AfD-Anwalt gibt versehentlich zu: Correctiv-Bericht wurde nie widerlegt
âWie bringt man eigentlich seinen Gegner dazu, versehentlich die Wahrheit zu sagen?â, fragt Anwalt Chan-jo Jun in einem seiner neuesten Videos. Er vertritt Hamburger GrĂŒne gegen Ulrich Vosgerau. Der vertritt regelmĂ€Ăig die AfD und AfD-Politiker wie Björn Höcke, und war auch beim von Correctiv aufgedeckten Geheimtreffen in Potsdam dabei.
In dem interessanten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat der jetzt nĂ€mlich ein interessantes ZugestĂ€ndnis gemacht: Der Mann, der seit Monaten gegen alles und jeden vorgeht, der von den VertreibungsplĂ€nen Rechtsextremer wie der AfD in Potsdam berichten, hat ĂŒber seine AnwĂ€lte zugegeben, dass die zentralen Aussagen des Correctiv-Berichts âGeheimplan gegen Deutschlandâ rund um genau jene VorwĂŒrfe nie vor Gericht angefochten wurden. Und damit auch nicht vor Gericht widerlegt. Einen Eindruck, den er aber sonst sehr gerne erweckt.
Diese Erkenntnis stellt einen massiven RĂŒckschlag fĂŒr die AfD dar. Und entlarvt die bisherige Strategie, durch zahlreiche Verfahren die Wahrheit ĂŒber den Geheimplan zu verschleiern: Correctiv und auch Volksverpetzer dĂŒrfen auch nach vielen juristischen Attacken sagen, dass die âVertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschlandâ geplant wurde.
Hintergrund: Correctiv deckt VertreibungsplÀne auf
Im Januar 2024 enthĂŒllte das investigative Rechercheteam von Correctiv ein geheimes Treffen in Potsdam, an dem hochrangige AfD-Politiker, Mitglieder der Union sowie Rechtsextremisten wie Martin Sellner teilnahmen. Dabei wurde unter anderem darĂŒber gesprochen, wie Millionen von Menschen, darunter auch deutsche StaatsbĂŒrger, aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden könnten. Correctiv legte dabei detailliert dar, wie die âRemigrationâ â ein Euphemismus fĂŒr die geplante massenhafte Abschiebung â umgesetzt werden sollte.
Die EnthĂŒllungen fĂŒhrten zu einigen der gröĂten Proteste in der deutschen Geschichte, schwĂ€chte die AfD massiv in Umfragen, was bis heute nachwirkt, und machten international Schlagzeilen. Die AfD-Chefin Alice Weidel sah sich gezwungen, ihren persönlichen Referenten zu entlassen. Sogar die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen distanzierte sich von der AfD.
Wie ein AfD-Anwalt durch Klagen zu Nebensachen und andere Correctiv indirekt angreift
Ulrich Vosgerau, ein prominenter Anwalt der AfD, begann seine juristische Offensive gegen Correctiv mit dem Ziel, die GlaubwĂŒrdigkeit des investigativen Recherchedienstes zu untergraben. Anfangs verklagte Vosgerau Correctiv, wobei er versuchte, den Bericht als unrichtig und diffamierend darzustellen. Sein Ziel war es offensichtlich, einen juristischen Sieg zu erringen, der den Eindruck erwecken sollte, Correctivs Recherchen seien widerlegt worden, und damit die Reputation der AfD wieder herzustellen.
Er attackierte jedoch nie die zentralen Aussagen aus der Correctiv-Recherche, die wirklich zentral waren: Die Aussagen rund um MIgration und der Vertreibung auch deutscher StaatsbĂŒrger. Sondern nur nebensĂ€chliche Aussagen, die sich um seine Rolle als Teilnehmer beim Geheimtreffen drehten. Auch dort unterlag er ĂŒbrigens in zwei von drei Punkten. Er und rechte Medien inszenierten das jedoch trotzdem als die groĂe Widerlegung des Correctiv-Berichts.
