#RechtameigenenBild: #Kinderfotos dürfen nur mit Zustimmung der #Eltern verbreitet und veröffentlicht werden, wenn beide Eltern auch sorgeberechtigt sind. Ist nur ein #Elternteil sorgeberechtigt, bedarf es nur einer Zustimmung. Siehe: https://www.recht.help/2023/04/14/recht-am-eigenen-bild-kinderfotos-d%C3%BCrfen-nur-mit-zustimmung-der-eltern-verbreitet-und-ver%C3%B6ffentlicht-werden/

In der #Praxis treten häufiger folgende Fallkonstellationen auf: Die #Mutter macht gegen den #Vater, dem kein #Sorgerecht zusteht, Ansprüche für das #Kind geltend. #sprechteuchab

#Medienrecht #Recht #Rechtsanwalt

Recht am eigenen Bild: Kinderfotos dürfen nur mit Zustimmung der Eltern verbreitet und veröffentlicht werden!

✓✓✓Ist abgelichtete Person ein minderjähriges Kind, dann haben die gesetzlichen Vertreter -in der Regel die Eltern- in die Veröffentlichung des Bildes, Fotos oder Videos einzuwilligen. Wenn das Kind bereits über die erforderliche Geistesreife verfügt, ist daneben sein Einverständis erforderlich. Im Übrigen können bereits erteilte Einwilligungen widerrufen werden, wenn sich die innere Einstellung zur Veröffentlichung erheblich änderte - LG Bielefeld, Urteil vom 18.09.2007 - 6 O 360/07✓✓✓

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