„#DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch forderte #Tempo100 auf Autobahnen und sagte: „Wir suchen 100.000 #Klimahelden, die sich unserer Klage anschließen.““
Gibt es hier Klimaheld*innen?
„#DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch forderte #Tempo100 auf Autobahnen und sagte: „Wir suchen 100.000 #Klimahelden, die sich unserer Klage anschließen.““
Gibt es hier Klimaheld*innen?
Tempo 100 ist ja nicht das Minimum. Langsamer darf man ja immer. Wobei es auf der Autobahn auch eine Mindestgeschwindigkeit gibt, wenn ich mich nicht irre.
@stefanmuelller Das war mir eigentlich klar, dass es bei der Forderung nach #Tempo100 um eine Höchst- und nicht Mindestgeschwindigkeit geht. Ich wollte nur aussagen, dass ich dann, wenn das Auto zu mir transportiert wurde, damit Schluss ist, dass ich wie jetzt Tempo 90 oder auch mal 100 auf der Autobahn fahre. Es geht um dieses Fahrzeug: https://mastodon.de/@noma/112689601036618022
Bzgl. Mindestgeschwindigkeit, so muss ein Fahrzeug, mit welchem menschy auf der Autobahn fährt, bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen. Vor allem am Berg sind gelegentlich Mindestgeschwindigkeiten für die Überholspuren angegeben. Das heißt, auf der Fahrspur darf auch langsamer gefahren werden, auf den Überholspuren jedoch mindestens so schnell, wie auf den Tafeln angegeben.
Und hier ein anderes wichtiges Argument für ein Tempolimit: Angenommen ein Fahrzeug fährt 60 (also das, was es auf der Ebene mindestens fahren sollte), ein LKW überholt mit 80 (was das Fahry eigentlich maximal fahren darf, bei 90 sind sie technisch "zu" gemacht) in einer leichten Kurve und dann kommt ein #Porsche - #Fahry mit 230 ums Eck geheizt. Geschwindigkeitsdifferenz zum LKW 150.
Ein #Mathematiky könnte jetzt ausrechnen, wie weit das #Rasy in der Linkskurve sieht, wenn so eine Betonmauer zum Mittelstreifen hin steht. Dann den Weg der Reaktionszeit bis zur Bremsung (wenn die überhaupt reicht) und danach die Geschwindigkeit, mit der der Porsche forciert unter den Sattelauflieger gleitet.
Attached: 1 image Am Morgen nach einer netten U-Bahnfahrt noch Zeit gehabt einen Kaffee zu trinken und ein #veganes belegtes Brötchen zu essen, dann das Auto, welches das Ziel meiner Reise war, gesehen, mich verliebt und gekauft. Für mich das passendes #Handwerkyfahrzeug, ein #E-Auto, #Tropos #Able (jetzt #Cenntro #Metro ) siehe Bild. 2/3 #Verkehrswende #Elektromobilität #Elektroleichtahrzeug #ELV
@noma @stefanmuelller genauergesagt ist die Mindestgeschwindigkeit auf #Autobahn|en wie #Kraftfahrstraßen 61 km/h - damit Leute mit einem in der ehem. DDR gefertigten und dort verkauften 50cm³ Roller & Motorräder der Marke Simson nicht auf diesen fahren dürfen (weil Maximalgeschwidigkeit dieser ist legal 60km/h!)...
Das bezieht sich jedoch nicht nur auf bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit sondern muss von dem entsprechenden Fahrzeug auch in der Konfiguration erreicht werden, ansonsten ist's nen genemigungs- und (Teil-)sperrungspflichtiger Sondertransport...
Ausnahmen von der #Mindestgeschwindigkeit sind nur #Stau, #Beschilderung und notwendiges, angepasstes Fahren (bspw. Unwetter, Unfallstelle, Straßenschäden, Baustellenzufahrt, ...)
@kkarhan @stefanmuelller
Es tut mir leid Dir widersprechen zu müssen:
»FAQ: Mindestgeschwindigkeit
Gibt es Vorgaben zur Mindestgeschwindigkeit?
Allgemeine Vorschriften sieht der Gesetzgeber dazu nicht vor, allerdings kann das Verkehrszeichen 275 auf bestimmten Streckenabschnitten eine Mindestgeschwindigkeit vorschreiben.
Ist auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben?
Nein, allerdings ist die Nutzung der Autobahn grundsätzlich nur Fahrzeugen gestattet, die mindestens 60 km/h fahren können. Allerdings ist es zulässig, dort mit einem geringeren Tempo unterwegs zu sein.
Kann ein Bußgeld für zu langsames Fahren drohen?