Auch das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil festgestellt, dass bei den Punkten rund um Remigration, StaatsbĂŒrger und AusbĂŒrgerung alles korrekt war. Zitat vom Gericht dazu: âDie Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheitâ. Die AfD und ihre rechten Vorfeld-Medien versuchen seit Wochen erfolglos, Correctiv durch Propaganda in Verruf zu bringen und sind gescheitert. Sprich: In Potsdam wurde auch besprochen, deutsche StaatsbĂŒrger aus dem Land zu vertreiben.
Ausschnitt aus dem Gerichtsurteil, das Volksverpetzer vorliegtAbmahnungen, die nichts mehr mit der Correctiv-Recherche zu tun haben
Genau deshalb setzte Vosgerau seine Strategie fort. Er verklagte seither zahlreiche andere Medien, darunter regionale Zeitungen und Online-Plattformen, offensichtlich in der Hoffnung, das hier oder da schlampige Formulierungen angreifbar waren, und er diese Erfolge als Erfolge gegen den Correctiv-Bericht inszenieren könnte. Einige dieser Verfahren wurden tatsÀchlich teilweise aus seiner Sicht erfolgreich beendet.
Darunter erfolgreiche Abmahnungen wie gegen die SĂŒddeutsche, die fĂ€lschlicherweise berichtet hatte, die CDU habe gegen Vosgerau wegen dem Correctiv-Treffen seinen Parteiausschluss eingeleitet zum Beispiel. Auch ein Verfahren, das Vosgerau ironischerwise als Erfolg in seinem vermeintlichen Kampf gegen eine Correctiv-Kampagne mit âIrrefĂŒhrungenâ darstellt. Obwohl es weder was mit Correctiv, noch irgendetwas mit den Inhalten ihrer Recherche zu tun hat.
Seine Niederlagen lĂ€sst Vosgerau wiederum bequem unter den Tisch fallen, wie zum Beispiel unter anderem gegen Volksverpetzer oder Anwalt Chan-jo Jun. Und auch noch mal gegen Correctiv. Wie viele es tatsĂ€chlich waren, verrĂ€t er verdĂ€chtigerweise nicht. Diese anhaltenden, aber letztlich belanglosen rechtlichen Angriffe verdeutlichen, dass man offenbar bemĂŒht ist, die Wahrheit zu vertuschen, jedoch den Kern der Correctiv-Recherche nicht erschĂŒttern kann.
Geheimtreffen-Teilnehmer Vosgerau scheitert vor Gericht gegen Volksverpetzer
Der Prozess: Vosgerau gesteht indirekt die Richtigkeit von Correctiv
Im aktuellen Prozess vor dem Landgericht Hamburg, den Vosgerau gegen die grĂŒne BĂŒrgerschaftsfraktion fĂŒhrt, steht wieder der Correctiv-Bericht im Mittelpunkt. Anwalt Chan-jo Jun vertritt die grĂŒne BĂŒrgerschaftsfraktion in Hamburg. Auch der will Vosgerau bestimmte Aussagen zur Correctiv-Recherche aus einer Pressemitteilung und einem Antrag, den die BĂŒrgerschaftsfraktion im Landtag eingebracht hatte, verbieten.
Jun stellte Vosgerau eine Falle: Er argumentierte vor Gericht, dass die Beklagten das sagen dĂŒrften, denn die Correctiv-Recherche sei ja journalistisch und gerichtlich (in seinen zentralen Aussagen) bestĂ€tigt worden. Das zwang Vosgerau zur Klarstellung: Er musste vor Gericht argumentieren, dass die Kernaussagen von Correctiv nicht widerlegt, sondern schlichtweg nicht angegriffen wurden.
