#VERKLAGT WEGEN #SOLAR – das kann auch DICH treffen!
#Christian_Lindner hat sich ein #Balkonkraftwerk gekauft und wurde deswegen von seinem #Vermieter verklagt. Wir haben dabei einige Widersprüche entdeckt.
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(DJ LAB) Bashkka verklagt den Frankfurter Flughafen
Die DJ Bashkka hat Klage gegen den Frankfurter Flughafen eingereicht. Während der Sicherheitskontrolle kam es laut der Anklage zu transphober Belästigung.Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Nein, die Bundesbank verklagt Sahra Wagenknecht nicht – Bild-Artikel ist gefälscht
Sahra Wagenknecht gibt bei Markus Lanz Investment-Tipps, wie man innerhalb von einigen Wochen eine Million Euro verdienen kann, heißt es angeblich bei der Bild-Zeitung. Was unglaublich klingt, ist es auch: Dahinter steckt eine weit verbreitete Betrugsmasche.
von Matthias Bau
25. Oktober 2024
Der gefälschte Artikel ist unter anderem mit einem Ausschnitt aus einer Sendung von Markus Lanz bebildert (Quelle: Scramjetgarden; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck) BehauptungSahra Wagenknecht sei einem Artikel der Bild-Zeitung zufolge von der Deutschen Bundesbank verklagt worden, weil sie bei Markus Lanz für eine Plattform für Kryptowährungen geworben habe.
Aufgestellt von: Facebook-Beitrag Datum:Manipuliert
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Manipuliert. Der angebliche Bild-Artikel ist eine Fälschung. Sahra Wagenknecht sprach nicht bei Markus Lanz über eine Plattform für Kryptowährungen und wird auch nicht von der Bundesbank verklagt.
Sahra Wagenknecht gibt bei Markus Lanz Investment-Tipps, über die dann die Bild-Zeitung berichtet? Was unglaublich klingt, ist es auch. Ein angeblicher Bild-Artikel, der auf Facebook kursiert, ist genauso gefälscht wie der angebliche Finanztipp von Wagenknecht zu Kryptowährungen.
Unseriöse Finanzplattformen versuchen mit gefälschten Medienberichten Nutzerinnen und Nutzer anzulocken. Für die Betrugsmasche missbrauchen sie Namen von Prominenten, in der Vergangenheit zum Beispiel von Alice Weidel, Carolin Kebekus oder Til Schweiger. Auch Sahra Wagenknecht wurde bereits vor zwei Monaten zum Ziel der Masche. Wir geben Tipps, wie solche Fälschungen zu erkennen sind.
Daran erkennen Sie, dass der angebliche Bild-Artikel über Sahra Wagenknecht eine Fälschung ist
Ein Blick auf die Adresse der Webseite (URL) zeigt, dass dort nicht „Bild.de“ steht, sondern „scramjetgarden.com“. Eine Adresse, die mit dem echten Medium nichts zu tun hat.
Darüber hinaus weist auch das Layout der Seite Unstimmigkeiten auf: Unter dem Titelbild fehlen die Quellenangabe, das Datum und der Name der Journalistin oder des Journalisten, die ihn geschrieben haben. Das ist aber bei Artikel der Bild Standard (Bild rechts). Unter dem Bild-Logo (oben links) fehlen zudem Angaben zur Rubrik, der der Artikel zugeordnet ist. Zu guter Letzt nutzt der gefälschte Artikel über Wagenknecht eine andere Schriftart als die echten Bild-Artikel.
Links, der gefälschte Artikel über Sahra Wagenknecht, rechts ein echter Artikel der Bild-Zeitung. Die Fälschung lässt sich unter anderem an der URL und der Schriftart erkennen. (Quelle: Scramjetgarden / Bild; Screenshot, Markierungen und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)Die Bilder im Artikel, die Sahra Wagenknecht zeigen, stammen aus einer Lanz-Sendung vom 19. September 2023. Darüber hatten wir bereits im August dieses Jahres berichtet. In der Sendung sprach Wagenknecht über die Gründung ihrer neuen Partei, Russlands Krieg gegen die Ukraine und die Ampel-Koalition. Um Kryptowährungen ging es darin nicht.
Um ganz sicherzugehen, ob ein Artikel echt oder gefälscht ist, hilft eine Stichwortsuche über eine Suchmaschine und in der Pressedatenbank Genios. Für „Wagenknecht+Bundesbank+Krypto“ finden sich dort keine Ergebnisse, die die Behauptung belegen würden.
