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Sozialwelten

#Möglichkeit des #Eingriff in #Meinungsfreiheit #beschränkt = #Schrankenschranken durch #Wechselwirkungslehre:

Die #allgemeinen #Gesetze, die das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit #einschränken müssen ihrerseits aus der #Erkenntnis der #wertsetzenden #Bedeutung des #Grundrechts #ausgelegt und so in ihrer das #Grundrecht #beschränkenden #Wirkung selbst wieder #eingeschränkt werden

#Auslegung;
#Abwägung zwischen #Rechtsgütern

#BVerfGE 7, 198 #Lüth

#Vorlesung 9,2
#Grundrechte #Nußberger

Jun 1, 2021 at 6:40amWeb