Auszug aus dem Schriftverkehr, der Volksverpetzer vorliegt
Dies widerspricht seiner bisherigen Litigation-PR-Strategie, die darauf abzielte, durch zahlreiche Klagen den Eindruck zu erwecken, Correctiv sei widerlegt worden. TatsÀchlich wurde der Bericht von Correctiv vor Gericht wirklich weder mehrfach noch vollstÀndig widerlegt. Ein Fakt, den Vosgerau nun unfreiwillig bestÀtigen musste. Denn genau seine Strategie war es bisher, diesen Eindruck zu erwecken.
Martin Sellner und die Definition von Remigration
Martin Sellner, der prominente Rechtsextremist und Teilnehmer des Potsdamer Treffens, hat kĂŒrzlich in einem Tweet zugegeben, dass die geplante âRemigrationâ auch die Vertreibung deutscher StaatsbĂŒrger umfasst. Und dass er das im Geheimtreffen in Potsdam auch besprochen hatte. Eines der zentralen Streitpunkte in dieser Debatte.
Dies widerspricht sogar den eidesstattlichen Versicherungen, die wĂ€hrend des Verfahrens abgegeben wurden und besagten, dass âzu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplantâ worden sei. Sellners EingestĂ€ndnis macht deutlich, dass die Strategie nicht nur auf AuslĂ€nder abzielt, sondern auch auf deutsche StaatsbĂŒrger, die als ânicht assimiliertâ gelten. Man könnte sagen: Genau die Aussage, die man verschleiern möchte.
Geheimtreffen-Teilnehmer gesteht, dass Correctiv Recht hatte
Das Bayerische Verwaltungsgericht MĂŒnchen (BayVG) hat kĂŒrzlich in einem separaten Urteil gegen die AfD Bayern klar definiert, dass âRemigrationâ nach Sellner Abschiebungen von deutschen StaatsbĂŒrgern einschlieĂt.
Dies bedeutet, dass die von Sellner und offenbar ja auch der AfD geplanten MaĂnahmen nicht nur auf AuslĂ€nder beschrĂ€nkt sind, sondern auch die Ausweisung von deutschen StaatsbĂŒrgern durch gesetzliche Ănderungen und den Entzug der StaatsbĂŒrgerschaft umfassen. Das Verwaltungsgericht spricht sogar von geplanten âGhettogesetzenâ. Sellner ist nicht die AfD, aber dass sich die AfD seine PlĂ€ne zu eigen machen scheint, zeigt, dass die Partei zu Recht vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird.
Dass es auch die ganze Zeit um deutsche StaatsbĂŒrger ging, war ja nie ein Geheimnis. Die geplanten âGhettogesetzeâ waren kein Geheimnis. Sellner hat das alles wortwörtlich in seinem Buch aufgeschrieben. Und man will uns erzĂ€hlen, das sei alles Erfindung von Correctiv gewesen?
Aus Sellners Buch
Das PR-Kartenhaus der Rechtsextremen bricht zusammen
In der Pressemitteilung der GrĂŒnen Hamburg und im Antrag, den die Fraktion im Landtag eingebracht hatte, wird der Begriff âDeportationâ verwendet. Jun argumentiert, dass das, was im Vorfeld gedacht oder besprochen wurde, als âDeportationâ bezeichnet werden kann. Chan-jo erklĂ€rt es in seinem Video:
Martin Sellner mache klar, dass er das, was er plant, nicht âDeportationâ nennen will. Doch bei genauerem Hinsehen lasse sich feststellen, dass die massenhafte, millionenfache Abschiebung von AuslĂ€ndern und das Vertreiben von StaatsbĂŒrgern, das dazu fĂŒhrt, dass diese das Land verlassen, durchaus als âDeportationâ bezeichnet werden könnte. Er nennt es âRemigrationâ, aber Remigration umfasse Abschiebungen, auch zwanghafte gegen den Willen, sowie Abschiebungen von Menschen, die eigentlich einen Aufenthaltstitel haben. Zudem beinhaltet sie die auĂer Landes Verbringung von StaatsbĂŒrgern. Dies geschieht jedoch auf Umwegen, indem zunĂ€chst die StaatsbĂŒrgerschaft aberkannt wird, was besonders bei Doppelstaatlern effektiv ist, oder indem Gesetze geĂ€ndert werden. Vor Gericht wurde bereits festgestellt, so Chan-jo, dass hierbei von kĂŒnftigen Gesetzen die Rede ist.