Tradingplattform verlangt 250 Euro Startkapital – laut Verbraucherzentrale ein typisches Zeichen für Betrug
Wer dem Link im gefälschten Bild-Artikel folgt, landet bei einer Plattform namens Raterphal App, wo Nutzerinnen und Nutzer ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben sollen. Mit nur 250 Euro Startkapital soll man dann angeblich schnell hohe Gewinne machen können. Eine typische Masche, vor der die Verbraucherzentrale warnt. Die Plattform hat zudem kein Impressum und nur englischsprachige Geschäftsbedingungen– zwei weitere Anzeichen für unseriöse Online-Handelsplattformen.
Die Verbraucherzentrale rät dazu, in einer Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu prüfen, ob ein Anbieter eine Zulassung in Deutschland hat – „Raterphal App“ ist dort nicht zu finden. Alternativ kann man sich kostenfrei beim Verbrauchertelefon nach dem Anbieter erkundigen.
Redigatur: Uschi Jonas, Paulina Thom
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Author: Matthias Bau
#artikel #bundesbank #gefalscht #nicht #sahra #verklagt #wagenknecht
Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Eine Krypto-Masche missbraucht die Namen von prominenten Personen. Die Geschichte hat häufig dasselbe Muster: Die Deutsche Bundesbank habe Prominente verklagt, nachdem die im Fernsehen über Kryptowährungen gesprochen hätten. Darüber hätten bekannte Medien berichtet, deren angebliche Artikel dann auf Facebook verbreitet werden. Es traf schon Alice Weidel, Carolin Kebekus und Til Schweiger – in einem aktuellen Fall geht es um Sahra Wagenknecht.
„Die Deutsche Bundesbank verklagt Sahra Wagenknecht wegen ihrer Äußerungen in einer Live-Sendung“, heißt es in vermeintlichen Artikel der Bild-Zeitung. Es kursieren zwei Artikel-Versionen. Einmal habe Wagenknecht in der Sendung von Markus Lanz über die Krypto-Plattform „Immediate Flex“ zum schnellen Geldverdienen gesprochen habe, in einer anderen Version geht es um die Plattform „Immediate Core“ . Beide Artikel werden als Werbeanzeigen auf Facebook verbreitet und erreichten dort laut Angaben der Facebook-Werbebibliothek insgesamt tausende Menschen.
Die Aussagen von Wagenknecht sind erfunden. Wir geben hier Tipps, wie solche Fälschungen zu erkennen sind.
Angebliche Bild-Artikel über Sahra Wagenknecht sind gefälscht
Dass die vermeintlichen Bild-Artikel Fälschungen sind, zeigen die URLs „rebleta.pics“ und „techmedialivetoday.com“. Artikel der Bild-Zeitung gibt es unter „www.bild.de“. Auch das Layout ist anders. Es fehlen in der Fälschung mehrere Design-Elemente, wie zum Beispiel der Autorenname und das Datum über dem Text, . Auch die Schrift sieht anders aus.
Ein Vergleich zwischen einem echten Bild-Artikel (links) und einer der Fälschungen (rechts). Es fehlen in der schlechten Kopie mehrere Design-Elemente wie eine Bildunterschrift und der Autorenname (blau); auch die Schrift ist anders (gelb). (Quelle: Bild / Rebleta; Screenshot, Collage und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)Die Bilder im Artikel, die Sahra Wagenknecht zeigen, stammen aus einer Lanz-Sendung vom 19. September 2023, wie eine Bilder-Rückwärtssuche zeigt. Darin sprach Sahra Wagenknecht über ihre Parteigründung, Russlands Krieg gegen die Ukraine und die Ampel-Koalition. Um Trading-Plattformen für Kryptowährungen ging es in der Sendung nicht.
Krypto-Masche verbreitet sich international durch gefälschte Artikel
Ein weiteres Bild in dem Artikel hat nichts mit Lanz oder Wagenknecht zu tun. Es zeigt einen Mann vor einem Computer, der angeblich die Kryptoplattform testet. Im Artikel heißt es dazu: „Unser Chefredakteur beschloss, Immediate Flex [beziehungsweise Immediate Core] persönlich zu überprüfen und schrieb einen ausführlichen Bericht.“ Der Mann auf dem Foto ist nicht Bild-Chefredakteur Robert Schneider und auch nicht Chefredakteurin Marion Horn.
Stattdessen führt eine Bilder-Rückwärtssuche zu weiteren Fake-Artikeln, etwa auf Französisch oder Italienisch. Auch diese Artikel nutzen das Bild mit dem Mann vor dem Rechner und behaupten, Banken hätten Prominente verklagt, weil sie über eine Krypto-Software gesprochen haben. Es ist dieselbe Masche, nur die Namen der Software sind anders.
