Sozialstaatsreform: Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten
Eine Fachkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen vorgelegt, die den Sozialstaat bĂŒrgernĂ€her und digitaler machen sollen. DafĂŒr will sie den Datenschutz aufweichen und Verfahren mit Hilfe sogenannter KĂŒnstlicher Intelligenz automatisieren. WohlfahrtsverbĂ€nde warnen vor zusĂ€tzlicher Diskriminierung.
Der Sozialstaat stehe vor einem âdigitalen Neustartâ. Das verkĂŒndete Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der âKommission zur Sozialstaatsreformâ entgegennahm.
Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 MaĂnahmen, um den Sozialstaat zu âmodernisierenâ. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr âErwerbsanreizeâ fĂŒr Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.
Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als âQuantensprungâ.
TatsĂ€chlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert âauch unter Nutzung von KĂŒnstlicher Intelligenzâ beschleunigen. WohlfahrtsverbĂ€nde befĂŒrchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusĂ€tzlich diskriminiert werden.
Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal
Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der LĂ€nder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es fĂŒhrte aber GesprĂ€che mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher VerbĂ€nde und Sozialpartner.
FĂŒr eine âkonsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierungâ strebt die Kommission quasi im Backend eine âtechnisch sichere und souverĂ€ne Technologieplattform fĂŒr Bund, LĂ€nder und Kommunenâ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafĂŒr soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.
Im Frontend sollen BĂŒrger:innen alle Leistungen gebĂŒndelt ĂŒber ein zentrales âSozialportalâ einsehen sowie AntrĂ€ge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll fĂŒr sie so âtransparenter und leichter zugĂ€nglichâ werden.
BehördenĂŒbergreifender Datenaustausch
Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenĂŒbergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gĂŒltige Personenkennziffer erhalten alle BĂŒrger:innen vom Bundeszentralamt fĂŒr Steuern bei Geburt.
Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzufĂŒhren. Jurist:innen und DatenschĂŒtzer:innen kritisieren die EinfĂŒhrung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das VolkszĂ€hlungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.
DarĂŒber hinaus spricht sich die Kommission dafĂŒr aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass BĂŒrger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.
Der âkomplexeâ Sozialdatenschutz
DafĂŒr mĂŒsse der Gesetzgeber aber zum einen den âkomplexen Sozialdatenschutzâ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzufĂŒhren. Zum anderen mĂŒsse dafĂŒr der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden â sofern dies âmit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wĂ€reâ.
Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsĂ€tzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden mĂŒssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darĂŒber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.
Mehr KI, weniger Kontrolle
DarĂŒber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter KĂŒnstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den âsich verschĂ€rfenden FachkrĂ€fteengpĂ€ssenâ begegnen.
So sollen ârein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraumâ kĂŒnftig âweitgehend automatisiert ablaufenâ. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprĂŒft wird â also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstĂ€rkt zum Einsatz kommen â allerdings nur âunterstĂŒtzendâ, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen mĂŒssten âin menschlicher Handâ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafĂŒr aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschrĂ€nken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prĂŒfen.
WohlfahrtsverbÀnde warnen vor KI-Einsatz
Der ParitĂ€tische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen âĂŒberaus kritischâ. âAuch âunterstĂŒtzendeâ KI kann systematische Benachteiligung verstĂ€rkenâ, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. âBesonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KIâModelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.â Das Vier-Augen-Prinzip sei âein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaatâ und insbesondere bei KI-gestĂŒtzten Verfahren wichtig. âHier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht wenigerâ, so der Verband.
âNachvollziehbarkeit und Transparenz mĂŒssen zu jeder Zeit gewĂ€hrleistet seinâ, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. âSofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werdenâ, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.
Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hĂ€tten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. âDaher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstĂŒtzt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden â mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr steckenâ, so Lemke gegenĂŒber netzpolitik.org. âDas ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhĂ€ngig sind.â
âCommitmentâ oder GrundgesetzĂ€nderung
Die Kommission drĂ€ngt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, LĂ€nder und Kommunen mĂŒssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zĂ€hlen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.
DafĂŒr brauche es insbesondere ein âCommitmentâ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne kĂŒnftig ihre eigene Software behalten, so Bas.
Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafĂŒr aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass âdurch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden könnenâ. DafĂŒr braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag â und damit die UnterstĂŒtzung der Linkspartei oder der AfD.
Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zĂ€hlen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte KĂŒnstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den »BlĂ€ttern fĂŒr deutsche und internationale Politik«. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon â Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik »Medienkritik«. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-â30-5771482-28⏠(Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Ăbernahme von netzpolitik, gemĂ€ss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Könnt Ihr Euch noch daran erinnern, zu was die #SteuerID mal angelegt wurde?
Hier kommt die Antwort:
"Ăber die Vergabe von Steueridentifikationsnummern an afghanische Staatsangehörige im Zeitraum 2015 bis 2022 informiert die Bundesregierung tabellarisch in ihrer Antwort (21/793) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion "
@reindeerphoto @energisch_ @Stellwerk @markusreuter EXAKT DAS sehen wir schon darin wie die #SteuerID nach Vorbild der #SSN aus den #USA missbraucht wird!
WĂ€hrend đ©đȘ #Deutschland mit dem #Registermodernisierungsgesetz die #SteuerID als Personenkennzeichen in 51 staatliche Datenbanken drĂŒcken will (2021 verabschiedet; Pilotprojekte laufen; absehbar Ziel von Klagen), lĂ€uft es in đźđł #Indien noch derber:
Man lĂ€sst "#KI" einfach ĂŒber alle DatenbestĂ€nde laufen und IdentitĂ€ten erraten - Sozialleistungen etc. hĂ€ngen davon ab, ob die "KI" richtig lag.
Widerspruch gegen Fehler: hart bis unmöglich.
Entity Resolution, a technology that underpins the Samagra Vedika system in India, represents a new type of digitalized welfare technology and poses human rights risks.
Liebes #fediverse kurze Frage: Gibt es eine Möglichkeit einen #Zoom Pro account zu erstellen ohne eine #SteuerID anzugeben?
(I know - Zoom ist alles andere als die ideale Videokonferenz-Option)
Freue mich ĂŒber Hinweise und boosts..