Die NPO Law Clinic bietet gemeinnützigen Organisationen kostenfreie rechtliche Erstberatung durch Studierende unter fachlicher Anleitung. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen, etwa zu Vereinsrecht, Datenschutz oder Gemeinnützigkeit.

https://infodienst-makeit.social/rechtsberatung-fuer-non-profits-unterstuetzung-durch-die-npo-law-clinic/

#Beratung #Ehrenamt #Studium #Zivilgesellschaft #Engagement #Nonprofit #Recht #Gemeinnützigkeit

Rechtsberatung für Non-Profits: Unterstützung durch die NPO Law Clinic - makeITsocial Infodienst

Die NPO Law Clinic bietet gemeinnützigen Organisationen kostenfreie rechtliche Erstberatung durch Studierende unter fachlicher Anleitung. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen, etwa zu Vereinsrecht, Datenschutz oder Gemeinnützigkeit.

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RE: https://digitalcourage.social/@StefanDT/116284486555983619

Im Kopf gedreht, komprimiert, andere Perspektive: Wer Förderungen ausschüttet, riskiert immer, falsch zu fördern. Ziele werden nicht erreicht. Empfänger:innen entpuppen sich als Nazis oder Anti-Feministen.
Wenn Du solche Fehler zu 100 Prozent ausschließen willst, baust Du einen bürokratischen Prüf-Apparat auf, erhöhst die Hürden, erreichst Deine Förderziele weiter.
In der Abwägung zwischen "Unbedingt die Richtigen fördern" und "Keinesfalls die Falschen fördern" würde ich und sollte eine liberale Demokratie immer Fehler in Kauf nehmen und Ziel 1 hoch gewichten. Ob Kultur-Preise, #Zivilgesellschaft|sförderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.

#DemokratieLeben #Buchhandel #Weimer #Gemeinnützigkeit

Hallo an alle meine Kontakte! Mein #Verein veranstaltet jedes Jahr zwei große Sommer und ein Herbst #Reitturniere. Hierbei bieten wir interessante #Werbemöglichkeiten. #Sponsoring #Gemeinnützigkeit #Donation FMI: psv-hd-ladenburg.de/turniere.html #Pferdesportverein #Reitturnier

Longread - auf einer Seite hier: https://www.linkedin.com/pulse/parallelen-der-weimer-debatte-zur-diskussion-um-diefenbach-trommer-h43nf

Die Debatte rund um die Eingriffe des Staatsministers #Weimer in die #Kulturförderung erinnert mich sehr an Debatten um #Gemeinnützigkeit in den den vergangenen Jahren; also um den Freiraum der #Zivilgesellschaft. Auch dort viele Ängste, pauschale Vorwürfe, Lösungsvorschläge, aber keine Lösung auf Staats-Seite und zu wenig Dialog.

Der Kern der Debatte sind Grenzen und Ängste vor Grenzüberschreitungen: Was machen wir, wenn unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Nazis arbeiten? Oder andere Extremist:innen?
Die Antwort von Verwaltung und Parteien ist oft: Dann ziehen wir die Gemeinnützigkeit möglichst eng oder machen sie von Einzelfallentscheidungen abhängig. Und damit wird aus Angst vor den Feinden der Freiheit die Freiheit selbst beschädigt.

Parallelen der Weimer-Debatte zur Diskussion um Gemeinnützigkeit

Die Debatte rund um die Eingriffe des Staatsministers #Weimer in die #Kulturförderung erinnert mich sehr an Debatten um #Gemeinnützigkeit in den den vergangenen Jahren; also um den Freiraum der #Zivilgesellschaft. Auch dort viele Ängste, pauschale Vorwürfe, Lösungsvorschläge, aber keine Lösung auf S

Die Parallelen zwischen dem was rechte Parteien in Deutschland, egal ob mit oder ohne, wollen bzw tun und dem was in den USA passiert kann jeder Seit über 12 Monaten sehen der nicht die Augen verschließt. Hier eine aktuelle Meldung über etwas das schon länger zu sehen ist:
https://www.cbsnews.com/news/fbi-irs-investigate-nonprofits-domestic-terrorism-links/
#NGO #Zivilgesellschaft #Gemeinnützigkeit
FBI and IRS to investigate nonprofit groups for domestic terrorism links, sources say

In December, Attorney General Pam Bondi ordered law enforcement officials to prioritize efforts to probe and prosecute groups and individuals belonging to the antifa movement or are deemed "extremist."

