"nachdem ein ... Pkw-Fahrer aus einer Hofeinfahrt über den Gehweg ... einfahren wollte, aufgrund der Verkehrslage aber anhalten musste, um den fließenden Verkehr durchzulassen."

Wenn dann auf dem Geh-/Radweg ein Unfall mit einem Radfahrer passiert, hat er den "fließenden Verkehr" wohl doch nicht durchfahren lassen.

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/093922/index.html

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Die Bayerische Polizei - PP SWS | Pressemeldungen vom 18.11.2025

PP SWS | Pressemeldungen vom 18.11.2025

@breschtli

Radfahrer zählen nicht zum Verkehr.
Ihre Polizei Deutschland.

@breschtli Die Person war in einem Video Call und hat das Auto anscheinend übersehen :-O

@breschtli Das kommt davon, dass viele diesen Satz so lesen:
"Wer aus einem Grundstück [...] auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist"

Dabei gilt aber eben auch: "Wer aus einem Grundstück [...] auf die Straße [...] einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist"