Unangenehm zu sehen, dass sich das Konzept von Eltern-Kind-Entfremdung und die Mentalität dahinter bis heute hält.

"Kinderschutz" ist dabei meist nur eine Ausrede und es geht eigentlich um die Bedürfnisse von Erwachsenen.
Vor allem das Bedürfnis, gefühlte Besitzansprüche zu wahren.

Leider geht die Fähigkeit zur Introspektion bei vielen Menschen nicht so weit.

https://taz.de/Umstrittenes-Buch/!6143384/

#ElternKindEntfremdung #KindesMissbrauch #Narzissmus #Rowohl #VäterRechtler

Umstrittenes Buch: Rowohlt geht Väterrechtlern auf den Leim

Der Rowohlt Verlag will mit einem Buch über Eltern-Kind-Entfremdung ein vermeintliches Tabu brechen. Nach Kritik an Desinformation rudert er zurück.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Väterrechtler: Wenn Medien eine Pseudowissenschaft verteidigen

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Väterrechtler: Wenn Medien eine Pseudowissenschaft verteidigen

von Matthias Meisner | Juni 20, 2025 | Aktuelles

Es ist ein Kampfbegriff der Väterrechtler: Eltern-Kind-Entfremdung. Das Konzept, laut dem ein Kind ein Elternteil ablehne, weil es vom anderen manipuliert werde, gilt als überkommen und fachwissenschaftlich überholt. Dennoch machen sich auch Qualitätsmedien immer wieder zum Lautsprecher der Theorie.

Der Fall sticht heraus: Anfang Oktober 2024 veröffentlichte der „Spiegel“ im gedruckten Heft ein mehrseitiges Porträt eines Umgangspflegers, der bei Konflikten von Trennungseltern vermitteln soll.

Der im „Spiegel“ geschilderte Fall ist krass. Ein zehnjähriger Junge soll laut Gerichtsbeschluss Umgang mit seinem Vater haben, obwohl dieser die Halbschwester sexuell missbrauchte und deshalb drei Jahre im Gefängnis saß. Der Umgangspfleger findet das gut – obwohl ein Gutachten nicht ausschließen konnte, dass der Vater pädophil sei.

Umgang mit Sexualstraftäter

Der Umgangspfleger wird von der „Spiegel“-Redakteurin Heike Klovert damit zitiert, dass er nicht glaube, dass der Junge „bei seinem Papa sexuelle Übergriffe fürchten muss“. Er habe die beiden mehr als drei Jahre lang viele Stunden beobachtet, und „kein einziges Indiz dafür gesehen“, dass der Junge „bei seinem Vater nicht gut aufgehoben wäre“, sagt dieser.

Klovert fragt in ihrem Beitrag: „Könnte er sich trotzdem irren?“ Und lässt den Umgangspfleger antworten: „Ja, ein Restrisiko bleibt immer. Würden wir das auf null setzen wollen, müssten wir andere Rechte einschränken, etwa das Recht eines Kindes, Zeit mit seinem Vater zu verbringen.“ Mit anderen Worten: Er hält das Risiko eines sexuellen Missbrauchs für weniger gefährlich ist als das Risiko eines Kontaktabbruchs zum Vater.

Der Umgangspfleger heißt Jorge Guerra González. Er ist in der Szene recht bekannt, denn er ist ein wichtiger Apologet der Theorie der Eltern-Kind-Entfremdung, die zurückgeht auf das vom US-Kinderpsychologen Richard Gardner in den 1980er Jahren beschriebene sogenannte Parental Alienation Syndrome (PAS).

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss im November 2023 festgehalten, das Konzept gelte „fachwissenschaftlich als widerlegt geltendes Konzept“, es biete „keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung“.

Waghalsige Thesen

Und knapp ein Jahr später bringt der „Spiegel“ einen Mann groß raus, der den Umgang eines Kindes mit einem verurteilten Sexualstraftäter verteidigt? Einen, der in Aufsätzen und Vorträgen sagt, die „Lebenszufriedenheit der ehemaligen Entfremdungskinder ist deutlich geringer als die von Erwachsenen, die in intakten Verhältnissen aufgewachsen sind“. Der behauptet, ihre psychische und physische Gesundheit seien „erheblich schlechter“.

Wer nicht mit beiden leiblichen Eltern aufwachse, ist Guerra zufolge in deutlich höherem Maß Gefahren wie „psychischen Störungen, Subtanzabhängigkeiten und Kriminalität“ ausgesetzt. Guerra fordert, Eltern-Kind-Entfremdung zu bestrafen: „Ohne stärkeres Unrechtsbewusstsein“ werde es schwierig bleiben, die „derzeitige De-facto-Toleranz“ gegenüber den Strategien der Eltern-Kind-Entfremdung zu durchbrechen, schreibt er auf LinkedIn.

Im September 2024 – also vor dem Erscheinen des „Spiegel“-Textes – trat Guerra als Redner auf einer internationalen Konferenz zum Thema in der norwegischen Hauptstadt Oslo auf. Dort wurde er angekündigt als einer, der „die Langzeitauswirkungen der Elternentfremdung auf die kindliche Gehirnentwicklung“ analysiert habe. Es war nur eine weitere seiner vielen waghalsigen Thesen.