Nicht regierungsamtlich

Seit einigen Jahren stehen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zunehmend unter Beobachtung und Kritik politischer Kreise. Themen sind die Finanzierung durch staatliche Mittel und der Vorwurf politischer Einflussnahme und Einseitigkeit. Die Debatten drehen sich um Demokratieförderprojekte und internationale Streitpunkte wie in Israel. Auch in Europa verschärfen sich Maßnahmen gegen NGOs. Die Debatte über die Gemeinnützigkeit und Transparenz solcher Organisationen, vor allem mit politischer Reputation, bleibt daher aktuell.

Die staatliche Beeinträchtigung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ist ein weltweit wachsendes Phänomen, bei dem autoritäre und zunehmend auch demokratische Regierungen den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einschränken. Mehr als 70% der Weltbevölkerung lebt in Ländern, in denen die Zivilgesellschaft stark eingeschränkt oder unterdrückt wird. Dies geschieht durch repressive Gesetze, Verleumdung und physische Gewalt.

Eine wachsende Form der Unterdrückung sind sogenannte „Ausländische Agenten-Gesetze“, mit denen NGOs stigmatisiert werden, die Gelder aus dem Ausland erhalten. Zeitweise werden Finanzmittel beschlagnahmt. Dazu kommen administrative Schikanen wie übermäßige Transsparenzforderungen, häufige Prüfungen oder die Verweigerung der Registrierung. Proteste werden verboten, gegen Demonstrationen wird übermäßige Gewalt angewendet. In mehr als 80 Staaten wurden solche Maßnahmen beobachtet. Die Unabhängigkeit der NGOs ist also begrenzt und abhängig von der nationalen Gesetzgebung und dem Verhalten der staatlichen Organe.

„Beliebt“ sind  Streitigkeiten über angebliche politische Aktivitäten und den Missbrauch von Spendengeldern oder öffentlichen Zuschüssen. Vor allem wenn NGOs deutliche Minderheitenmeinungen vertreten – z.B. zur Tierhaltung, zur Windkraft, zur Migration oder zur Atomkraft – kann das zur Konfrontation mit der herrschenden öffentlichen oder wissenschaftlichen Meinung führen. In Deutschland tut sich vor allem die AfD hervor, die NGOs als “staatlich alimentierte Lobbygruppen” bezeichnet und die Kürzung von Fördergeldern verlangt. 2025 hat die AfD fast 300 parlamentarische Anfragen zu NGOs eingebracht, der Verfassungsschutz hat in vier Jahren mehr als 1250 NGOs überprüft. Dagegen steht die Forderung, dass sich staatliche Stellen aus der Tätigkeit und Kontrolle von NGOs heraushalten sollen. Es soll nicht sein, dass sich die jeweilige Regierung bei der Förderung von NGOs solche aussucht, die ihr politisch nahestehen.

Im April 2024 hat sich der Europäische Rechnungshof mit der Tätigkeit der NGOs befasst und zunächst einmal bestätigt, dass Nichtregierungsorganisationen vielfach wichtige Beiträge zur demokratischen Willensbildung leisten. Allerdings gäbe es seit einiger Zeit auch Fragen bezüglich ihrer Kontrolle und Transparenz, insbesondere wenn sie EU-Mittel erhalten. Immerhin seien von 2021 bis 2023 mehr als sieben Mrd. Euro für Zwecke wie Forschung, Migration und Umwelt an NGOs geflossen. Es sei nicht sichergestellt, ob alle geförderten NGOs die Werte der EU teilen. Kritisiert wurde u.a, dass NGOs von der EU Betriebskostenzuschüsse erhalten.

Vertreter der NGOs, aber auch Mitglieder des Europaparlaments, weisen solche Vorwürfe zurück. Sie sehen darin den Versuch, zuvilgesellschaftliches Engagement zurückzudrehen – z.B. beim Klimaschutz. Die Berichterstattung der Zeitung WELT über angebliche Geheimverträge zwischen Nichtregierungsorganisationen und der Europäischen Kommission wurde Ende 2020 auf Beschwerde von NGOs vom Deutschen Presserat gerügt und als „gravierende Irreführung der Leserschaft und einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“ bewertet. Ärgerlich für die NGOs ist, dass die Berichterstattung der WELT von zahlreichen Medien aufgegriffen worden war.

