Zur unterschiedlichen Messlatte, die gegenüber Schaden, der durch Böllerdeppen verursacht wird, und Schaden, der durch politischen Protest verursacht wird (ich meine, man stelle sich mal vor, was hier los wäre, wenn durch Klimaproteste ein Kleinkind schwer verletzt würde)….
Das ist nicht einfach scheinheilig, sondern in unserem Verständnis von Schuld begründet. Wer ohne Sinn und Verstand herumböllert, hat eben nicht „absichtlich“ jemandem Schaden zugefügt. Die Schuld der Klimaaktivist*innen ist nicht der verursachte Schaden, der ja gering ist, sondern ihre Motivation, dass sie diesen Schaden aus politischen Gründen verursachen. Daher der Terrorismusvorwurf…
Wer Schaden ohne Absicht verursacht - aus Tradition, weil er besoffen ist, weil er nicht nachgedacht hat, you name it - ist per se „entschuldigt“.
In der feministischen Kriminalkritik ist das schon lange ein Thema: Männer/Starke Menschen, die Frauen/schwache Menschen verletzten, tun das gerne mal „im Affekt“, besoffen, kriegen deshalb mildernde Umstände. Frauen/schwächere Menschen, die Männer/stärkere Menschen verletzen, machen das logischerweise immer mit Plan, also „absichtlich“, „heimtückisch“ usw., weshalb die Strafen oft krass höher ausfallen.
Das westlich-moderne Prinzip von Recht und Schuld bevorteilt systematisch die Stärkeren. Eine wichtige Forderung ist deshalb, dass das Verursacherprinzip deutlich mehr Gewicht bekommen muss: Die Strafe muss dem verursachten Schaden/Leid entsprechen, unabhängig von der Absicht. Wer besoffen andern Leid zufügt, muss trotzdem die volle Verantwortung tragen. Wer mit Feuerwerkskörpern andere verletzt, muss genauso bestraft werden, wie jemand der andere absichtlich angreift. Denn man hat sich absichtlich und wissentlich in eine Position begeben (durch das Hantieren mit Feuerwerk, durch das Konsumieren von Drogen), wo die Wahrscheinlichkeit wächst, anderen Schaden zuzufügen. Das ist eine Erhöhung der Schuld, keine Minderung.
@antjeschrupp eine Bestrafung nicht von der Schuld des Täters abhängig zu machen, sondern von den Auswirkungen der Tat, würde Zufällen Tor und Tür öffnen. Ein verwerfliches Handeln würde dadurch unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob der Täter bei den Auswirkungen „Glück“ oder „Pech“ gehabt hätte. Eine schuldangemessene Bestrafung und nicht eine ergebnisabhängige ist aber eine wesentliche zivilisatorische Errungenschaft. ⬇️
@laaspher @antjeschrupp es sollte aber strafwürdig sein, hohe Risiken zu schaffen. Auch wenn man den strafrechtlichen Erfolg nicht will und auf zufällig “guten” Ausgang vertraut.
@antjeschrupp @SoFab77 das wäre aber wohl eher ein ordnungsrechtlicher oder zivilrechtlicher Anspruch (Schadenersatz). Was bringt es der Allgemeinheit, jemanden „einzulochen“, der eigentlich ja (noch) nichts strafwürdiges getan hat? Gefährdungstatbestände sind sehr problematisch, solange sich die Gefährdung nicht manifestiert. Beispiel: sollte jemand ins Gefängnis gesteckt werden, weil er amateurhaft ein Verlängerungskabel geflickt hat (könnte lebensgefährlich sein)?