In der Fachwelt wunderten sich viele nach Erscheinen des „Spiegel“-Porträts über Guerra. Die Buchautorin Sonja Howard („Im Zweifel gegen das Kind. Wie Gerichte, Jugendämter und Polizei die Kinderrechte mit Füßen treten“) kommentierte irritiert ein Instagram-Posting des „Spiegels“: „Der kriegt eine Plattform?“, dazu ein trauriges Emoji. Guerra verwende das unwissenschaftliche Konzept des PAS und poste „abstruse Studien“, nach denen Frauen in Beziehungen ebenso häufig gewalttätig seien wie Männer, schrieb Howard. Es sei „einfach so krank, wie im Familienrecht am laufenden Meter Kinder gegen ihren Willen in Umgänge gezwungen werden“. Immer wieder poche der Staat auf „das Elternrecht. Dieser Wahnsinn muss endlich ein Ende haben.“

Beschwerde des Weißen Rings

Viola Worsch, eine Funktionärin der Opferschutzorganisation Weißer Ring aus Thüringen, formulierte eine Beschwerde an den „Spiegel“. Sie schrieb in ihrer dem Volksverpetzer vorliegenden Mail, der Text sei ein „Schlag ins Gesicht“ von Frauen und Kindern, die von physischer und/oder psychischer häuslicher Gewalt betroffen seien. und die darum kämpfen müssten, dass ihnen geglaubt werde. Die damit zurechtkommen müssten, dass Kinder immer wieder „ins Heim gesteckt werden, wenn sie sich weigern, den gewalttätigen Vater zu treffen oder gar bei ihm zu leben“. Der Kinderschutz solle tatsächlich nachrangig zum Persönlichkeitsschutz eines Straftäters gehen? Die „Spiegel“-Autorin „hat sich scheinbar nicht mit Täterstrategien im pädokriminellen Milieu beschäftigt“, kritisiert Worsch.

Die „Spiegel“-Geschichte über Guerra und seine fragwürdigen Positionen ist kein Einzelfall. Immer wieder wird in etablierten Medien vermeintlichen Expert:innen zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung Glauben geschenkt, von den „Kieler Nachrichten“ über die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) bis zur „Neuen Zürcher Zeitung“. Manchmal werden sie in diesem Zusammenhang dann als Fachleute „zum Thema Kindeswohl“ aufgewertet oder stellvertretend für „die Wissenschaft“ zitiert.

Die Väterrechtler-Lobby

Die Väterrechtler-Lobby, die 2023 in einer Correctiv-Recherche „Väterrechtler auf dem Vormarsch“ ausführlich seziert wurde, leistet mit der Platzierung von solchen „Experten“ in den Medien ganze Arbeit. Der Einsatz von Organisationen, die gegen diese Einflussnahme kämpfen, wirkt dann oft wie einer gegen Windmühlenflügel.

„Dass Kinder gegen ihren Willen zum Vater geschickt werden, selbst wenn der gegen die Mutter oder die Kinder gewalttätig ist, ist kein Einzelfall“, warnt der Deutsche Juristinnenbund. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) erklärt, Vergleichsstudien von Kindern mit regelmäßigem Kontakt und Kindern mit seltenem oder gar keinem Kontakt zum anderen Elternteil würden „nur geringe Unterschiede im Wohlbefinden, der psychischen Gesundheit oder den sozialen Fähigkeiten“ zeigen. Er widerspricht damit Thesen wie denen des Umgangsbegleiters Guerra.  

Eine Bühne bei Riffreporter

Jorge Guerra González und seine Mitstreiter bleiben als Gesprächspartner der Medien trotzdem gefragt. Anfang Juni tauchte Guerra in einem Beitrag des Portals Riffreporter auf. Die freie Journalistin Stefanie Unbehauen hatte ein langes Interview mit ihm geführt. Dort nennt Guerra als „Konsequenz der biologisch begründbaren Bindungstheorie“, dass kleine Kinder keine Elterntrennung wünschen und fehlenden Elternteilen „oft Jahre lang“ nachtrauern würden. Biologisch begründbar? Das dürfte in der Bindungsforschung eine Einzelmeinung sein.

In anderen Passagen des Interviews nimmt Unbehauen Argumente auf, die oft auch von Väterrechtsverbänden vorgetragen werden. Beispielsweise – eine der Grundlagen der pseudowissenschaftlichen Entfremdungstheorie -, dass Elternteile falsche Vorwürfe erheben, um sich Vorteile in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren zu verschaffen. „Solche Vorwürfe gibt es leider, und zwar relativ oft“, sagt Guerra. Er gehe immer von beiden Hypothesen aus: „Ist das Kind tatsächlich gefährdet oder will man mich in die Irre führen und meine Tätigkeit zu kindeswohlwidrigen Handlungen bewegen?“

Petition zu „Gewaltschutz im Familienrecht“

Wohin solches Misstrauen führen kann, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem im Dezember 2024 vorgestellten Monitor „Gewalt gegen Frauen“ festgehalten: Die Praktiken in Familiengerichtsverfahren „haben zur Folge, dass Betroffene häuslicher Gewalt und ihre Kinder befürchten müssen, ihnen werde nicht geglaubt. Sie verzichten daher auf die Geltendmachung ihrer Gewalterfahrung, um mögliche negative Folgen und eine weitere Verschlechterung ihrer Lage zu vermeiden.“

Christina Mundlos, die ebenfalls ein Buch zum Thema geschrieben hat („Mütter klagen an. Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht“), startete diese Woche eine Petition zum Thema „Gewaltschutz im Familiengericht“. In der Begründung der Petition heißt es, hinter dem Konzept der Eltern-Kind-Entfremdung stecke eine Täter-Opfer-Umkehr par excellence. „Gewalt und Missbrauch werden geleugnet oder verharmlost. Als eigentliche Kindeswohlgefährdung betrachtet wird jede Mutter, die ihr Kind schützen will.“ Ähnlich deutlich wurden Heiko Rahms und Stephanie Schmidt in ihrem im April im Deutschlandfunk ausgestrahlten Feature „Die Entfremdungs-Lüge“.

Eine illiberale, unwissenschaftliche Ideologie

Es geht bei diesem Thema nicht um unterschiedliche Meinungen zu einem Sachverhalt. Sondern darum, ob jemand Propaganda für eine illiberale, unwissenschaftliche Ideologie macht. Und auch darum, welche Plattformen in den Medien er (oder sie) bekommt.