Solche Kritik, vor allem wenn sie aus eigennützigen oder einseitigen Gründen erfolgt, kann die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung der NGOs nicht in Frage stellen. Hinter Bezeichungen Non Governmental Organisation (NGO), Nichtregierungsorganisation (NRO), ggf. auch Non-Profit-Organisation (NPO) steht nämlich eine große Zahl von einflussreichen, zumeist angesehenen und oftmals finanzstarken Organisationen. Sie sind ein fester Bestandteil der globalen Gesellschaft geworden. Wie der Name sagt, arbeiten sie weitgehend unabhängig von staatlicher Einflussnahme. NGOs und NPOs unterscheiden sich im Ansatz ihrer Arbeit: NGO setzen auf öffentliche Einflußnahme und Fachwissen, NPO auf direkte materielle Unterstützung.

NGOs greifen wie Parteien in die politischen Diskussion und Meinungsbildung ein. Ihre Wirkung hängt von ihrer Glaubwürdigkeit und damit von ihrer bisherigen Leistung ab. Bei Katastrophen, Menschenrechtsverstößen und militärischen Konflikten versuchen sie beispielsweise, staatliche oder internationale Interventionen zu veranlassen. Ein anderer Ansatzpunkt ist das Bemühen, in Organisationen wie z.B. dem Internationalen Strafgerichtshof Einfluss zu gewinnen, um diese auf ihre Seite zu ziehen und für ihre Zielsetzungen zu gewinnen. Letztlich sind NGOs Interessenvertretungen, allerdings nicht mit Wirtschaftsverbänden vergleichbar, da sie in der Regel keine eigennützigen Ziele vertreten.

Indirekt kann man NGO sogar als Teil der Gewaltenteilung betrachten. Dieses Grundprinzip der Demokratie teilt zwecks Verhinderung von Missbrauch die staatliche Macht in drei unabhängige Bereiche auf: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung/Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung). Sie kontrollieren sich gegenseitig und sind im deutschen Grundgesetz (Art. 20) fest verankert. Oft wird die Presse als vierte Gewalt bezeichnet, da sie eine zentrale Kontroll- und Informationsfunktion ausübt. Eine vergleichbare Rolle kann man den NGOs, also der Zivilgesellschaft zusprechen.

Je nach Handlungsfeld betätigen sich NGOs örtlich, regional, national oder international. Laut Definition der Vereinten Nationen von 1950 ist eine Internationale Regierungsorganisationen „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustande kommt“. Für die EU und deren Förderprogramm werden Nichtregierungsorganisationen als unabhängige und gemeinnützige Organisationen definiert. Gemeinnützigkeit ist üblich, aber nicht zwingend. In der Regel sind NGOs als rechtsfähige Vereine oder Verbände tätig, manchmal auch als Stiftung oder GmbH. 

1991 trat ein vom Europarat entworfenes ‘europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen’ in Kraft. 16 Europaratsmitglieder haben es bislang ratifiziert, Deutschland nicht. Der Selbstorganisation von NGOs dienen u.a. die Union des Associations Internationales in Brüssel und die Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen beim Europarat. Immer wieder wird – auch von NGOs selbst – von der EU die Schaffung einer Rechtsform ‘Europäischer Verein’ gefordert, eine der Europäischen Aktiengesellschaft und deren Rechtsfähigkeit entsprechende Regelung. Absehbar ist, dass dann zumindest drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Gründung durch einen Bürgerkreis mit gemeinsam anerkannten Zielen; demokratische Strukturen und Vorstandswahlen, keine gewinnorientierte Tätigkeit.

NGOs spielen heute vielfach eine wichtige Rolle in der politischen Willensbildung und bieten innovative Lösungen für komplexe Themen. Sie bilden sich aufgrund privater Initiative und sind unabhängig vom staatlichen Rahmen und öffentlichen Vorgaben tätig. Sie sind nicht durch Wahlen demokratisch legitimiert, also auch nicht ermächtigt, im Namen der Bevölkerung zu sprechen. Intern sind sie nicht immer demokratisch strukturiert. NGOs setzen sich für eine Vielzahl von Zielen und Vorhaben ein, bei denen sie Handlungsbedarf sehen, der nicht von der öffentlichen Hand erfüllt wird. Ihr Einsatz gilt vor allem Zielen im Umweltschutz, bei Bürger- und Menschenrechten sowie in der Entwicklungszusammenarbeit. Andere häufige Aktionsfelder sind Bildung, Gesundheit, Kulturaustausch, Soziales und humanitäre Hilfe.

