Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur kirchlichen Selbstbestimmung steht an: Im (arbeitsrechtlichen) Fall der verweigerten Herausgabe eines Kirchengemeinderatsprotokolls an eine ehemalige Beschäftigte hat das BVerfG einen Eilantrag erlassen und sieht die Verfassungsbeschwerde der Kirche nicht von vornherein als unzulässig oder unbegründet.