Der Autor dieses Textes hat dieses Problem beispielhaft im Mai 2024 an einer „Stern“-Titelgeschichte über Trennungskinder beschrieben, in der der Bremer Psychologe Stefan Rücker eine zentrale Rolle spielte. In der „Stern“-Story kamen die vielen Kinder nur am Rande vor, die in toxischen Beziehungen lebten oder leben und die dennoch auch nach häuslicher Gewalt oder Missbrauch von den Institutionen – Jugendämtern oder Gerichten – zum Umgang mit beiden Elternteilen gezwungen werden. Juristische Angriffe Rückers gegen den Volksverpetzer-Beitrag blieben erfolglos.

Abmahn-Attacken: Wie Väterrechtler Volksverpetzer einschüchtern wollen

Psychologe im Einsatz für Christina Block

Rücker plädiert auf seiner Homepage: „Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmisshandlung und für mich ein Verbrechen an der seelischen Entwicklung von jungen, orientierungsbedürftigen Menschen. Es ist sogar schlimmer als körperliche Verletzungen, weil sie heilen.“ Verharmlost der der Psychologe hier körperliche Gewalt?

Immer wieder wird Apologet:innen der Entfremdungs-Theorie dennoch das Mikrofon gereicht. Im Februar 2024 wurde Rücker vom WDR als Experte zum Streit um die Kinder der Steakhaus-Erbin Christina Block in den „Beziehungs-Podcast“ von Lisa Ortgies geholt.

Wie befangen und auch fragwürdig ein „Experte“ wie Stefan Rücker sein kann, beschrieb Anne Kunze dann im April 2025 in der „Zeit“. In ihrer Investigativrecherche zum Fall der entführten Kinder heißt es, dass Rücker mehrere Gutachten für Christina Block verfasst hat.

Die „Zeit“ schreibt: „Rücker, der auf seiner Homepage mit den Worten ,Dr. Stefan Rücker, der Wegweiser aus Ihrem Eltern-Konflikt‘ für sich wirbt, ist ein Verfechter der wissenschaftlich umstrittenen Entfremdungs-Theorie. Demnach kann es einem Elternteil gelingen, ein Kind bis zur vollständigen Ablehnung gegen den anderen Elternteil aufzubringen. Laut der Tabelle auf Christina Blocks Laptop erhält Stefan Rücker 40.000 Euro. In einem seiner Gutachten, die Christina Block bei Gericht einreicht, schreibt er, David und Emma seien durch ihren Vater von der Mutter entfremdet worden. Mit den Kindern gesprochen hat der Psychologe für das Gutachten allerdings nicht.“

Lob von Väterrechtlern

Im Juli startet der Strafprozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte. Ihr wird vorgeworfen, die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Stefan Rücker derweil wurde von Stefanie Unbehauen für deren erst vor einigen Tagen veröffentlichten zweiten Riffreporter-Text befragt. Thema diesmal: Wechselmodell nach Trennung.

Riffreporter stellt Rücker im Bildtext vor als „einen der deutschlandweit bekanntesten Experten in Fragen des Kindeswohls und Umgangsrechts“. Und die Reporterin Unbehauen, die bei Riffreporter neu dabei ist, bewirbt sie auf Twitter als „offen, ehrlich, nah dran“: Sie breche Tabus und schaue hin, wo andere wegsehen.

Markus Witt, langjähriger Funktionär des Väterrechtler-Verbands Väteraufbruch für Kinder, ist voll des Lobes für die Arbeit von Unbehauen: „Themen, die Menschen beschäftigen und belasten, die in unserer heutigen Zeit aber kaum Raum finden und so das Leiden der Betroffenen noch vergrößern“, schreibt er auf LinkedIn in einem Kommentar zum Jahresrückblick 2024 von Unbehauen. Der „Stern“ unterdessen veröffentlichte im Januar 2025 gleich das nächste Interview mit Stefan Rücker und ließ ihn „Verhaltensregeln“ zu Fällen von Trennung mit Kindern erteilen.

„Spiegel“ wiegelt ab

Bei der notwendigen Selbstkritik von Medien nach solchen einseitigen Beiträgen hapert es.

Nach ihrer Kritik an der „kruden“ Arbeit des „Spiegels“ bekam Viola Worsch vom Weißen Ring eine Antwort mit Textbausteinen aus der Abteilung „Leserservice“:

„Vielen Dank für Ihre offenen Worte und die Zeit, die sie sich dafür genommen haben. Die Redaktion ist an Kritik interessiert und nimmt sie sehr ernst. Daher haben wir Ihre E-Mail an die Chefredaktion weitergeleitet. […] Naturgemäß gibt es auch innerhalb der Redaktion unterschiedliche Blickwinkel und Einschätzungen. Deshalb sind uns auch die Sichtweisen der Leserschaft so wichtig.“

Von der „Spiegel“-Chefredaktion hat Viola Worsch nichts mehr gehört.

Ein Sprecher der „Spiegel“-Unternehmenskommunikation sagte zu dem Vorgang auf Anfrage des Volksverpetzers, die Anmerkungen von Frau Worsch seien „aufmerksam zur Kenntnis“ genommen worden. Aufgrund der Vielzahl an Zuschriften könne jedoch nicht auf jede individuell eingegangen werden.

Das im Artikel über den Umgangspfleger behandelte Thema ist seit langem Gegenstand kontroverser Diskussionen in der Öffentlichkeit und den Medien. „Vor diesem Hintergrund bemüht sich der Beitrag um eine möglichst sachliche und umfassende Darstellung. Er beschreibt den Sachverhalt sowie die Perspektiven der handelnden Personen ausgewogen.“

Artikelbild: canva.com

Passend dazu:

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#medien #pseudowissenschaft #vaterrechtler #verteidigen

Matthias Meisner

Volksverpetzer

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An vielen Fa­mi­li­en­ge­rich­ten finden #Gewaltopfer kaum Gehör. Liegt das auch an der Wei­ter­bil­dung für Richter? Eine Dozentin in Sachsen greift rechte Ar­gu­men­te auf

Von Matthias #Meisner

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Kampfbegriffe der Väterrechtler

An vielen Familiengerichten finden Gewaltopfer kaum Gehör. Liegt das auch an der Weiterbildung für Richter? Eine Dozentin in Sachsen greift rechte Argumente auf

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Dieser Text hätte nicht erscheinen sollen. Der Rechtsanwalt des Bremer Psychologen Stefan Rücker hat uns ausdrücklich untersagt, aus dem Abmahnschreiben zu zitieren, das Woche nach unserer Recherche zur Titelgeschichte des „Stern“ einging: Das Hamburger Magazin war auf die Propaganda der Väterrechtler-Szene hereingefallen. Der Volksverpetzer titelte: „Trennungs-Kinder: Verzerrte ,Stern‘-Story“. Rücker wurde genannt als „einer der wichtigsten Lobbyisten der Väterrechtsbewegung“, ihm hatte die Redaktion aus Hamburg in besonderem Maße Glauben geschenkt.

