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WĂ€hrend der Digital Services Act der EU schrittweise in Kraft tritt, hinkt die Bundesregierung hinterher. Eigentlich muss die Ampel bis Mitte Februar liefern, doch wichtige Fragen sind ungeklĂ€rt. Damit droht ein HerzstĂŒck der Plattformregulierung auf der Strecke zu bleiben: Die effektive Aufsicht.
Autobahnminister Volker Wissing (FDP) kommt beim Gesetz ĂŒber digitale Dienste kaum voran. (Archivbild)
â Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Political-MomentsDie Bundesregierung lĂ€uft Gefahr, den Digital Services Act (DSA) nicht rechtzeitig umzusetzen. Bis heute liegt nur ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium fĂŒr Digitales und Verkehr (BMDV) vor.
Offenbar gibt es weiterhin keinen Termin, wann ein mit anderen Ressorts abgestimmter Entwurf ins Bundeskabinett kommt. Das berichtet ein Teilnehmer der gestrigen, nicht-öffentlichen Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag. Dort hatte die Bundesregierung die Abgeordneten ĂŒber den aktuellen Zwischenstand des geplanten Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) informiert, mit dem die EU-Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden sollen.
Die EU hat den Digital Services Act 2022 verabschiedet. Die EU-Verordnung tritt derzeit schrittweise in Kraft, vollstĂ€ndig greifen soll sie ab Mitte Februar 2024. Sie harmonisiert die Regeln fĂŒr Online-Dienste, nimmt die Anbieter dabei stĂ€rker in die Pflicht und soll zugleich die Rechte von Nutzer:innen im Netz sichern.
Entscheidung ĂŒber Aufsicht steht aus
Einige Details mĂŒssen die EU-LĂ€nder aber selbst klĂ€ren, unter anderem die wichtige Frage der Aufsicht. Eine seit Monaten andauernde HĂ€ngepartie konnte die Regierung bislang nicht beenden: Immer noch ist unklar, welche Behörden in welcher Form die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Durchsetzung der Regeln unterstĂŒtzen sollen. Offenbar sind das Bundesamt fĂŒr Justiz (BfJ) und die Landesmedienanstalten weiterhin im Rennen. âEs scheint seit Wochen keinen Fortschritt in der Debatte gegeben zu habenâ, so der Teilnehmer der Ausschusssitzung, der namentlich nicht genannt werden möchte.
Wie derzeit im Referentenentwurf des BMDV vorgesehen, sollen neben einer neuen Abteilung in der Netzagentur zumindest die Bundeszentrale fĂŒr Kinder- und Jugendmedienschutz sowie der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingebunden sein. Allerdings verweist der Entwurf ausdrĂŒcklich darauf, noch âggf. [die] ZustĂ€ndigkeit weiterer Behördenâ klĂ€ren zu mĂŒssen.
VollstĂ€ndig freie Hand hat die Bundesregierung hierbei nicht, der DSA setzt den Mitgliedstaaten gewisse Grenzen. So muss die sogenannte Koordinierungsstelle unter anderem âvöllig unabhĂ€ngigâ und weisungsfrei arbeiten. Dies wĂ€re etwa beim BfJ in der derzeitigen Form nicht gegeben, da es dem Justizministerium unterstellt ist. Zudem könnte eine âĂŒberschieĂende KomplexitĂ€t bei den ZustĂ€ndigkeitenâ die Aufsicht verwĂ€ssern, warnten viele Nichtregierungsorganisationen und VerbĂ€nde in Stellungnahmen zu dem Entwurf.
Vakuum bei sehr groĂen Anbietern
Etwas Bewegung scheint es indes beim Beirat gegeben zu haben. Insgesamt sechzehn Vertreter:innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sollen die Koordinierungsstelle beraten. Anders als im Referentenentwurf angelegt, sollen dessen Mitglieder jedoch kĂŒnftig vom Bundestag und nicht mehr vom BMDV berufen werden, berichtet die Quelle aus dem Digitalausschuss.
In der Schwebe hĂ€ngt unterdessen die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr sehr groĂe Online-Dienste, sogenannte VLOPs (Very Large Online Platforms) wie YouTube, Instagram, TikTok oder Twitter (nun X). GrundsĂ€tzlich beaufsichtigt die EU-Kommission die gröĂten Anbieter, gegen Elon Musks Online-Dienst hat sie kĂŒrzlich sogar ein Verfahren wegen schlampiger Moderation eingeleitet.
Allerdings haben die meisten EU-LĂ€nder eben noch keine Koordinierungsstellen eingerichtet, die auch als nationale Anlaufstellen fĂŒr Beschwerden von EU-Nutzer:innen dienen sollen. Dieses Vakuum werde derzeit âformal nicht ganz sauberâ so gefĂŒllt, dass die BNetzA dennoch Beschwerden annehme und sie an die EU-Kommission weiterleite. Immerhin soll die BrĂŒsseler Behörde, die mit potenziell sĂ€umigen EU-LĂ€ndern zunehmend ungeduldig wird, das Personal fĂŒr die Durchsetzung des DSA inzwischen erheblich aufgestockt haben, sagte ein BMDV-Vertreter den Abgeordneten.
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Author: Tomas Rudl
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