Anwälte warnen im Zusammenhang mit dem Namen Immediate Core teils vor Anlagebetrug
Die Anzeigen für beide Fake-Bild-Artikel wurden von Facebook-Seiten geschaltet, die erst am 16. und 17. August 2024 erstellt wurden. Die Seiten haben kein Impressum, fast keine Follower und werden auf Facebook als „AIDS-Beratungszentrum“ oder „Social Media-Agentur“ angegeben.
Die Seite, die eine der Anzeigen geschaltet hat, wurde erst am 17. August 2024 erstellt (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Klickt man auf die Facebook-Anzeigen, kommt man zu den jeweiligen Fake-Artikeln. Wer auf die Links dort klickt, gelangt zur Seite der beworbenen Finanzplattform. Auch sie hat kein Impressum, verlangt aber zur Registrierung, Daten wie Namen und E-Mail-Adresse anzugeben.
Wie wir bereits im Juli 2024 berichteten, gilt bei „Immediate Core“ Vorsicht. Anwaltskanzleien warnen zum Beispiel in Zusammenhang mit der Adresse „immediatecore.com“ vor Anlagebetrug. Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin informierte am 3. Juni 2024, dass die Betreiber „ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen“ anbieten würden.
Auch die Verbraucherzentrale warnt auf ihrer Webseite vor solchen Plattformen, die für digitale Währungen werben: Anfangs werde – wie auch in diesem Fall – nur ein kleines Startkapital von meist 250 Euro gefordert. Anschließend würden telefonisch weitere persönliche Daten für ein angebliches Handelskonto abgefragt. Dabei handele es sich um Betrug. „Nicht wenige Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass später ihre online geführten Konten abgeräumt wurden“, heißt es weiter. Es sei eine Masche unseriöser Anbieter, in Sozialen Netzwerken mit gefälschten Aussagen von Prominenten zu werben oder auf vermeintlich seriöse Nachrichtenseiten zu verlinken.
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Transparenzhinweis: CORRECTIV ist seit 2017 in einer Kooperation mit dem Facebook-Konzern Meta, um Desinformation auf dem Sozialen Netzwerk zu bekämpfen. Mehr Informationen zu der Kooperation erhalten Sie hier.
Redigatur: Sophie Timmermann, Paulina Thom
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Author: Viktor Marinov
#bundesbank #deutsche #krypto #masche #sahra #verklagt #wagenknecht
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Krypto-Fake: Nein, die Deutsche Bundesbank hat Joko Winterscheidt nicht verklagt
„Joko Winterscheidt wusste nicht, dass die Kamera noch aufzeichnete“, beginnt eine Werbeanzeige auf Facebook. Sie verlinkt gefälschte Artikel, in denen der Moderator angeblich für die Krypto-Plattform Immediate Core wirbt. Dahinter steckt vermutlich eine Betrugsmasche.
von Sarah Thust
17. April 2024
Die Facebook-Beiträge behaupten, Joko Winterscheidt sei „am Ende seiner Karriere“ – sie führen jedoch zu einem gefälschten ZDF-Artikel (Quelle: Facebook; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck) BehauptungJoko Winterscheidt sei laut einem Artikel von der Deutschen Bundesbank verklagt worden, weil er über eine Krypto-Plattform gesprochen habe.
Aufgestellt von: Beiträge auf Facebook und Instagram Datum:Manipuliert
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Manipuliert. Der Artikel über Joko Winterscheidt ist nicht auf der Webseite des ZDF erschienen, die Seite ist eine Fälschung. Sie hat kein Impressum – das Vorgehen passt zu einer Masche, mit der intransparente Krypto-Plattformen Anleger locken.
Seit Anfang April 2024 behaupten mehr als 35 Werbeanzeigen auf Facebook (PDF zum Download), dass der Moderator Joko Winterscheidt „am Ende seiner Karriere“ sei. Obwohl in den Facebook-Beiträgen das Logo der ARD-Tagesschau zu sehen ist, verlinken sie auf einen schlecht gefälschten ZDF-Artikel. Darin heißt es, die Deutsche Bundesbank verklage den Moderator, weil er in einer TV-Sendung über die Krypto-Plattform Immediate Core gesprochen habe.
Eine Suche nach der Überschrift des Fake-Artikels auf der offiziellen und bei Google liefert keine Treffer (Stand 17. April 2024). Die Anzeigen wurden von Facebook-Seiten mit Namen wie „Finanzielle Unabhängigkeit“ oder „Technology Today“ veröffentlicht. Wer sie verwaltet, ist nicht ersichtlich – sie haben kaum Follower und keine anderen Beiträge veröffentlicht.
Ein Klick auf die Anzeigen führt auf Internetadressen wie techbusinessmusic.com oder techainewsmedia.com. Dort findet sich kein Impressum, dafür der gefälschte ZDF-Artikel und ein Registrierungsformular, mit dem Kontaktdaten abgefragt werden. Wer seine Daten dort eingibt, weiß nicht, was damit passiert – einen Ansprechpartner gibt es nicht. Warum das ein Zeichen sein kann, dass die Seite unseriös ist, haben wir in diesem Text erklärt.
Nutzerinnen und Nutzer werden beim Klick auf das Angebot in dem Fake-Artikel auf dieses Formular umgeleitet. Dort sollen sie Kontaktdaten eintragen – es ist unklar, was damit passiert. (Quelle: Techainewsmedia; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Die Anzeigen leiten auf eine intransparente Plattform für Kryptowährung ohne Ansprechpartner
Über eine Plattform für Kryptowährung können zum Beispiel digitale Währungen eingetauscht werden. Die Webseite von Immediate Core verspricht hohe Gewinne, doch wer dahintersteckt und wie das konkret funktionieren soll, steht nicht auf der Webseite. Ebenfalls auffällig: Die gefälschten Seiten werden nach einiger Zeit häufig gelöscht.
Auf der Webseite der Verbraucherzentrale steht, dass es sich dabei oft um unseriöse Trading-Plattformen handele: „Bei einem sozialen Netzwerk wird Werbung geschaltet, die mit einem gewinnsicheren Handelssystem lockt. Teils wird dafür auf vermeintlich seriöse Nachrichtenseiten verlinkt oder mit gefälschten Aussagen von Prominenten geworben.“
Aus früheren Recherchen von CORRECTIV.Faktencheck ist bekannt: Hinter dem gefälschten ZDF-Artikel steckt eine Betrugsmasche, die seit Monaten immer wieder mit verschiedenen Prominenten und Politikerinnen kursiert. Betroffen waren unter anderem Til Schweiger, Annalena Baerbock oder Alice Weidel. Das Medienmagazin Zapp berichtet darüber ausführlich.
Redigatur: Matthias Bau, Steffen Kutzner
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Author: Sarah Thust
#bundesbank #deutsche #krypto #nicht #verklagt #winterscheidt
Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Laut einem vermeintlichen Tagesschau-Artikel warb Alice Weidel in der Sendung von Markus Lanz für eine Bitcoin-Software zum schnellen Geldverdienen. Daraufhin habe die Bundesbank sie verklagt, heißt es in dem Text. Doch der Artikel ist gefälscht; Weidel hat bei Lanz über etwas ganz anderes gesprochen.Zur Quelle wechseln
Author: Viktor Marinov
#alice #artikel #bundesbank #deutsche #gefalschter #tagesschau #verklagt
Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Auf Facebook kursiert ein Artikel der Tagesschau, demzufolge der Schauspieler in der Sendung von Markus Lanz eine Plattform für Bitcoins beworben habe. Doch der angebliche Artikel ist gefälscht. Dahinter steckt Werbung für ein unseriöses Finanzangebot.Zur Quelle wechseln
Author: Paulina Thom
#artikel #bundesbank #deutsche #nicht #schweiger #tagesschau #verklagt
Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.Der Autor ist…
Sind die Geschäfte zwischen dem Datenhändler Acxiom und der Scoring-Firma CRIF datenschutzkonform? Darüber muss der Hessische Datenschutzbeauftragte entscheiden. Weil die Nichtregierungsorganisation noyb weitere Informationen zu dem Verfahren einfordert, geht der Databroker juristisch gegen die Aufsichtsbehörde vor.
Verfahren gegen Datenhändler: Kein Aktenzugang für noyb? – Public Domain Midjourney / a file cabinet sealed with barrier tapeDie Nichtregierungsorganisation noyb wirft dem Datenhändler Acxiom Verfahrensverzögerung vor. Im Frühjahr hatte sie im Fall einer laufenden Beschwerde gegen Acxiom Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde beantragt, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI). Der Adresshändler reagierte mit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen die Behörde, um jede Art von Akteneinsicht durch die NGO zu verhindern.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Verfahren, das noyb vor zwei Jahren gegen die Kreditauskunftei CRIF und den Datenhändler Acxiom angestrengt hatte. Die Privacy-Organisation wirft CRIF vor, massenhaft Namen, Geburtsdaten und Adressen von Millionen Deutschen bei Acxiom einzukaufen, einem der größten Databroker der Welt. Obwohl die Daten ursprünglich für Marketingzwecke von Acxioms Kunden erhoben worden seien, nutze CRIF sie dazu, um deren Kreditwürdigkeit zu beurteilen.
