@ClipHead @alikatze das Hauptproblem was ich eher sehe sind die medialen Machwerke der #Bundeswehr, welche dem Verbot von #Staatsfunk zuwiderlaufen da entsprechenden Medien keine "redaktionelle Unabhängigkeit" vorliegt (zum.einen weil #Soldatengesetz ganz klar die #Pressefreiheit von Soldat*innen beschränkt, der #Staat als Dienstherr unmittelbar auftritt, und es sich nicht um klar separierte Organisationen (#Staatsferne!) handelt wo es keine personelle und/oder redaktionelle Hoheit durch den Staat gibt (siehe #ÖRR & #DeutscheWelle welche als #AöR umgesetzt sind und bspw. @AuswaertigesAmt keine Weisungshoheit gegenüber @dw_innovation / #DWnews hat)…

Und mit mediale Machwerke meine ich nicht deren #Archivmaterial (oder besser #MemeMaterial) sondern #Dauerwerbesendungen die Reportagecharackter erwecken und nicht als Dauerwerbesendung bzw. Werbung gekennzeichnet sind, sondern mit Steuergeld aktiv auf z.B. #YouTube beworben wurden…

Radio Andernach – Wikipedia

@autonomysolidarity -Ein wie ich finde interessanter Link zur Wahrung der Selbstbestimmung! Ein Beispiel: https://www.reinbek.de/nachrichten/artikel/widerspruchsrecht-ueber-die-datenuebermittlung-an-das-personalmanagement-der-bundeswehr --> es geht um den Widerspruch der Datenweitergabe an die #Bundeswehr - Behörden! Widerspruch eht noch bis zum 31.1.2025 und/oder bis zum 31.12.24 #Soldatengesetz §58 (je nach Kommune, nehme ich mal an)
Reinbek: Widerspruchsrecht über die Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr

-Ein wie ich finde interessanter Link zur Wahrung der Selbstbestimmung! Ein Beispiel: https://www.reinbek.de/nachrichten/artikel/widerspruchsrecht-ueber-die-datenuebermittlung-an-das-personalmanagement-der-bundeswehr --> es geht um den Widerspruch der Datenweitergabe an die #Bundeswehr - Behörden! Widerspruch eht noch bis zum 31.1.2025 und/oder bis zum 31.12.24 #Soldatengesetz §58 (je nach Kommune, nehme ich mal an) #Datenschutz - ggf. auch etwas für @digitalcourage
Reinbek: Widerspruchsrecht über die Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr

„ Ich bin schon der Auffassung, dass diese persönliche Einschränkung bei besonderer Bedrohungslage gerechtfertigt ist und dass es zu spät sein kann.“

Laut #Soldatengesetz sind sich die #Bundesrepublik und #Soldaten zu gegenseitiger Treue verpflichtet. Mal davon ab, dass ich auf die Treue unseres Staates im Zweifel keine müde Mark setzen würde - wie kann man überhaupt gesetzlich normieren, dass jemand einem Staatsgebilde treu zu sein hat? Ich hege nun echt keine 1/2

#Kiesewetter #wehrpflicht

Das #Soldatengesetz soll dahingehend geändert werden, dass #Verfassungsfeinde künftig schneller aus der #Bundeswehr entfernt werden können. Das Parlament hat das Gesetz am 17. November 2023 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Nun hat der #Bundesrat noch die Möglichkeit eines Einspruchs. Die Änderung im Soldatengesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/verfassungsfeinde-koennen-kein-kamerad-keine-kameradin-sein-5705994
Parlamentsbeschluss: Verfassungsfeinde können kein Kamerad, keine Kameradin sein