Also: Es wurde in Potsdam doch ĂŒber âRemigrationâ gesprochen, die AfD macht sich diese PlĂ€ne offensichtlich auch zu eigen, wie eine neue, beschlossene Resolution der AfD Bayern zeigen dĂŒrfte. Und âRemigrationâ sollte auch âDeportationâ genannt werden dĂŒrfen, argumentiert Jun und auch nach Definition des BayVG beinhaltet es die Vertreibung auch deutscher StaatsbĂŒrger. Alles das, was durch diese ganzen Verfahren geleugnet werden soll. Die Katze ist aus dem Sack.
Vosgeraus EingestĂ€ndnis, dass der Correctiv-Bericht nie wirklich angegriffen und damit nicht wie behauptet widerlegt wurde, und die Klarstellung des Verwaltungsgerichts, dass mit âRemigrationâ eben auch Vertreibungen deutscher StaatsbĂŒrger gemeint sind und waren, enthĂŒllt die SchwĂ€chen der Strategie, rechtsextreme PlĂ€ne durch juristische Angriffe in den Schatten zu stellen. Die zahlreichen juristischen Attacken und die scheinbare Erfolgsstory in den rechten Medien sind eine Illusion. In Wirklichkeit bleibt Correctiv im Recht.
Folgen und juristische Konsequenzen?
Vosgeraus EingestÀndnis und die neuen Erkenntnisse duch das bayerische Verwaltungsgericht könnten sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Geheimtreffen-Teilnehmer hatten nÀmlich zuvor eidesstattliche Versicherungen abgegeben. LTO schrieb dazu:
âIn den Versicherungen heiĂt es u.a., dass auf dem Treffen âweder ĂŒber eine Ausweisung von StaatsbĂŒrgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplantâ wurde, noch sei besprochen worden, âMenschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwĂ€hlen und aus Deutschland auszuweisenâ. Und ganz wichtig: Die Teilnehmer hĂ€tten âzu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplantâ.â
Wer vor Gericht lĂŒgt, riskiert Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren gemÀà § 156 StGB. Obwohl bisher keine Anzeigen eingereicht wurden, bleibt die Möglichkeit bestehen, dass weitere rechtliche Schritte folgen.
Correctiv hat Recht
Man sieht, dass Correctiv im Recht bleibt und Vosgerau und die AfD keine juristische Handhabe haben, die Wahrheit zu verschleiern. Vosgeraus EingestĂ€ndnis und Sellners BestĂ€tigung der Vertreibung deutscher StaatsbĂŒrger durch âRemigrationâ, sowie das neue Gerichtsurteil schwĂ€chen die rechte Inszenierung erheblich. Die PlĂ€ne zur massenhaften Abschiebung und Vertreibung, die Correctiv aufgedeckt hat, sind unangefochten. Ob man diese PlĂ€ne auch âDeportationâ nennen darf, wird sich demnĂ€chst in Hamburg entscheiden.
Die Strategie der Litigation-PR ist gescheitert und die RealitĂ€t ihrer extremen VertreibungsplĂ€ne steht klar und deutlich im Kontrast zu den Propagandanarrativen der Partei. Es dĂŒrfte eines der Argumente sein, die die erwartete Hochstufung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem begrĂŒndet. Eine Hochstufung, die fahrlĂ€ssig bis nach der Bundestagswahl verschoben wurde. Wer die WĂ€hler dennoch ĂŒber die Tatsachen ĂŒber diese Partei aufklĂ€ren möchte, kann diesen Artikel und die Informationen darin teilen.
AfD-Gutachten zurĂŒckgehalten: Der Verfassungsschutz schĂŒtzt die AfD
Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa
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