"Uff, nochmal davongekommen!?" - wie oft, warum und mit welchen Rechtsfolgen strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt werden.

1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.

10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.

Mit Stephanie Beyrich, dem @Orkan_der_rechtspflege und mir.

Im Ermittlungsverfahren gibt es keinen Freispruch.

Verfahren können aber aus den unterschiedlichsten Gründen eingestellt werden. Zum Beispiel, weil “die Tat” gar nicht strafbar ist oder schlicht nicht so sicher nachgewiesen werden kann, dass es für eine Anklageerhebung reicht.

Einstellungen gibt es aber auch, wenn die Tat nicht so schlimm war, dass das vor Gericht gehört. Oder wenn eine noch schlimmere Tat verübt wurde, sodass die andere nicht ins Gewicht fallen würde (in Deutschland werden Einzelstrafen nämlich nicht einfach zusammengezählt - behandeln wir auch mal noch). Das “weniger Schlimme” fällt also quasi hinten über. Für die Opfer der “harmloseren Tat” ist das manchmal hart - und trotzdem richtig.

Auch gegen Auflagen kann (vorläufig) eingestellt werden. Endgültig eingestellt wird aber erst, wenn die Auflage erfüllt wurde.

FunFact: Eine Einstellung ist keine Verurteilung! Man gilt daher also nicht als vorbestraft. Wichtig fürs Bundeszentralregister. Einstellungen tauchen daher grundsätzlich im Führungszeugnis nicht auf. Aber Einstellungen als geringfügig oder gegen Auflage dürfen nur erfolgen, wenn die Tat auch vor Gericht nachgewiesen werden könnte.

Wo? Hier: https://letscast.fm/sites/samt-vs-seide-d7cc4415 und über die dortigen Links als Video oder Audio fast überall.

Wann? Neue Episode immer Sonntags, ab 9.30h abrufbar.

#Justiz #Rechtsstaat #Ermittlungsverfahren #Staatsanwaltschaft #Strafverfahren #Einstellung #Freispruch #Gericht #Auflage #Weisung #TeamResopal #JuraBubble

@Orkan_der_rechtspflege

Wer sich schon mal einarbeiten will, bitteschön, hier die Shownotes:
Zahlen und Statistiken zur Staatsanwaltschaft: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/10/PD24_379_2421.html Bundeszentrale für politische Bildung: Opportunitätsprinzip: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323805/opportunitaetsprinzip/
Jurawelt: Das Legalitätsprinzip: https://jurawelt.com/rechtslexikon/l/was-ist-das-legalitaetsprinzip/
Strafprozessordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html#BJNR006290950BJNE029002311
Übersichten der Uni Würzburg zu Verfahrenseinstellungen: https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/34-einstellungdesverfahrens_2023_.pdf
Mehr zur Verfahrenseinstellung bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Einstellung_des_Strafverfahrens_(Deutschland)

5,5 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 abgeschlossen

Im Jahr 2023 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland knapp 5 503 000 Er­mitt­lungs­verfahren in Strafsachen erledigt. Das waren gut 402 000 Verfahren beziehungsweise 8 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dieser Zuwachs an Erledigungen in etwa dem Anstieg der Neuzugänge mit gut 5 570 000 Ermittlungsverfahren und damit 7 % mehr als im Vorjahr.

Statistisches Bundesamt