Inzwischen sind NGOs ein unverzichtbarer Teil des soziales Gefüges. Sie wollen gesellschaftliche Änderungen bewirken und tragen maßgeblich zum sozialem Wandel bei. Sie stärken die Zivilgesellschaft und fördern die internationale Zusammenarbeit. Oftmals schließen sie Lücken, die von staatlichen Institutionen und Angeboten gelassen werden. Manche NGOs konzentrieren sich auf Überzeugungsarbeit, andere bieten individuelle materielle Hilfsangebote oder Dienstleistungen an, wieder andere streben die Verwirklichung eines konkreten Ziels an. Die Vielfalt möglicher Einsatzfelder ist groß: NGOs führen Kampagnen durch, bemühen sich um Aufklärung und öffentlichen Druck, erstellen Gesetzesentwürfe, organisieren Bürgerbegehren und Volksentscheide, sammeln Unterschriften und beteiligen sich an Protestaktionen.

Durch die in der letzten Jahrzehnten eingetretene Globalisierung und aufgrund neuartiger Problemlagen wie Umwelt- und Klimaschutz ist die Bedeutung der NGOs deutlich gewachsen. Private Organisationen haben staatliche Aufgaben übernommen, um deren Durchsetzungschancen zu verstärken. NGOs sind daher manchmal nicht nur Anwalt benachteiligter Gruppen, sondern auch selbsternannte Anwälte des öffentlichen Interesses.

Vorläufer von NGOs als selbstlosen Institutionen finden sich bereits im 17. Jahrhundert, dabei wird auf die Antisklaverei-Bewegung der Quäker verwiesen. Im 19. Jahrhundert vermehrte sich ihre Zahl und Bandbreite rasch. Neben humanitär ausgerichtete Orgnisationen traten solche mit politischen, wirtschaftlichen, gewerkschaftlichen, religiösen, rechtlichen und wissenschaftlichen Zielen. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden wichtige NGOs wie die Internationale Handelskammer und der Internationale Gewerkschaftsbund sowie – bedingt durch politische Entwicklungen – NGOs, die sich der Flüchtllngs- und Migrationsproblematik widmen.

Die Zahl der NGOs ist unüberschaubar und listenmäßig nicht erfassbar. Kaum glaubhaft ist die Angabe, dass es allein in Israel 40.000 solcher Institutionen geben soll. Ebensowenig sind Angaben über die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen NGOs verfügbar. Diese ist stark unterschiedlich, weil sie von verschiedenen Quellen abhängt: Spenden, Mitgliedsbeiträge, öffentliche Zuschüsse, Erbschaften, Einnahmen aus der Erledigung von Aufträgen, Erlöse aus dem Verkauf von Waren oder Honorare für soziale Dienstleistungen. Um attraktiv für Spender zu sein, sind die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und damit der Verzicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

Manche NGOs sind stark von öffentlichen Zuschüsse abhängig, dies bietet Anlass zur Kritik. So lagen die Einnahmen von Oxfam, Herausgeber des jährlichen Ungleichheitsberichts und nach dem Roten Kreuz die weltweit größte Hilfsorganisation, 2015 bei 1,1 Mrd. €. Davon stammten 64 Mio. von den Vereinten Nationen und 200 Mio. von nationalen Regierungen. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von Spenden und Zuschüssen besteht ein mehr oder weniger harter Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenenen NGOs um Fördermittel. Dementsprechend sind die Werbemaßnahmen vieler NGOs oft medienwirksam aufgemacht und emotional formuliert, manchmal sogar reißerisch.

In Deutschland werden NGOs nicht nur durch private Mittel, sondern auch über verschiedene staatliche Kanäle unterstützt, vor allem durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das Auswärtige Amt, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kirchliche Einrichtungen und parteinahe Stiftungen. Außerdem erfolgt in verschiedenen Fällen eine Förderung durch die EU.

Die Verwendung der Spenden ist gelegentlich kaum nachvollziehbar. Im Inland werden (gemeinnüzige) Spenden  durch das sogenannte Spendensiegel geprüft und bescheinigt. Nach dem Vereinsrecht sind NGOs nicht verpflichtet, nach außen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft abzugeben. Vor allem im Ausland ist eine Kontrolle der Geldflüsse schwierig. Die Namen der Spender bleiben zumeist vertraulich. Ein immer wieder auftauchender Diskussionspunkt ist, welche Anteile der Einnahmen für konkrete Hilfsprojekte und für den Geschäftsbedarf (einschl. Provisionen für Mitglieder- und Spendenwerbung) aufgewendet werden. Es soll NGOs geben, bei denen nur die Hälfte der Einnahmen für Projekte und Aktivitäten verwendet wird.

