Zur unterschiedlichen Messlatte, die gegenüber Schaden, der durch Böllerdeppen verursacht wird, und Schaden, der durch politischen Protest verursacht wird (ich meine, man stelle sich mal vor, was hier los wäre, wenn durch Klimaproteste ein Kleinkind schwer verletzt würde)….
Das ist nicht einfach scheinheilig, sondern in unserem Verständnis von Schuld begründet. Wer ohne Sinn und Verstand herumböllert, hat eben nicht „absichtlich“ jemandem Schaden zugefügt. Die Schuld der Klimaaktivist*innen ist nicht der verursachte Schaden, der ja gering ist, sondern ihre Motivation, dass sie diesen Schaden aus politischen Gründen verursachen. Daher der Terrorismusvorwurf…
Wer Schaden ohne Absicht verursacht - aus Tradition, weil er besoffen ist, weil er nicht nachgedacht hat, you name it - ist per se „entschuldigt“.
In der feministischen Kriminalkritik ist das schon lange ein Thema: Männer/Starke Menschen, die Frauen/schwache Menschen verletzten, tun das gerne mal „im Affekt“, besoffen, kriegen deshalb mildernde Umstände. Frauen/schwächere Menschen, die Männer/stärkere Menschen verletzen, machen das logischerweise immer mit Plan, also „absichtlich“, „heimtückisch“ usw., weshalb die Strafen oft krass höher ausfallen.
Das westlich-moderne Prinzip von Recht und Schuld bevorteilt systematisch die Stärkeren. Eine wichtige Forderung ist deshalb, dass das Verursacherprinzip deutlich mehr Gewicht bekommen muss: Die Strafe muss dem verursachten Schaden/Leid entsprechen, unabhängig von der Absicht. Wer besoffen andern Leid zufügt, muss trotzdem die volle Verantwortung tragen. Wer mit Feuerwerkskörpern andere verletzt, muss genauso bestraft werden, wie jemand der andere absichtlich angreift. Denn man hat sich absichtlich und wissentlich in eine Position begeben (durch das Hantieren mit Feuerwerk, durch das Konsumieren von Drogen), wo die Wahrscheinlichkeit wächst, anderen Schaden zuzufügen. Das ist eine Erhöhung der Schuld, keine Minderung.
@antjeschrupp
Sehr wichtiger Beitrag zur Präzisierung der Problematik. Danke dafür und Volle Zustimmung.
@SvenCykelgodt
@antjeschrupp mir fällt dazu gleich Autofahren unter Alkoholeinfluss ein. Da muss noch nicht einmal ein Schaden entstanden sein. Allein das man das Auto betrunken fährt, und somit die Gefahr in Kauf nimmt anderen zu schaden, führt schon zu Sanktionen.
@antjeschrupp Letztendlich muss man zum Schluss kommen, dass man die Verantwortung für seine Taten an der Garderobe abgeben kann, wenn man nur genug Alkohol trinkt etc.

@FlyingSquirrel @antjeschrupp Mit anderen Worten: Protestsaufen als neue Aktionsform.

Sich vor z.B. dem Reichstagsgebäude einfinden, gut Grundlage, dann ordentlich bechern, später konservativ aussehende Politiker anpöbeln und ihnen auf die Schuhe brechen.

Finde, da geht die Botschaft etwas unter. Aber wenn das so gewollt ist...

@antjeschrupp Die Pointe ist vielleicht sogar, dass es Leute gibt, die nicht versehentlich, sondern vorsätzlich beliebige Personen mit Feuerwerkskörpern attackieren. Es werden nicht nur Polizisten und Rettungskräfte mit Böllern beworfen und Silvesterraketen beschossen, sondern nicht selten auch Menschenmengen - aus Spaß. Aber das ist natürlich ein anderes Thema!
@realbloginista Ja, aber auch ein Interessantes: Das sich gegenseitig Aufputschen in der Jungmännergruppe gilt auch als strafmindernd und nicht, wie es sollte, als strafverschärfend. Ist ja schon super filmisch umgesetzt in "Angeklagt" mit Jodie Foster.
@antjeschrupp @holgi Bin da absolut bei dir. Schwierig wird es allerdings, wenn man nicht mehr zweifelsfrei feststellen kann, ob mensch sich freiwillig bzw. bewusst in den Zustand erhöhter Risikobereitschaft, reduzierter Zurechnungsfähigkeit etc gebracht hat. Stichwort: psychische Störungen. Oftmals geht das dann auch Hand in Hand mit dem Konsum von Drogen. Und spätestens dann wird die Ursache-Wirkung-Kette komplex und uneindeutig.
@ron @holgi Ja, aber 1. finde ich, dass man auch für unbeabsichtigte Folgen des eigenen Handelns eine gewisse Verantwortung trägt. Zweitens würde ich in Zusammenhang mit Drogenkonsum da gerne drüber diskutieren. Bisher wird Drogenkonsum als solcher bestraft, andererseits aber schuldmildernd anerkannt. Ich hätte gerne kommuniziert, dass man bei Drogenkonsum das Risiko eingeht, für die Folgen des eigenen Handelns unter Drogeneinfluss zur Rechenschaft gezogen wird. Dann muss man selbst wissen, ob man das Risiko eingeht oder evtl. Vorkehrungen trifft (etwa nur in bestimmte Umgebung konsumieren usw.)
@ron @holgi Und man könnte ja auch sagen: Wenn eine psychische Störung diagnostiziert ist, dann gelten andere Maßstäbe. Allerdings stellt sich auch dann die Frage, wie man die potenziellen Opfer vor den Folgen eines solchen Handelns wirksam schützen kann.
@antjeschrupp Das Problem ist, dass nicht immer so leicht festzustellen ist, ob eine Störung vorliegt bzw. inwieweit die Störung das Risiko von Fremdgefährdung erhöht. Andere Maßstäbe sind also schwierig (ohne regelmäßig Fehleinschätzungen zu riskieren).
Schutz potentieller Opfer ist vermutlich ein grundlegendes Problem. Nicht immer zeichnet sich das vorher ab, Hinweise auf Gefährdungen sind oft nicht sehr konkret. Aber klar, Verbesserungen sind hier arg wünschenswert.