Wie „Stern“ auf Väterrechtler-Propaganda hereinfiel

Wir sollen nicht über die Abmahnung sprechen dürfen?

Der Rücker-Anwalt schrieb, seine Abmahnung diene „lediglich der Rechtswahrung seines Mandanten“ und sei „nicht als Stellungnahme zum Zwecke der öffentlichen Kommentierung“ vorgesehen: „Eine Wiedergabe dieses Schreibens durch Sie, gleichwohl ob durch Abbildung, wörtliches oder sinngemäßes Zitat, hat daher zu unterbleiben.“

Die Volksverpetzer-Redaktion hat sich dennoch entschieden, den Vorgang transparent zu machen – als einen der Einschüchterungsversuche, wenn es um unbequeme Recherchen geht. Oder zugespitzt: um den Versuch, uns mundtot zu machen. Zu verbieten, publik zu machen, wenn juristisch gegen uns vorgegangen wird.

An keinem der Punkte in der Abmahnung ist etwas dran

Rücker will nach Forderung seines Anwalts beispielsweise nicht mehr als „Ratgeber, Unterstützer und Vortragsreisender für verschiedene Verbände in der Väterrechtler-Szene“ wie den Väteraufbruch für Kinder (VafK) gelten. Man soll ihm nicht vorwerfen, dass er in der Diskussion um Sorgerechtskonflikte körperliche Gewalt verharmlost habe. Dass seine Beratungsfirma als GmbH ein „offenbar lukratives“ Geschäft sei. Es gefiel ihm auch nicht, dass ihn die Buchautorin Christina Mundlos („Mütter klagen an“) einen „patriarchalen Frauenhasser“ genannt und der Volksverpetzer das zitiert hat. Und auch mochte er nicht als einer dastehen, der an dem überkommenen Begriff der Eltern-Kind-Entfremdung festhalte, der „fachwissenschaftlich als widerlegt“ gilt.

Wenn man das Schreiben des Rücker-Anwalts Punkt für Punkt auseinandernimmt, kommt heraus: An keinem der Punkte in der Abmahnung ist etwas dran. Aber man kann es ja mal versuchen.

Falsch zitiert? Oh. Nein. Doch

Um es an einem Beispiel konkret zu machen: Im Volksverpetzer wurde an ein Rücker-Interview 2020 mit dem MDR erinnert. Der Sender zitierte den Psychologen damals mit dem Satz, Eltern-Kind-Entfremdung sei „sogar schlimmer als körperliche Verletzungen, weil die heilen“.

Rückers Anwalt schreibt dazu, das Zitat sei „falsch“. Und behauptet über seinen Mandanten: „Eine derart undifferenzierte Äußerung würde er auch nicht tätigen, denn als erfahrener Psychologe ist meinem Mandanten natürlich bekannt, dass körperliche Gewalt stets auch eine psychische Komponente besitzt, mithin schon denklogisch nicht weniger schlimm als diese sein kann.“

Als der MDR das angeblich falsche Zitat aus dem Interview vor dreieinhalb Jahren auf Facebook verbreitete, wurde es von Anhängern des Bremer Psychologen viele hundertmal geteilt. Ein Duz-Freund Rückers kommentierte eines der Postings: „Ich ziehe den Hut, Stefan!“ Rücker antwortete damals in dem sozialen Netzwerk: „Lieben Dank Thorsten.“ Die Kommentare wurden inzwischen gelöscht, aber wir haben noch Screenshots davon.

Der Anwalt des Volksverpetzers schreibt jetzt dazu: „Es ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass Ihr Mandant hier falsch zitiert wird oder sich auch nur falsch zitiert fühlte.“

Erstberatung für 570 Euro

So schräg wie zu diesem Punkt, wird von Rücker auch zu weiteren diskutiert. „Fraglich ist, wie Sie die angeblich offenbare Lukrativität des Geschäfts meines Mandanten bemessen und beweisen wollen“, schreibt sein Anwalt. Dabei hätte er selbst auf der Internetseite seines Mandanten nachsehen können, dass der Psychologe für eine 90-minütige Erstberatung „höflich 570 Euro in Rechnung“ stellt.

Rücker bestreitet auch, dass er sich bei Partnern seiner Mission stark auf die Väterrechtler-Szene fokussiert hat. Sein Anwalt schreibt, er sei „kein Lobbyist irgendeiner Bewegung“, werde „wegen seiner Expertise als Wissenschaftler und Praktiker auch von Elterngruppen und Verbänden verschiedenster Ausrichtung, z.B. auch dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, eingeladen“.

„er hat offensichtlich seine wissenschaftlich neutrale Rolle verlassen“

Die Bundesgeschäftsführerin des VAMV, Miriam Hoheisel, vom Volksverpetzer zu dieser Einlassung befragt, schreibt zurück: „Wir haben Herrn Rücker 2019 als Referent zu unserer Fachtagung ,Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen‘ zum Thema ,Das Kindeswohl im Umgangsrecht: Den Fokus auf die Kinder richten‘ eingeladen. Er hat einen guten, wissenschaftlich fundierten, differenzierten Vortrag gehalten, der in der Tagungsdokumentation nachzulesen ist. Heute würden wir Herrn Rücker nicht mehr als Referenten einladen oder empfehlen, er hat offensichtlich seine wissenschaftlich neutrale Rolle verlassen.

