Die Polizeibeamt*innen
"haben zwar {im #itiotenchat} in erheblichem Umfang teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt"
"Dies begründet erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der im Polizeidienst tätigen Angeschuldigten und erfordert dienstrechtliche Konsequenzen."
"Strafbar seien die von der Anklage beschriebenen Handlungen allerdings nicht."
https://hessen.social/@Oberlandesgericht_FfM/112789958068517722
Oberlandesgericht_FfM (@[email protected])
PI: Gegen die Mitglieder der WhatsApp-Gruppe ‚Idiotentreff‘ liegt kein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die angeklagten Äußerungsdelikte erfüllt sind. Der Tatbestand des Verbreitens ist nicht erfüllt. https://hessenlink.de/PM20240715PM