Das geschehe in der Regel ohne Einwilligung der Betroffenen, diese würden nicht einmal über die Verarbeitung ihrer Daten informiert. „Die Kreditwürdigkeit von Millionen Menschen heimlich und mit Hilfe von Daten eines Adresshändlers zu berechnen, ist ein Paradebeispiel für unrechtmäßige Datenverarbeitung unter der DSGVO“, kritisiert Marco Blocher, Datenschutzjurist bei noyb. „Die Verarbeitung erfolgt im Geheimen, zieht eine unrechtmäßige Änderung des Verarbeitungszwecks nach sich – und ihr fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage.“
noyb sieht Klage als SLAPP
Ausgelöst wurde die Untersuchung der hessischen Aufsichtsbehörde, weil eine betroffene Person gemeinsam mit noyb Beschwerde gegen Acxiom eingelegt hatte. Grundsätzlich gewährt das hessische Datenschutzrecht den Beteiligten in solchen Fällen Akteneinsicht – zumindest solange kein Rechtsgrund dagegen spricht, etwa der Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Tatsächlich hatte Acxiom selbst ebenfalls Akteneinsicht beantragt und diese gewährt bekommen.
Die Hessische Datenschutzbehörde bestätigt auf Anfrage, dass Acxiom gerichtlich gegen die Akteneinsicht vorgeht und eine einstweilige Verfügung vorliegt. Weiter möchte sich die Behörde zu dem Fall jedoch nicht äußern, da in der Sache derzeit ein Verfahren beim Verwaltungsgericht laufe.
noyb wertet in einer Pressemitteilung das Agieren des Datenhändlers offen als strategisches Vorgehen, um das Verfahren und die Arbeit von noyb zu behindern. Die Klage gegen die Behörde sei „eine SLAPP-ähnliche Maßnahme“, so noyb. SLAPP steht für „Strategic Lawsuit Against Public Participation“ und meint strategische Gerichtsverfahren, die sich gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit richten. „Durch die Einreichung missbräuchlicher Anträge in Kombination mit den abschreckenden Kosten und der Komplexität von Gerichtsverfahren sowie der häufigen Überlastung der Gerichte sollen Einzelpersonen und NGOs wie noyb davon abgehalten werden, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.“
Zwei Jahre Stillstand?
Tatsache ist, dass Acxiom und CRIF ihre Geschäftsmodelle weiterverfolgen, solange das Verfahren läuft. Erst im Frühjahr dieses Jahres hatte die österreichische Datenschutzbehörde in einem vergleichbaren Fall erhebliche Datenschutzverstöße festgestellt. Auch dieses Verfahren war von noyb angestoßen worden, auch damals ging es um Datenkäufe der Firma CRIF. Allerdings hatte die Firma in Österreich die Daten vom Adresshändler AZ Direct erworben, einem Tochterunternehmen von Bertelsmann.
NOYB übt in diesem Zusammenhang auch deutliche Kritik an den Datenschutzbehörden in Hessen und Bayern. Letztere ist für das Verfahren gegen CRIF zuständig. Seit zwei Jahren herrsche „Stillstand“, so die Nichtregierungsorganisation.
Diesen Vorwurf will die Hessische Datenschutzbehörde nicht auf sich sitzen lassen. Eine Sprecherin der Behörde teilt auf Anfrage mit: „Nachdem dem zuständigen Referat zwei weitere Mitarbeiter zugeordnet werden konnten, wurde die Prüfung in der zweiten Hälfte 2022 intensiviert und von Acxiom um Stellungnahme und Vorlage von Unterlagen gebeten.“ Seitdem erfolge ein reger Austausch mit den Rechtsanwält:innen von Acxiom. „Verzögert wurde der Verlauf des Verfahrens dabei einerseits durch zeitweise personelle Engpässe vonseiten des HBDI und andererseits durch die wechselhafte Kooperationsbereitschaft vonseiten der verantwortlichen Stelle.“
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Author: Ingo Dachwitz
#acxiom #akteneinsicht #datenhandler #durch #gegen #hessische #verklagt
Sind die Geschäfte zwischen dem Datenhändler Acxiom und der Scoring-Firma CRIF datenschutzkonform? Darüber muss der Hessische Datenschutzbeauftragte entscheiden. Weil die Nichtregierungsorganisation noyb weitere Informationen zu dem Verfahren einfordert, geht der Databroker juristisch gegen die Aufsichtsbehörde vor.