Kein Halten, kein Parken, kein Befahren durch #Autos – der #Schutzstreifen gehört den #Radfahrern.
Deshalb gilt ein generelles Halteverbot (Bußgeld: 55 bis 100 Euro plus #Flensburg-Punkt)...
Und: Beim Überholen müssen Autofahrer einen Abstand von mindestens 1,50 m einhalten.
#Natenom #WirsindNatenom #anderthalbmeter
#Wissingtötet #StVO
#Wissingmussweg #Grundrechte statt #AutoGewalt #NichtMitUns #Fahrradmordor #StopptDasTöten #StopKillingCyclists #SichereRadwege #ADFC