Seine Einlassungen und sein Engagement zum Thema ,Eltern-Kind-Entfremdung‘ stehen unseres Erachtens nach nicht auf wissenschaftlichen Füßen, sondern wirken interessengetrieben. Selbst die UN hat ,Eltern-Kind-Entfremdungs-Konzepte‘ als pseudowissenschaftlich kritisiert [Quelle, Anm d. Red.], an spanischen Gerichten ist die Anwendung verboten [Quelle, Anm d. Red.]. Auch in Deutschland führt die Anwendung an Familiengerichten u.a. dazu, den Gewaltschutz auszuhöhlen. Insofern vertritt Herr Rücker inzwischen die Interessen von Väterrechts-Lobbyisten.“

Auch von anderer Seite wurde massiv Stimmung gemacht gegen den Volksverpetzer-Bericht, teils mit juristischen Schritten. Der Verein „Eltern für Kinder im Revier“, der zu den Verbänden in der Väterrechtler-Szene gerechnet wird, wollte per strafbewehrter Unterlassungserklärung erzwingen, dass er im Text nicht der Väterrechtler-Szene zugeordnet wird. Diese Erklärung hat der Volksverpetzer nicht abgegeben.

Schützenhilfe von AfD-Mann

Der frühere AfD-Bundestagskandidat Robert Lebien aus Aachen kritisierte die Recherchen von Volksverpetzer und auch Correctiv zur Väterrechtler-Szene. Der Volksverpetzer habe sich „mit erkennbarer Schädigungsabsicht“ auf die in der „Stern“-Titelgeschichte genannten Personen – also auch Rücker – eingeschossen. Lebien, der laut seinem LinkedIn-Profil früher sieben Jahre Berufserfahrung als Berater beim Väteraufbruch sammelte, appellierte an das von Björn Höcke gehypte Internetradio Kontrafunk, das Hetz-Portal Nius von Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt, den rechten Publizisten Matthias Matussek und andere, sich des Themas anzunehmen. Dessen gesellschaftspolitische Tragweite werde „schon so lange unterschätzt und medial unterdrückt“. Den „Stern“-Titel lobte Lebien, im Artikel stecke „sehr viel Wahrheit“. Das Magazin habe „mit echten Tabus gebrochen“.

„Gallionsfigur der radikalen Väterrechtler“

Völlig anders bewertet die Buchautorin Sonja Howard („Im Zweifel gegen das Kind“) die Volksverpetzer-Recherche: Sie bedankte sich auf Instagram für den „ausführlichen Artikel zu den kruden Thesen einer der Galionsfiguren der radikalen Väterrechtler: den Psychologen Stefan Rücker“. Menschen, die sich mit häuslicher Gewalt befassten, wüssten, „dass der Entfremdungs- bzw. Bindungsintoleranz-Vorwurf in sehr vielen Fällen als Waffe gegen (meist) Mütter verwendet wird“.

CDU-Anfrage in der bremischen Bürgerschaft

Die CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft stellte nach unserer Recherche unter Bezug auf Rücker eine parlamentarische Anfrage zu „‚Pseudowissenschaft im Namen der Universität Bremen‘ durch einen selbsternannten Familienberater“. Sie fragte unter anderem, wann Rücker „Leiter der Arbeitsgruppe Kindeswohl an der Universität Bremen“ gewesen sei – ein Titel, mit dem sich Rücker mindestens bis Mai 2024 schmückte. Thema der Anfrage ist auch, ob der Psychologe jemals „im Auftrag des Senats (Soziales, Gesundheit, Wissenschaft, Justiz, Polizei) sowie nachgeordneter Einrichtungen (z.B. Jugendämter)“ bezahlt mit öffentlichen Mitteln gearbeitet habe, etwa bei Beratungen, Weiterbildungen und Vorträgen.

Schließlich fragt die CDU-Fraktion in der von der Abgeordneten Sandra Ahrens initiierten Anfrage: „Wie bewertet der Senat die Pseudowissenschaft der sogenannten ,Pariental-Alienation-Syndroms‘ (PAS) als veraltete Argumentation für strittige Sorgerechtsfälle angesichts heute noch praktizierter Rechtsprechung an Familiengerichten und längst wissenschaftlich nachgewiesener Nichthaltbarkeit des Syndroms?“ Die Antwort der Landesregierung wird frühestens in dieser Woche erwartet.

Schon vor dem Schreiben seines Anwalts hatte sich Rücker Ende Mai selbst beim Autor dieses Textes gemeldet. Er kündigte sogar an, dass er Strafanzeige erstatten werde. Eingegangen ist diese Strafanzeige bisher anscheinend nicht.

Volksverpetzer lässt sich nicht einschüchtern!

Öffentlich äußerte sich Rücker nicht zu dem Beitrag des Volksverpetzers. Als wenige Tage nach dessen Erscheinen Report Mainz seine Rolle in einem kritischen TV-Beitrag aufgriff, schrieb er empört auf Facebook: „Dieser Beitrag verfolgt reine Schädigungsabsichten auf dem Rücken betroffener Kinder und Elternteile. ,Journalismus‘ in seiner primitivsten Form! Allerdings bin ich recht belastbar!“

Für den Volksverpetzer ist die Auseinandersetzung ein weiteres Beispiel für Angriffe gegen eine unabhängige Berichterstattung. Unzulässige Abmahnungen sollen verhindern, dass kritische Themen angesprochen werden. Die Kosten für die juristische Verteidigung sind zum Teil erheblich. Der Volksverpetzer dankt seiner Community, dass sie in solchen Fällen unterstützt: https://www.volksverpetzer.de/spenden.

