Demo-Anmeldung - Kann das weg?
Art. 8 des Grundgesetzes sagt: "Alle Deutschen haben das Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Einen Moment mal! "Ohne Anmeldung oder Erlaubnis"?! "Warum brauche ich denn dann Protestomat.org, um mir bei der Demo-Anmeldung zu helfen?"
#grundrechte #versammlungsrecht #Grundgesetz #jura #protest #demo #demokratie
Dieser (vermeintliche?) Widerspruch ergibt sich daraus, dass § 14 des #Versammlungsgesetz es (#VersG) vorschreibt, dass #Demonstrationen anzumelden sind. Wenn Dein Bundesland - wie etwa #NRW - ein eigenes Landesversammlungsgesetz hat, findet sich dort eine sinngleiche Norm.
#grundrechte #demo

Nun ergibt es durchaus Sinn, dass besonders Großdemonstrationen anzumelden sind: Sie blockieren Straßen und können auch zu Konflikten führen. Ist die #Demonstration angemeldet, kann der Verkehr vorher umgeleitet werden und die #Polizei ist zur Sicherheit dabei.

Allerdings ist es grundsätzlich so: Das #Grundgesetz als deutsche #Verfassung steht über den "normalen" Gesetzen. Die dürfen dem Grundgesetz folglich nicht widersprechen.
#grundrechte #protest

Tun sie das doch, dann sind sie verfassungswidrig und gelten nicht. Es gibt aber noch einen Ausweg: Die verfassungskonforme Auslegung - man versteht also das VersG so, dass man es noch unter den Wortlaut des Grundgesetzes fassen kann.
Die Anmeldungspflicht des § 14 VersG wird also so verstanden, dass die Versammlung zwar angemeldet werden muss, aber eine nicht angemeldete Versammlung nicht gleich verboten ist. § 14 VersG stellt also keinen - Achtung, Fachbegriff - Erlaubnisvorbehalt dar.