Da frage ich mich jetzt aber, nach welchem Tatbestand hier ein Bußgeld überhaupt in Erwägung gezogen wird. Vermutlich §1 (2) StVO "Sie behinderten/gefährdeten/ belästigten/schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere".
Welche genauen Sorgfaltspflichten zur Kleidung legt die StVO denn fest?