Artikelbild: canva.com

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https://www.bachhausen.de/abmahn-attacken-wie-vaeterrechtler-volksverpetzer-einschuechtern-wollen/

#abmahn #attacken #einschuchtern #vaterrechtler #volksverpetzer #wollen

Wie "Stern" auf Väterrechtler-Propaganda hereinfiel

Im Stern erschien eine Titelstory über Trennungskinder - doch diese präsentiert einseitig eine Theorie sog. "Väterrechtler", die als "pseudowissenschaftlich" kritisiert wird

Volksverpetzer

Der Bremer Psychologe Stefan Rücker ist einer der wichtigsten Lobbyisten der Väterrechtsbewegung. In seinen Veröffentlichungen hantiert er immer wieder mit dem umstrittenen und unwissenschaftlichen Begriff der „Eltern-Kind-Entfremdung“, laut dem angeblich ein Elternteil, meist der Vater, vom anderen Elternteil, meist der Mutter, bei den Kindern in Trennungsfamilien vorsätzlich schlecht gemacht wird, um Vorteile in Auseinandersetzungen vor Familiengerichten zu erzielen. Jetzt wurde Rücker zum Stichwortgeber einer Titelgeschichte des Magazins „Stern“ über Trennungskinder. Sie ist illustriert mit einem Mädchen, an dem beide Eltern zerren.

Völlig verzerrt ist tatsächlich etwas – der Beitrag des Redakteurs Tobias Schmitz selbst. Denn neben Rücker, der lang und breit zitiert wird, kommen in der 12-Seiten-Geschichte fast ausschließlich weitere Stimmen zu Wort, die bloß die These des Magazins stärken sollen. Die lautet, dass den pro Jahr mindestens 250.000 junge Menschen in Deutschland, die eine Trennung ihrer Eltern erlebten, „immense Langzeitfolgen“ drohen würden.

Nur ganz am Rande kommen in der „Stern“-Story die immensen Folgen für die vielen Kinder vor, die in toxischen Beziehungen lebten oder leben und die dennoch auch nach häuslicher Gewalt oder Missbrauch von den Institutionen – Jugendämtern oder Gerichten – zum Umgang mit beiden Elternteilen gezwungen werden.

Einseitiger geht es in der aufgeladenen Debatte um Umgangs- und Sorgerecht wohl kaum. Eine österreichische Übersichtsarbeit, eine Untersuchung der Universität Bergen, eine schwedische Studie, eine Psychologie-Professorin aus Esslingen, ein Arzt aus München, eine Bremer Neurobiologin – alle diese Quellen werden vom „Stern“ herangezogen, um entsprechend des Spins die düsteren Aussichten für Kinder aus Trennungsfamilien zu beschreiben. Von „längerfristigen Verhaltensauffälligkeiten“ ist die Rede, von Depressionen oder Angststörungen, von Problemen mit Alkohol und Drogen. Kindern von Alleinerziehenden würden psychosomatische Beschwerden drohen, heißt es. Als mögliche Folgen vorausgesagt werden außerdem Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Kopf- und Bauchweh, Traurigkeit oder Appetitmangel.

Elend auch im Alter nicht vorbei

Geschildert wird so im „Stern“ für viele Trennungskinder das exakte Gegenteil einer glücklichen Kindheit. Das Elend ist dem Beitrag zufolge auch dann nicht vorbei, wenn Kinder aus Trennungsfamilien einmal erwachsen sind: Dann kann es zur verminderten Ausschüttung des Bindungshormons Oxytocin kommen, wird eine Expertin zitiert – es drohten dann ein emotionaler Rückzug und die verminderte Fähigkeit, neue Beziehungen einzugehen.

„Stern“-Autor Schmitz fasst zusammen: „Eine Trennung kann ein Trauma sein.“ Einen Halbsatz übrig hat er für Fälle, in denen die Aufkündigung einer Eltern-Beziehung für Kinder doch etwas Gutes haben könnte. Demnach könne eine Trennung „auch, etwa bei Gewalterfahrungen, Depressionen oder Süchten, ein rettendes Floß (sein), das Kinder aus einem Meer von Unglück und Ängsten in sichere Häfen trägt“. Über sehr weite Strecken vermittelt die „Stern“-Titelgeschichte den Eindruck, als habe sie Stefan Rücker, selbsternannter „Experte für Kindeswohl und Umgangsrecht“, diktiert. Dabei greift dieser Mann auch auf das Mittel der Amtsanmaßung zurück.

Gar kein Job an der Universität Bremen

Der Psychologe wird im „Stern“ vorgestellt als Leiter einer Arbeitsgruppe Kindeswohl an der Universität Bremen – eine Funktion, die er jedoch seit vielen Jahren gar nicht mehr hat. „Ich kann bestätigen, dass Herr Rücker nicht an der Universität Bremen arbeitet“, sagt die Leiterin der Hochschulkommunikation, Kristina Logemann, auf Anfrage. „Herrn Rücker haben wir aufgefordert, diese Angaben in der Öffentlichkeit und auf seiner Homepage korrekt zu formulieren.“ „Stern“-Redakteur Schmitz gibt zu, die Formulierung sei missverständlich, „den Fehler haben wir gemacht“. Er werde in der kommenden Ausgabe des Magazins korrigiert.

Tatsächlich hatte Rücker zusammen mit seinem Doktorvater, dem Bremer Prof. Franz Petermann, seit 2015 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums an einer Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gearbeitet. Petermann starb 2019. Nach seinem Tod wurde sein Zentrum für klinische Psychologie und Rehabilitation und auch das dortige Team durch die Universität Bremen aufgelöst, wie es im Vorwort der Studie zum „Wohlergehen von Kindern in Trennungsfamilien“ heißt, die mit jahrelanger Verzögerung 2023 veröffentlicht wurde.

Wer heute an [email protected] schreibt, bekommt die Information „Die Adresse wurde nicht gefunden“. Die dazugehörende Internetseite www.kindeswohl-umgangsrecht.de wird inzwischen umgeleitet auf eine andere Adresse, in der es unter anderem um Ideen zur Einrichtung eines Kinderzimmers, Geschenke zur Geburt oder Rollenspiele in Beziehungen geht.