@antjeschrupp
Alkohol am Steuer -> Führerschein weg, Auto zwangsversteigert

Klimaziele politisch ignoriert oder gegensätzlich gehandelt -> Schadensersatzpflicht für Politiker

Wäre das die konsequente Umsetzung? Das wünsche ich mir schon lange ....
Warum sollen immer nur die Schwachen haften?

@antjeschrupp eine Bestrafung nicht von der Schuld des Täters abhängig zu machen, sondern von den Auswirkungen der Tat, würde Zufällen Tor und Tür öffnen. Ein verwerfliches Handeln würde dadurch unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob der Täter bei den Auswirkungen „Glück“ oder „Pech“ gehabt hätte. Eine schuldangemessene Bestrafung und nicht eine ergebnisabhängige ist aber eine wesentliche zivilisatorische Errungenschaft. ⬇️
@antjeschrupp ➡️ Im übrigen berücksichtigt unser Strafrecht durchaus auch Auswirkungen der Tat, so z.B. in der Bandbreite der Körperverletzungsdelikte. Und eine Tat im berauschten Zustand exkulpiert nicht, sondern wird als „Rauschtat“ nach Par. 323a StGB als solche bestraft. ⏹

@laaspher Ja, das ist der nachträgliche Versuch gewesen, die größten Ungerechtigkeiten daraus zu entfernen, aber wenn du genau liest, siehst du, wo das Problem ist:

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

@laaspher @antjeschrupp es sollte aber strafwürdig sein, hohe Risiken zu schaffen. Auch wenn man den strafrechtlichen Erfolg nicht will und auf zufällig “guten” Ausgang vertraut.
@antjeschrupp @SoFab77 das wäre aber wohl eher ein ordnungsrechtlicher oder zivilrechtlicher Anspruch (Schadenersatz). Was bringt es der Allgemeinheit, jemanden „einzulochen“, der eigentlich ja (noch) nichts strafwürdiges getan hat? Gefährdungstatbestände sind sehr problematisch, solange sich die Gefährdung nicht manifestiert. Beispiel: sollte jemand ins Gefängnis gesteckt werden, weil er amateurhaft ein Verlängerungskabel geflickt hat (könnte lebensgefährlich sein)?
@antjeschrupp Dass Alkohol & andere Drogen keine Strafminderung sein darf, sondern im Gegensatz, in Kombination mit gefährlichem Verhalten als Vorsatz gelten sollte, da bin ich Deiner Meinung. Überhaupt kommen auch Autofahrer zB idR unverhältnismäßig gut weg.
Aber Strafe (ohnehin ein fragwürdiges Konzept) nur am Leid bemessen, ohne Absicht zu berücksichtigen, ist ein absolutes no-go. Stell Dir vor, Du passt auf einen Menschen auf und es passiert irgend ein Unglück.
@zitrone Ja, das ist ein Argument. Vermutlich muss man da nochmal unterscheiden zwischen Umständen, für die man wirklich nichts kann, und solchen, für die man selber durchaus etwas kann. Also es gibt noch etwas zwischen "Absicht" und "Kann nichts dafür". Sich betrinken etwa ist ja etwas Aktives. Und ja, vielleicht müssen wir statt in Richtung "Strafe" auch mehr in Richtung "Wiedergutmachung" denken und weniger in Richtung Schuld. Das Opfer hat ja auch nichts davon, wenn ich für was etwas nichts konnte.
Wenn der Kudamm-Raser ein rechtskräftig verurteilter Mörder ist, sollte im deutschen Recht auch für eine fahrlässige schwere Körperverletzung, die durch die unsachgemäße Nutzung von Feuerwerkskörpern verursacht wurde, eine angemessene möglichst schwere und abschreckende Strafe zu finden sein!
@antjeschrupp
@antjeschrupp
Bisher war mir der Ausdruck ".. westlich-moderne Prinzip von Recht und Schuld" nicht bekannt. Auch Gesellschaften ausserhalb Europas kennen den Zusammenhang von Schuld und Sühne; zum Teil auch vor unserer geschriebenen Geschichte. Ich verstehe den Sinn dieser wahllosen Textschnipsel nicht da eine endliche Satzaussage fehlt.
Also wo ist "westlich" und "modern" zu finden?
@antjeschrupp Ich hätte gerne Belege für deine Behauptungen: Westliche Prinzip von Schuld und Recht bevorteilt den Stärkeren. Frauen werden krass höher bestraft. Interessant auch das Du Unfälle genauso bestraft sehen möchtest wie vorsätzliche Taten. Und das du das hantieren mit Feuerwerk mit Drogen in Zusammenhang ziehst, finde ich fragwürdig. Damit ein Feuerwerksverbot zu begründen würde bedeuten auch Autofahren zu verbieten, Grillen oder Frühstücken.
@antjeschrupp ja! Zeigt sich auch in den sehr milden Strafen für schwere Fahrlässigkeitstaten. Wer testosterongeladen hohe Risiken für andere schafft kommt mit Bewährung davon, auch wenn Unschuldige an genau diesem Risiko sterben. Mit 80 auf der Busspur Kind überfahren oder schnell Abbiegen mit dem LKW und Radfahrerin übermangeln : Bewährung, ein paar Tagessätze. Auch kaum Prävention wegen “Freiheit”.
@antjeschrupp Wen es interessiert: Gerlinda Smaus und Monika Frommel beschäftigen sich mit f. Kriminologie.

