 2: Schreibzugriff auf Medikationspläne öffnet ein Einfallstor weit über die Kasse hinaus.
Kompromittierte oder erpresste Mitarbeiter*innen könnten gezielt Dosierungen verändern. Ärzt"innen vertrauen der Akte und der oder die Patient*in erhält die falsche Dosis.
Kein Thriller. Logische Konsequenz, wenn Nicht-Behandler"innen Schreibrechte bekommen.
@radiologe
hier darf man die Profitlogik nicht vergessen, der die armen Pharmakonzerne unterliegen und die zur Höherdosierung treibt