„Eltern-Kind-Entfremdung“ als Kampfbegriff

Rücker stellt es auf Anfrage des Volksverpetzers so dar, als bestehe die Arbeitsgruppe noch, „nur nicht mehr unter der Regie der Universität Bremen“. Das 2015 entstandene Gremium leiste aktuell „Restarbeiten“ zu der nach seiner Darstellung „unsäglichen“ Studie des Familienministeriums, „im Anschluss wird sich diese Gruppe auflösen“. Zur Zusammensetzung des Gremiums verweigert Rücker die Auskunft. Den Kontext zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit behauptet er trotzdem noch immer, obwohl ihn die Universität Bremen zur Unterlassung aufgefordert hat: In der Signatur seiner E-Mails steht bis heute „Leitung Arbeitsgruppe Kindeswohl, Universität Bremen“.

Rücker hat 2023 aus seiner Beratungsfirma eine GmbH gemacht, er selbst ist Geschäftsführer – und das Geschäft ist offenbar lukrativ. Zugleich ist der Psychologe aus Bremen Ratgeber, Unterstützer und Vortragsreisender für verschiedene Verbände in der Väterrechtler-Szene, zum Beispiel den Väteraufbruch für Kinder (VafK), Eltern für Kinder im Revier, „Papa Mama Auch“ oder die Initiative „Elternlieben“. Auch an der vom VafK initiierten tränenreichen Plakat-Kampagne „Genug Tränen“ wirkte er mit. Viele dieser Initiativen werden in der Recherche „Väterrechtler auf dem Vormarsch“ genannt, die 2023 Correctiv veröffentlichte. In ihr wird beschrieben, wie die Szene Einfluss in Politik und Justiz geltend macht und der Gewaltschutz von Frauen und Kindern untergraben wird. Durchaus immer wieder mit Erfolg.

Jetzt ging der „Stern“ den Netzwerken der Väterrechtler auf den Leim. Ein Schlüsselbegriff in deren Argumentation ist die „Eltern-Kind-Entfremdung“, zuweilen auch „Bindungsintoleranz“ genannt. Nach Rückers Darstellung ist sie ein „Risikofaktor für emotionalen Kindesmissbrauch“.

Rücker verharmlost körperliche Gewalt

2020 gab Rücker dem MDR-Fernsehen ein längeres Interview zum Thema. Der Sender beschrieb die fatalen Folgen für Kinder anschließend in einem Facebook-Posting so ähnlich wie jetzt der „Stern“: „Nach einer Trennung beeinflusst ein Elternteil das Kind so, dass es das andere Elternteil nicht mehr sehen will. Das kann das Kind schädigen. Mögliche Folgen: Angst, Frustration und Wut, später sogar Drogenabhängigkeit und Suizidversuche.“

Rücker wurde damals vom MDR mit dem Satz zitiert, Eltern-Kind-Entfremdung sei „Kindesmisshandlung und für mich ein Verbrechen an der seelischen Entwicklung von jungen, orientierungsbedürftigen Menschen“. Er sagte weiter: „Es ist sogar schlimmer als körperliche Verletzungen, weil die heilen.“

Ein Frauenhasser als „Experte“ beim MDR?

Nun können körperliche Verletzungen womöglich tatsächlich heilen, die seelischen Folgen aber bleiben oft ein Leben lang. Die Buchautorin Christina Mundlos („Mütter klagen an“) warf Rücker auf Facebook unter Bezug auf sein MDR-Interview vor, er verharmlose körperliche Gewalt: „Damit ist mehr gesagt als dieser Psychologe vermutlich zugeben wollte.

Nämlich dass Kinder oft den Kontakt zu gewalttätigen und prügelnden Vätern meiden. Und er der Ansicht ist, dass Kontakt zu einem gewalttätigen Vater besser für das Kind sei als gar kein Kontakt zum Vater.“ Sie fragte: „Wo gräbt der MDR ,Experten‘ aus, die patriarchale Frauenhasser und -hetzer sind und an meiner Uni nicht mal das Grundstudium in Psychologie mit ihren ideologischen und frauenfeindlichen Wirklichkeitsverdrehungen geschafft hätten?“

Rücker aber hat sich mit seiner Mission gegen eine vermeintliche „Eltern-Kind-Entfremdung“ festgelegt auf den Begriff, den die Bundesregierung „wissenschaftlich nicht unumstritten“ nennt, wie sie 2023 in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut erklärte. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 (1 BvR 1076/23) wird das Konzept der sogenannten Eltern-Kind-Entfremdung als „überkommen“ bezeichnet, es gelte „fachwissenschaftlich als widerlegt“. In dem Beschluss hieß es, das angeführte Konzept „genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht“.

Die Liste der Kritiker:innen am Schlagwort Eltern-Kind-Entfremdung ist lang. Schon 2022 ordnete die Expert:innengruppe Grevio, die sich mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats befasst, den Begriff als pseudowissenschaftlich ein: „Alle einschlägigen Fachleute“ etwa in der Justiz und auch Jugendämtern oder auch Psycholog:innen sollten sich „der fehlenden wissenschaftlichen Grundlage für Begriffe wie der sogenannten elterlichen Entfremdung oder ähnlicher Konzepte bewusst“ sein, erklärte Grevio. Wenn über Umgangsrechte entschieden werde, seien die Sicherheitsbelange von Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden seien, und ihrer Kinder systematisch zu berücksichtigen.