@antjeschrupp

Ja, eine richtige und wichtige Diskussion. Ich gebe zu bedenken, dass die Unterscheidung zwischen Absicht, Inkaufnahme und Zufall bei Straftaten und Strafzumessung eine große Rolle spielt, z.B. in der Unterscheidung zwischen Mord, Totschlag und Körperverletzung.

Es ist allerdings ein weiterer Aspekt zu beachten, und zwar die Attribution der Vorgänge (das Etikett, dass den Dingen angeklebt wird) und die Unterstellung der Absichten.

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@antjeschrupp

Die Unterstellung von Terrorismus geschieht in diesem Fall mit dem Ziel der Ausgrenzung und dies dient dazu, eine Auseinandersetzung mit den eigentlichen Zielen der Akteure zu vermeiden bzw. dies von vorn herein als unnötig oder sogar schändlich erscheinen zu lassen, mit dem Effekt der Diskursverweigerung. Die Attribution als Terrorismus erscheint mir mit dieser politischen Absicht zu geschehen, jedenfalls ziemlich leicht durchschaubar.

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@antjeschrupp das trifft es sehr gut. Danke 👍

@antjeschrupp

Die Strafbarkeit liegt durchaus im Ermessen des Richters, weswegen an einigen Gerichten, Klimaprotestler straffrei blieben.

Fahrlässig einen Anderen verletzen, wie z.B. mit Feuerwerkskörpern muss nicht straffrei bleiben und auch hier kann ein Richter grobe Fahrlässigkeit annehmen und dann mit besonderer Härte vorgehen.

Es ist nicht zulässig, Feuerwerkskörper in angetrunkenem Zustand so abzufeuern, dass Menschen gefährdet sind.

Schlagzeilen unterscheiden sich, nicht das Recht.

@antjeschrupp @giant_awake die Argumentation ist stimmig. Ich finde die Gedanken und Die Kritik am aktuellen System sehr nachvollziehbar.
Es gab übrigens bereits Rechtssprechung, wo ein Autofahrer, der durch Raserei jemanden tötete, wegen Mordes und nicht wegen bspw. fahrlässiger Tötung verurteilt wurde.
@antjeschrupp Glaubst du das was du geschrieben hast? Kein Mensch darf seine Interessen mit Gewalt gegenüber anderen durchdrücken.
@antjeschrupp hieße aber auch das dann Klimaaktivisten genauso bestraft werden sollen, wie ein Autofahrer, der jemand anderen absichtlich überfahren hat, sollte jemand dabei zu schaden kommen? Ich bin ja vollkommen bei dir, das Menschen gleiche Strafen zu erwarten haben. Aber ich würde immer noch absichtliche Taten von unabsichtlichen Taten unterscheiden wollen. Würde ja in letzter Konsequenz jeden von uns sehr schnell zum Kriminellen machen.
@antjeschrupp super analysiert, für mich schlüssige Erklärung, danke dafür
@antjeschrupp Unser Rechtssystem funktioniert schon ganz gut - wer absichtlich oder fahrlässig etwas herbeiführt, ist ggf. zu Verantwortung zu ziehen. Wer ohne Absicht zufällig einen großen Schaden verursacht, darf eben nicht hart bestraft werden. Ich möchte nicht dafür eingesperrt werden, wenn mir unabsichtlich eine Bananenschale auf den Gehweg fällt und jemand darauf ausrutscht und sich etwas bricht. Absicht oder Nicht-Absicht muss wichtig bleiben.
@antjeschrupp Das "besoffen" gilt nur einmal strafmildernd (Stichwort "Rauschtat"). Beim 2. mal nicht mehr, dann heißt es, "er hätte wissen müssen, dass er mit Alkohol zu Gewalttaten neigt".