Wenn ein #blockierter #Autofahrer aussteigen kann und z.B. #Blockierer traktieren oder seinen Weg #umweltfreundlich fortsetzen kann,
ist dann seine #Handlungs-, #Bewegungsfreiheit eingeschränkt?

Ist das #Nötigung ?
Der Tatbestand schützt nach überwiegender Auffassung die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung gegen Gewalt und Drohung, d.h. Zwang.

Gibt es hierzu Grundsatzurteile ?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)

Siehe auch:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewaltfreie_Aktion

Nötigung (Deutschland) – Wikipedia

Die juristische Wertung von #Sitzblockaden ist in #Deutschland nicht eindeutig. Das #Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sitzblockaden unter bestimmten Umständen #Versammlungen nach Art. 8 #Grundgesetz sein können. Nur wenn bei einer Abwägung mit den #Grundrechten #Blockierter, wie etwa der allgemeinen #Handlungsfreiheit, die #Versammlungsfreiheit zurücktreten muss, kann ggf. eine verwerfliche und damit #strafrechtlich relevante #Nötigung vorliegen.

Quelle:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade

Sitzblockade – Wikipedia