Zur unterschiedlichen Messlatte, die gegenüber Schaden, der durch Böllerdeppen verursacht wird, und Schaden, der durch politischen Protest verursacht wird (ich meine, man stelle sich mal vor, was hier los wäre, wenn durch Klimaproteste ein Kleinkind schwer verletzt würde)….
Das ist nicht einfach scheinheilig, sondern in unserem Verständnis von Schuld begründet. Wer ohne Sinn und Verstand herumböllert, hat eben nicht „absichtlich“ jemandem Schaden zugefügt. Die Schuld der Klimaaktivist*innen ist nicht der verursachte Schaden, der ja gering ist, sondern ihre Motivation, dass sie diesen Schaden aus politischen Gründen verursachen. Daher der Terrorismusvorwurf…
Wer Schaden ohne Absicht verursacht - aus Tradition, weil er besoffen ist, weil er nicht nachgedacht hat, you name it - ist per se „entschuldigt“.
In der feministischen Kriminalkritik ist das schon lange ein Thema: Männer/Starke Menschen, die Frauen/schwache Menschen verletzten, tun das gerne mal „im Affekt“, besoffen, kriegen deshalb mildernde Umstände. Frauen/schwächere Menschen, die Männer/stärkere Menschen verletzen, machen das logischerweise immer mit Plan, also „absichtlich“, „heimtückisch“ usw., weshalb die Strafen oft krass höher ausfallen.
Das westlich-moderne Prinzip von Recht und Schuld bevorteilt systematisch die Stärkeren. Eine wichtige Forderung ist deshalb, dass das Verursacherprinzip deutlich mehr Gewicht bekommen muss: Die Strafe muss dem verursachten Schaden/Leid entsprechen, unabhängig von der Absicht. Wer besoffen andern Leid zufügt, muss trotzdem die volle Verantwortung tragen. Wer mit Feuerwerkskörpern andere verletzt, muss genauso bestraft werden, wie jemand der andere absichtlich angreift. Denn man hat sich absichtlich und wissentlich in eine Position begeben (durch das Hantieren mit Feuerwerk, durch das Konsumieren von Drogen), wo die Wahrscheinlichkeit wächst, anderen Schaden zuzufügen. Das ist eine Erhöhung der Schuld, keine Minderung.
@antjeschrupp Dass Alkohol & andere Drogen keine Strafminderung sein darf, sondern im Gegensatz, in Kombination mit gefährlichem Verhalten als Vorsatz gelten sollte, da bin ich Deiner Meinung. Überhaupt kommen auch Autofahrer zB idR unverhältnismäßig gut weg.
Aber Strafe (ohnehin ein fragwürdiges Konzept) nur am Leid bemessen, ohne Absicht zu berücksichtigen, ist ein absolutes no-go. Stell Dir vor, Du passt auf einen Menschen auf und es passiert irgend ein Unglück.
@zitrone Ja, das ist ein Argument. Vermutlich muss man da nochmal unterscheiden zwischen Umständen, für die man wirklich nichts kann, und solchen, für die man selber durchaus etwas kann. Also es gibt noch etwas zwischen "Absicht" und "Kann nichts dafür". Sich betrinken etwa ist ja etwas Aktives. Und ja, vielleicht müssen wir statt in Richtung "Strafe" auch mehr in Richtung "Wiedergutmachung" denken und weniger in Richtung Schuld. Das Opfer hat ja auch nichts davon, wenn ich für was etwas nichts konnte.