Das Soldatengesetz soll dahingehend geändert werden, dass Verfassungsfeinde künftig schneller aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das Parlament hat das Gesetz am 17. November 2023 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Was sind die Ziele des Gesetzes? Durch das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird es künftig möglich sein, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits vier Dienstjahre absolviert haben, umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn sie schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Das gilt auch, wenn sie solche Bestrebungen in einem oder für einen Zusammenschluss von Personen unterstützen. Bei einer Dienstzeit unter vier Jahren ist eine solche schnelle Entlassung aus dem Dienstverhältnis bereits nach der bestehenden Rechtslage möglich. Grundlage für die Entlassung ist nach der jüngsten Gesetzesänderung ein neuer Tatbestand im Soldatengesetz. Demnach ist die Entlassung dann, unter Wahrung des Rechtsweges, durch die Behörde selbst per Verwaltungsakt möglich. Bislang war hierfür ein langwieriges Disziplinarverfahren erforderlich. Dieses konnte Jahre dauern, in denen die Soldatin oder der Soldat weiterhin Bezüge bekam. Grundsätzlich muss in diesem Kontext betont werden, dass die weitaus meisten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Gerade deshalb gehören diejenigen, die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, nicht in die Bundeswehr. Wie geht es weiter? Vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat der Bundesrat noch die Möglichkeit eines Einspruches. Das Gesetz muss der Bundespräsident unterschreiben. Die Änderung im Soldatengesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Bundesministerium der Verteidigung
Das #Soldatengesetz soll so geändert werden, dass Verfassungsfeinde schneller aus der #Bundeswehr entlassen werden können. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf hierzu nun in erster Lesung behandelt. Das Video zur Vorstellung des Entwurfs im Parlament finden Sie hier👇
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/kein-platz-fuer-verfassungsfeinde-gesetzentwurf-im-bundestag-5690150
Staatssekretärin: Verfassungsfeinde können „kein Kamerad, keine Kameradin sein“

Das Soldatengesetz soll so geändert werden, dass Verfassungsfeinde schneller aus der Bundeswehr entlassen werden können. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf hierzu nun in erster Lesung behandelt. Staatssekretärin Siemtje Möller stellte ihn im Parlament vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten oder Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die bereits vier Dienstjahre absolviert haben, umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn sie schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Das soll auch gelten, wenn sie solche Bestrebungen in einem oder für einen Zusammenschluss von Personen unterstützen. Bei einer Dienstzeit unter vier Jahren ist die schnelle Entlassung aus dem Dienstverhältnis bereits möglich. Grundlage für eine Entlassung soll ein neuer Tatbestand im Soldatengesetz werden. Die Entlassung soll dann, unter Wahrung des Rechtswegs, durch die Behörde selbst per Verwaltungsakt möglich sein. Bislang ist hierfür ein langwieriges Disziplinarverfahren erforderlich. Dieses kann mehrere Jahre dauern, in denen der Soldat oder die Soldatin weiterhin Bezüge ausgezahlt bekommt. Zitat Möller Soldatenänderungsgesetz Für die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller steht trotz des Gesetzesvorhabens außer Frage, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Gerade deshalb sei es umso wichtiger zu sagen, dass diejenigen, die sich nicht zu den freiheitlichen Werten bekennen würden, nicht in die Bundeswehr gehörten. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften im August beschlossen. Der Bundestag wird ihn noch in einer zweiten Lesung behandeln und dann über ihn abstimmen.

Bundesministerium der Verteidigung

#GuteNachrichtenSamstag  

Neue Regeln beschlossen:

🇩🇪 "Die Bundeswehr kann sich jetzt schneller von Extremisten trennen"

"In Deutschland gibt es ein neues #Soldatengesetz. Wer in der Truppe verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, kann künftig umgehend entlassen werden – ohne Disziplinarverfahren."

 via #tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/politik/schnellere-trennung-von-extremisten-neue-regeln-fur-bundeswehr-beschlossen-10319611.html

Neue Regeln beschlossen: Die Bundeswehr kann sich jetzt schneller von Extremisten trennen

In Deutschland gibt es ein neues Soldatengesetz. Wer in der Truppe verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, kann künftig umgehend entlassen werden – ohne Disziplinarverfahren.

Der Tagesspiegel