Immer wieder gibt es zwischen NGO eine Art Wettbewerb um Spendengelder, z.B. nach Naturkatastrophen. So soll gegenüber Spendern und Öffentlichkeit Handlungsfähigkeit bewiesen werden. In Haiti waren nach den Erbeben von 2010  rund 7000 NGOs tätig. Kritisch wird es, wenn die Hilfsaktionen dann mehr oder weniger unkoordiniert erfolgen oder wenn aufständische Gruppierungen oder Regionen unterstützt werden. Aufgrund ihrer Finanzkraft haben ausländische NGOs manchmal eine überaus starke Stellung gegenüber einheimischen Organisationen. Immer wieder gibt es auch Gerüchte, dass Mitarbeiter/innen von NGOs in Fälle sexuellen Missbrauchs verwickelt seien. Untersuchungen ergeben in der Regel, dass es sich um Einzelfälle handelt, doch kann das Ansehen von NGOs dadurch erheblich geschädigt werden. Auch bei NGOs gilt offenbar, dass Macht und Geld zu Missbrauch verleiten.

Welche Wirkung NGOs entfalten und wie positiv ihre Tätigkeit gewürdigt wird, beweisen die zwanzig Friedensnobelpreise, die sie erhalten haben. Bereits 1901 erfolgte die erste Auszeichnung, und zwar an Henry Dunant, den Gründer des Komitees vom Roten Kreuz. Das Internationale Rote Kreuz erhielt den Preis noch weitere dreimal. Weitere bekannte Preisträger/innen sind u.a. die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit, die nordirirische Friedensbewegung, Amnesty International, die internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, die Internationale Kampagne für das Verbot von Landminen, Ärzte ohne Grenzen und die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen.

Selbstverständlich gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen, die eine rege – und zumeist erfolgreiche – Tätigkeit entfalten. Bekannt sind Greenpeace, Bund für Umwelt und Naturschutz, Wikipedia, UN-Institutionen, Deutsche Umwelthilfe, World Wildlife Fund, Lobby Control, attac, Transparency International, Pro Asyl, Brot für die Welt, Misereor, Caritas oder Welthungerhilfe. Lokale Hilfe leisten die Tafeln, die sich der kostenlosen Versorgung bedüftiger Personen mit Lebensmitteln widmen. Der Systematik und Rechtslage folgend können auch Sportvereine sowie private Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser als NGOs eingestuft werden.

Nicht regierungsamtlich – Beueler-Extradienst

Der BFR tritt dem Forum Gemeinnütziger Journalismus bei!

Für den Bundesverband der Freien Radios Deutschlands ist der Beitritt zum Forum Gemeinnütziger Journalismus ein wichtiger Schritt und klares medienpolitisches Signal: Journalismus nützt der Allgemeinheit und sollte als solches auch anerkannt werden.

Unsere Mitteilung dazu: https://www.freie-radios.de/mitteilungen/14636-pm-der-bfr-tritt-dem-forum-gemeinnuetziger-journalismus-bei

#Gemeinnützigkeit #Medien #Journalismus

@h0ldi das Problem ist dass #Gemeinnützigkeit abhängig ist.von der #Organisation und faktisch nur in #Deutschland ansässige und als gemeinnützig anerkannte Organisationencdies können!

@mEDI Leider nicht bei https://epetitionen.bundestag.de.

  • Das Problem liegt daran, dass es #Gemeinnützigkeit für das entsprechende #OpenSource-Projekt bedarf.
    • Und zwar nach deutschem Recht, was quasi keins hat! (Ich kenne jedenfalls kein Projekt!)
Petitionen: Startseite

@Lilith

RE: https://chaos.social/@Lilith/116074894306073679

Vielleicht zu lösen wenn die #Gemeinnützigkeit der Software sich an der Lizenz festmacht.

Also z.B. nur #FOSS. Nur #GPL-like Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen. Also sowohl als Code als auch eingebunden in eine Software via APi, DLL o.ä.

Lilith Wittmann (@[email protected])

Ich finde die Forderung nach OSS Entwicklung als gemeinnützig einzustufen ja interessant. Aber wie wir abgrenzen, welche OSS denn begünstigungswürdig im Sinne des §52 AO sein sollen ist echt nicht so easy. Also ich würde es allen Leuten gönnen, die in ihrer Freizeit offene Software bauen und pflegen. Allerdings finde ich das pauschal so für Organisationen schwierig. Aber es wäre auch kompliziert jedes Tool und seine Dependencies auf §52 Erwägungsgründe zu prüfen.

chaos.social