Sind Sie ohne konkreten Grund zu langsam unterwegs, sodass Sie eine Behinderung für die restlichen Verkehrsteilnehmer darstellen, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.«
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/mindestgeschwindigkeit/
Wobei die Autorys dort "mindestens" verwechseln. Hier der Gesetzestext im Wortlaut:
https://dejure.org/gesetze/StVO/18.html
dort: »[...] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [...]«
Mehr als sind mehr als. Wobei die Behauptung dies sei speziell gegen Nutzys von Rollern aus DDR - Fertigung gerichtet schon ziemlich weit hergeholt ist. Und jetzt stell Dir mal vor, Du fährst mit Deiner Simson Tempo 30 auf der Autobahn eine kilometerlange Steigung rauf und es ist LKW-Überholverbot. Hinter Dir ein LKW-Stau über 20 Kilometer. Jedes einzelne der Fahrys hat Disponentys im Nacken, muss Lieferzeiten, Lenk- und Ruhezeiten einhalten, auf der anderen Seite deshalb die Polizei. Mein Feeling wäre da wenig gut. Vielleicht (bestimmt, ich weiß es ja) bin ich zu sensibel.
@noma @stefanmuelller wie gesagt: "Unnötiges Langsamfahren" als Bußgeld-#Tatbestand kann ja nur bestehen wenn eine #Mindestgeschwindigkeit impliziert wird...
Das mit ner Simson kann ich allerdings als Augenzeuge bestätigen: Ne Streife zieht einen damit gnadelos raus, weil's Falschfahren ist...
@[email protected] @[email protected] Es tut mir leid Dir widersprechen zu müssen: »FAQ: Mindestgeschwindigkeit Gibt es Vorgaben zur Mindestgeschwindigkeit? Allgemeine Vorschriften sieht der Gesetzgeber dazu nicht vor, allerdings kann das Verkehrszeichen 275 auf bestimmten Streckenabschnitten eine Mindestgeschwindigkeit vorschreiben. Ist auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben? Nein, allerdings ist die Nutzung der Autobahn grundsätzlich nur Fahrzeugen gestattet, die mindestens 60 km/h fahren können. Allerdings ist es zulässig, dort mit einem geringeren Tempo unterwegs zu sein. Kann ein Bußgeld für zu langsames Fahren drohen? Sind Sie ohne konkreten Grund zu langsam unterwegs, sodass Sie eine Behinderung für die restlichen Verkehrsteilnehmer darstellen, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.« Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/mindestgeschwindigkeit/ Wobei die Autorys dort "mindestens" verwechseln. Hier der Gesetzestext im Wortlaut: https://dejure.org/gesetze/StVO/18.html dort: »[...] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [...]« Mehr als sind mehr als. Wobei die Behauptung dies sei speziell gegen Nutzys von Rollern aus DDR - Fertigung gerichtet schon ziemlich weit hergeholt ist. Und jetzt stell Dir mal vor, Du fährst mit Deiner Simson Tempo 30 auf der Autobahn eine kilometerlange Steigung rauf und es ist LKW-Überholverbot. Hinter Dir ein LKW-Stau über 20 Kilometer. Jedes einzelne der Fahrys hat Disponentys im Nacken, muss Lieferzeiten, Lenk- und Ruhezeiten einhalten, auf der anderen Seite deshalb die Polizei. Mein Feeling wäre da wenig gut. Vielleicht (bestimmt, ich weiß es ja) bin ich zu sensibel. :smilie_flower_girl_laughing:
@kkarhan @stefanmuelller
Verstehe ich jetzt falsch? Für mich liest sich das so, als sei die "Richtgeschwindigkeit" eine Geschwindigkeit, welche einzuhalten empfohlen wird. Das stimmt so aber nicht:
»Die Richtgeschwindigkeit von maximal 130 km/h beinhaltet keine Empfehlung, eine Mindestgeschwindigkeit einzuhalten. Es wird lediglich empfohlen, nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Verkehrsordnungswidrigkeit, da die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung nicht auf § 24 StVG verweist. Bei einem Unfall kann jedoch eine höhere Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden. «
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit#Deutschland
@noma @stefanmuelller #Richtgeschwindigkeit ≠ #Mindestgeschwindigkeit!
Mindestgeschwindigkeit 61km/h > Maximalgeschwindigkeit gem. Fahrzeugschein = Fahrzeug darf auf Kraftfahrstraße & Autobahn!
Richtgeschwindigkeit = Schneller fahren bedeutet im Unfallfalle stets Teilschuld!
@noma @stefanmuelller Ja, in der BRD war die Mindestgeschwindigkeit stets 61 km/h, in der DDR allerdings 50, sodass entsprechende Ost-Fahrzeuge natürlich von der Autobahn gekickt wurden....
Wobei dies bei der DDR vorallem daran lag dass deren Straßennetz verhältnismäßig schlecht war und es kaum praktikable Alternativrouten gab...
Grundsätzlich würde ich mit keinem Fahrzeug dass < 100 km/h fahren kann auf die Autobahn fahren - ich hab's mal machen müssen mit nem kleinen 80er Jahre Pickup, und es macht einfach keinen Spaß in Abgasstrahl von 40-Tonnern zu hängen während diese einen Überholen weil selbst auf Vollgas der 35kW - Sauger nur 90 km/h schaffte....