#Justiz #BVerfG #Mord #NeBisInIdem #Wiederaufnahme

BVerfG: Nach #Freispruch kein 2. Verfahren trotz neuer #Beweise.

Für Angehörige bitter, im Einzelfall ungerecht + trotzdem zentraler Grundsatz für #Rechtsstaat?

#DissentingVote zweier BVerfG-Richter zeigt: darüber kann man streiten. Zumal 4 von 5 Ausnahmen (§ 362 StPO) in Kraft bleiben.

Kernfrage: wovor schützt rechtskräftiger Freispruch? Vor 2. Urteil auf alter Basis oder 2. Prozess mit neuem Inhalt?

Schwierig

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-wiederaufnahme-362-stpo-verfassungswidrig-ne-bis-in-idem-mord-freispruch/

BVerfG: 'Freispruch unter Vorbehalt' verfassungswidrig

Verstoß gegen Art. 103 Abs.3 GG: Die umstrittene Wiederaufnahme-Vorschrift zuungunsten rechtskräftig Freigesprochener ist verfassungswidrig.

Legal Tribune Online

#Justiz #Rückwirkungsverbot

#BVerfG-Urteil gg. #Wiederaufnahme bei neuen Beweisen wäre DER Anlass für intensive, verständliche Erklärung, dass das für #Rechtsstaat wichtige Frage ist + warum man darüber streiten kann. Wäre schön, wenn da vom BVerfG mehr käme, als nur Urteilsbegründung. Abstrakte Begriffe wie #Rechtskraft + #Rechtsfrieden etc. könnten mit konkreten Beispielen erläutert werden.

Unser Recht fußt auf viel Erfahrung + guten Gründen - aber die muss man verständlich machen!

#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

BVerfG hat § 362 Nr.5 StPO für verfassungswidrig erklärt, der seit 2021 erlaubt hatte, bei neuen belastenden Beweisen nach Freispruch neu zu verhandeln. 2 Verstöße wurden festgestellt:

1. Art. 103 Abs. 2 GG: #Rückwirkungsverbot

2. Art. 103 Abs. 3 GG: "ne bis in idem" - keine mehrfache Verfolgung für 1 Tat.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

#Rückwirkungsverbot sagt: Recht darf Verhalten später nicht anders bewerten als im Moment der Handlung. Denn wer da überlegt "darf ich das?" + Recht prüft + sieht "ist erlaubt" muss darauf vertrauen dürfen.

Ist fair, leuchtet ein.

Gibt aber X Ausnahmen: zwar darf nie nachträglich bestraft werden. Aber Genehmigung kann z.B. wegfallen wg neu erkannter Gefahr, notfalls gegen Entschädigung.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Art. 103 Abs. 2 GG "ne bis in idem" sagt: niemand darf 2x wg selber Tat bestraft werden. Wenn Staat sich festgelegt hat (=rechtskräftig) auf "5 Jahre Haft", darf nicht in 2. Prozess zu "10 Jahre" für selbe Tat verurteilt werden. Auch da: man muss auf Recht vertrauen dürfen.

Ist fair, leuchtet ein - ist aber gar nicht soo klar + einfach in der komplexen Wirklichkeit.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Bsp: Bestechlicher Beamter kriegt 11 Monate Haft = keine automatische Entlassung. Er kann dann dennoch per #Disziplinarverfahren entlassen werden.

2 Verfahren, 2 Strafen? Fast einhellige Meinung: ist in Ordnung, Strafe ist für Straftat gegen Gesellschaft, Disziplinarmaßnahme für Illoyalität zum Arbeitgeber.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Richtig komplex wird es nach Freispruch. Art. 103 GG spricht ja wörtlich nur von "Verurteilung". Und: § 362 StPO erlaubt 2. Prozess, wenn Freispruch

1. auf gefälschten Urkunden,
2. Falschaussagen von Zeug+innen + Sachverständigen,
3. pflichtwidrigen Richter+innen beruhte oder
4. Täter*in nachträglich gesteht.

Bei 1-3 ist völlig egal, ob Angeklagte/r davon wusste + was dafür konnte. Hier zählt sein Vertrauen ins Recht nichts.

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