„Ungeheuerliche Formen von Gewalt gegen Mütter“

2023 ging auch die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, auf Distanz zum Missbrauch des Begriffs. Anschuldigungen gegen einen Elternteil, er würde seine Kinder dem anderen Elternteil entfremden, seien eine absichtliche Taktik mit dem Ziel, die im familiären Haushalt herrschende Gewalt mit anderen Mitteln fortzuführen, wiederum in der Regel zu Lasten von Müttern und Kindern. Als höchst beunruhigend benannte Alsalem, dass Familiengerichte immer wieder vorsätzlich anordnen würden, dass Kinder zu einem misshandelnden Elternteil zurückzubringen seien, selbst wenn es glaubwürdige Beweise für Gewalt gebe und nur deshalb, weil der Kontakt zu diesem Elternteil als wichtiger erachtet werde als alle anderen Überlegungen. „Wie können Familiengerichte Schauplatz solch ungeheuerlicher Formen von Gewalt gegen Mütter und Kinder sein?“, fragte die UN-Sonderberichterstatterin empört.

Der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, schrieb in einem im April veröffentlichten Thesenpapier, insbesondere Müttern, die – von Gewalt betroffen – Probleme damit hätten, ihr Kind dem Beschuldigten zu Umgängen zu unterlassen, werde oft, zu oft, eine sogenannte Bindungsintoleranz oder Eltern-Kind-Entfremdung unterstellt und mit einem Entzug der elterlichen Sorge gedroht. Becker warnte vor „Umgangsexperimenten“. Wer schlage, sei bindungsintolerant – und nicht das Opfer.

Vertreter der einer „Pseudotheorie“

Die Vorsitzende der Mütterinitiative für Alleinerziehende (Die Mias), Eleni Andrianopulu, kritisiert Rücker als Vertreter der einer „Pseudotheorie“. Hinter dieser Theorie stehe der „Mythos der bösen, rachsüchtigen und hintertreibenden Frau, die dem Mann schaden will“, sagte sie dem Volksverpetzer. „Dieser innewohnende frauenfeindliche Reflex führt für Frauen und Kinder seit Jahren in Gerichtssälen zu Unsichtbarmachung von Gewalt und zu teils menschenrechtsverletzenden Entscheidungen.“

Doch von all diesen Diskussionen ist in der „Stern“-Titelgeschichte über Trennungskinder nichts zu lesen. Und Rücker wird auch nicht eingeordnet in seiner besonderen Funktion als Aktivist in der Väterrechtler-Szene. Ein bemerkenswertes Manko, das die Redaktion aber nicht sehen möchte.

Im „Stern“ darf der Psychologe seine Erzählung, dass ein Kind grundsätzlich beide Eltern brauche, fortschreiben: „Noch immer fehlt es vielerorts an Richtern, die sich fortgebildet haben, die auf dem Stand der Wissenschaft sind, die sich etwa auskennen in Bindungsforschung.“ Und: „Wir konnten zeigen, dass die gesundheitsbezogene Lebensqualität und auch die persönliche Zufriedenheit von Trennungs- und Scheidungskindern dort am höchsten ist, wo eben ausreichend Kontakt zu Mutter und Vater besteht.“

„Stern“-Redakteur sieht „keine Schieflage“

Den „Stern“ hat Rücker damit offenkundig überzeugt. Tobias Schmitz schreibt in seiner Reportage: „Klinkt sich einer aus der gemeinsamen Verantwortung für das Wohl des Kindes aus, so wird es oft hässlich: Dann werden Kinder instrumentalisiert, dann spricht ein Partner vor dem Kind abwertend über den anderen.“ Das Kind müsse „hilflos zusehen, wie sich die Eltern bekriegen“. Auf Instagram bewirbt der „Stern“ seine Story mit einem Reklametext zum Wechselmodell „Eine Woche Mama, eine Woche Papa“, das besser sei als sein Ruf: „Nur wenige Trennungskinder leben abwechselnd bei Vater und Mutter. Dabei bringt das Hin und Her auch Vorteile, wie neue Studien zeigen.“

Kritik an der Titelgeschichte des Magazins weist der Redakteur aus dem Ressort Gesellschaft zurück. Er sehe „keine Schieflage“ und auch „keine tendenziöse Parteinahme“, sagt Schmitz auf Anfrage. Er versichert, die bei ihm eingegangenen Reaktionen auf seinen Text seien fast ausnahmslos positiv gewesen.

Artikelbild: Screenshot stern.de, canva.com

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https://www.bachhausen.de/wie-stern-auf-vaeterrechtler-propaganda-hereinfiel/

#hereinfiel #propaganda #stern #vaterrechtler

Streit ums Sorgerecht: Das umkämpfte Wechselmodell | Blätter für deutsche und internationale Politik

Gemeinsame Sorge für Kinder nach Trennung klappt im Idealfall. Doch wird sie zur Regel, blieben von Gewalt betroffene Kinder und Frauen ungeschützt.

" @correctiv_org und Stern haben die Strategien der #Väterrechtler analysiert und interne Dokumente aus dem #Bundesjustizministerium ausgewertet. Daraus ergibt sich, wie intensiv organisierte Väterrechtler auf Regierungsebene lobbyieren."

https://correctiv.org/aktuelles/haeusliche-gewalt/2023/09/19/die-netzwerke-der-vaeterrechtler/

Väterrechtler auf dem Vormarsch

Sogenannte Väterrechtler machen vehement Einfluss in Politik und Justiz geltend – und untergraben den Gewaltschutz von Frauen und Kindern.

correctiv.org

#Trennungen & #Scheidungen sind oft nicht zu vermeiden. Die Leidtragenden sind die #Kinder
#GetrennteEltern sollten sich idealer Weise in einem guten Dialog stehend #Erziehungspflichten teilen.
Aber in der Realität sieht es oft anders aus. Der Kampf um das Kind ist meist unfair & dreckig.
Von Müttern, die ihre Kinder den Vätern entfremden, wird oft geredet, doch auch viele Väter sind nicht ohne👇🏻

#Väterrechtler auf dem Vormarsch
https://correctiv.org/aktuelles/haeusliche-gewalt/2023/09/19/die-netzwerke-der-vaeterrechtler/

Väterrechtler auf dem Vormarsch

Sogenannte Väterrechtler machen vehement Einfluss in Politik und Justiz geltend – und untergraben den Gewaltschutz von Frauen und Kindern.

correctiv.org