Was unterscheidet einen #Rechtsstaat von #Willkürherrschaft?

Im Rechtsstaat gilt das Recht immer und für alle, es sei denn, der demokratisch gewählte Gesetzgeber ändert es. Im Willkürstaat entscheiden Machthaber willkürlich, wann und für wen sie gesetztes Recht gelten lassen wollen.

Art. 25 unseres Grundgesetzes sagt, dass allgemeine Regeln des #Völkerrechts uns unmittelbar binden und im Rang sogar noch über unseren nationalen Gesetzen stehen. Daran ist – über Art. 20 GG – auch unsere Regierung gebunden, eigentlich.

Wer solche Grundsätze je nach Akteur und Situation in Frage stellt, verabschiedet sich nicht nur vom Völkerrecht, sondern letztlich auch vom Rechtsstaat. Er öffnet reiner Machtpolitik die Tore.

Umso schlimmer, wenn dabei Zweifel herrscht, ob die angeblich hehren Ziele am Ende überhaupt erreicht werden, die die Mittel heiligen sollen.

#Recht #Krieg #Trump #Iran #Ukraine #Putin #Demokratie #JuraBubble #TeamRechtsstaat

https://taz.de/Europa-und-der-Iran-Krieg/!6158861/

Europa und der Iran-Krieg: Schrödingers Völkerrecht

Der Krieg der USA gegen Iran verstößt gegen internationales Recht. Merz & Co weigern sich das Offensichtliche auszusprechen. Und schaden sich selbst.

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Wer selbst Recht "relativiert", kann leider auch schlecht von Dritten einfordern, dass sie sich an das Recht halten sollen - wenn diese z.B. gegen Freunde, Verbündete oder einen selbst aggressiv werden. Es ist schwer, China seinen Hunger auf Taiwan, Russland den Krieg gegen die Ukraine oder den USA die Annexionspläne gegen Grönland vorzuwerfen, wenn man das Völkerrecht nur manchmal anwenden will, es sonst aber zu komplex findet.
Nur vorsorglich: nein, sich für das Völkerrecht und seine universelle Geltung einzusetzen, heißt eben gerade nicht, brutalen Willkürregimen nichts entgegenzusetzen. Auch dafür sieht das Völkerrecht Mittel und Wege vor. Aber eben welche, die z.B. von den UN zuvor abgesegnet werden müssen, was nationale Alleingänge im schlichten Eigeninteresse ausschließt.

@praesolgka

Genau das!

Hinzufügen möchte ich aus Gründen: Artikel 1 des GG gilt auch für Tyrannen und Mörder.